Ermitt­lun­gen im Fall Peg­gy – Tat­ver­däch­ti­ger in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bayreuth

LKR. HOF / LKR. WUN­SIE­DEL. Im Zuge der Ermitt­lun­gen der Son­der­kom­mis­si­on (SOKO) Peg­gy bei der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth und der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erließ der Ermitt­lungs­rich­ter jetzt gegen den 41-jäh­ri­gen Tat­ver­däch­ti­gen Haft­be­fehl. Kri­mi­nal­be­am­te nah­men den Mann am Mon­tag fest. Der Tat­ver­däch­ti­ge hat kei­ne Anga­ben gemacht, den Tat­vor­wurf aber durch sei­nen Ver­tei­di­ger bestrei­ten las­sen. Der Beschul­dig­te befin­det sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermitt­lungs­er­kennt­nis­se aus den Unter­su­chun­gen am Fund­ort der sterb­li­chen Über­re­ste von Peg­gy Knob­loch sowie die Neu­be­wer­tung bereits bestehen­der Fest­stel­lun­gen lie­ßen den 41-Jäh­ri­gen aus dem Land­kreis Wun­sie­del wie­der in den Mit­tel­punkt der Ermitt­lun­gen rücken.

In die­sem Zusam­men­hang erfolg­te Mit­te Sep­tem­ber neben Durch­su­chungs­maß­nah­men auch eine Ver­neh­mung des Man­nes. Hier­bei sag­te er unter ande­rem aus, am 7. Mai 2001 die offen­bar leb­lo­se Peg­gy Knob­loch in Lich­ten­berg von einem Mann über­nom­men und in einem Wald bei Rodach­er­brunn abge­legt zu haben. Mit dem vor­an­ge­gan­ge­nen Tat­ge­sche­hen habe er jedoch nichts zu tun gehabt.

Im Nach­gang zu den Ermitt­lungs­maß­nah­men im Sep­tem­ber wur­den die gewon­ne­nen Erkennt­nis­se, ins­be­son­de­re die dama­li­gen Anga­ben des Beschul­dig­ten sorg­fäl­tig über­prüft, sowie die bei den Durch­su­chun­gen sicher­ge­stell­ten Beweis­mit­tel aus­ge­wer­tet. Im Ergeb­nis sind wesent­li­che Anga­ben des Beschul­dig­ten, so der behaup­te­te Anlass und der geschil­der­te Gesche­hens­ab­lauf, nicht mit den wei­te­ren Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen in Ein­klang zu brin­gen. Viel­mehr ergab sich aus den nun­meh­ri­gen Ermitt­lun­gen ein drin­gen­der Tat­ver­dacht gegen den 41-Jäh­ri­gen, wonach der Mann selbst Täter oder Mit­tä­ter der Tötung der damals 9‑jährigen Peg­gy Knob­loch war und anschlie­ßend den leb­lo­sen Kör­per in einem Wald bei Rodach­er­brunn ableg­te. Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor began­ge­ne Straf­tat ver­deckt wer­den sollte.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den Mann Haft­be­fehl wegen Mor­des. Zwi­schen­zeit­lich erfolg­te die Fest­nah­me. Der 41-Jäh­ri­ge befin­det sich in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in Untersuchungshaft.