29 Pro­zent der Beschäf­tig­ten im Kreis Kulm­bach dro­hen Mini-Renten

NGG legt Ren­ten­pro­gno­se vor – 9.000 Arbeit­neh­mer unter der Grundsicherung

Dem Land­kreis Kulm­bach droht Alters­ar­mut – in einem grö­ße­ren Aus­maß als bis­lang ange­nom­men. Das befürch­tet die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). Rund 9.000 Arbeit­neh­mer im Kreis Kulm­bach wür­den – so, wie sie heu­te arbei­ten – nur eine Ren­te unter­halb der staat­li­chen Grund­si­che­rung bekom­men. Und das, wenn sie nach immer­hin 45 Berufs­jah­ren in den Ruhe­stand gin­gen. Das sind 29 Pro­zent aller Beschäf­tig­ten im Kreis.

Die Schwel­le für „Alters-Hartz-IV“ liegt im Kreis Kulm­bach bei aktu­ell 697 Euro im Monat. Dabei sind ins­be­son­de­re die Kosten fürs Woh­nen berück­sich­tigt. Dies geht aus einer Ren­ten-Ana­ly­se des Pest­el-Insti­tuts her­vor. Die Wis­sen­schaft­ler aus Han­no­ver haben dabei für die Gewerk­schaft NGG amt­li­che Sta­ti­sti­ken ausgewertet.

Dem­nach könn­te die Zahl armuts­ge­fähr­de­ter Rent­ner im Land­kreis Kulm­bach künf­tig noch deut­lich stei­gen – näm­lich dann, wenn die durch­schnitt­li­che Ren­te bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Pro­zent des Ein­kom­mens abfal­len soll­te. Dann gäbe es mehr als 14.000 Men­schen, die nach 45 Bei­trags­jah­ren bei einer Ren­te unter­halb der Grund­si­che­rung lan­den, so das Pest­el-Insti­tut. Micha­el Grundl, Geschäfts­füh­rer der NGG-Regi­on Ober­fran­ken, spricht von „alar­mie­ren­den Zah­len“. Wer ein Leben lang gear­bei­tet habe, müs­se spä­ter auch von sei­ner Ren­te leben kön­nen. „Am Ende steht hier das Ver­trau­en in die staat­li­che Alters­vor­sor­ge und damit der gesell­schaft­li­che Zusam­men­halt auf dem Spiel.“ Die Bun­des­re­gie­rung hat eine Siche­rung des Ren­ten­ni­veaus bei 48 Pro­zent bis ledig­lich 2025 ver­ein­bart. „Das reicht nicht aus“, so Grundl. Die Gro­ße Koali­ti­on müs­se das Ren­ten­ni­veau län­ger­fri­stig sta­bi­li­sie­ren und mög­lichst anheben.

Zugleich sieht die NGG die Arbeit­ge­ber in der Pflicht. „Klar ist, dass aus Mini-Löh­nen kei­ne Spit­zen-Ren­ten wer­den“, betont Grundl. Gera­de in Bran­chen wie dem Gast­ge­wer­be und Bäcker­hand­werk müss­ten im Kreis Kulm­bach vie­le Beschäf­tig­te im Alter auf­stocken. „Dabei haben Hote­liers, Gastro­no­men und Bäcker­mei­ster bei der Bezah­lung durch­aus Spiel­raum. Anstatt auf Aus­hil­fen mit weni­gen Wochen­stun­den zu set­zen, soll­ten sie regu­lä­re Voll­zeit­stel­len schaf­fen – und zwar bezahlt nach Tarif“, so der Gewerkschafter.

Vie­le Beschäf­tig­te hät­ten zwar das Glück, dass der Part­ner mehr ver­die­ne und so die Haus­halts­kas­se im Ren­ten­al­ter auf­bes­se­re. Doch häu­fig sei das Geld selbst dann sehr knapp. Gera­de wer einen Teil­zeit- oder Mini­job habe, müs­se sich auf einen „extrem mage­ren Ren­ten­be­scheid“ einstellen.

Frau­en sei­en davon beson­ders häu­fig betrof­fen. Sogar unter Voll­zeit­be­schäf­tig­ten hat nach Berech­nun­gen des Pest­el-Insti­tuts aktu­ell rund jeder Drit­te im Kreis Kulm­bach einen Ren­ten­an­spruch von weni­ger als 1.000 Euro monat­lich – nach 40 Arbeits­jah­ren. Eine gute tarif­li­che Alters­vor­sor­ge kön­ne zwar dabei hel­fen, dass im Alter etwas mehr übrig bliebe.

„Aber Zusatz­ren­ten sind nicht dafür da, ein immer gerin­ge­res Ren­ten­ni­veau der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung aus­zu­glei­chen“, so Grundl. Sein Fazit: „Der Staat muss die gesetz­li­che Ren­te sichern. Alle Beschäf­tig­ten sind auf sie ange­wie­sen. Und die Arbeit­ge­ber müs­sen bei Löh­nen, Arbeits­zei­ten und Zusatz­vor­sor­ge viel mehr tun, damit die Men­schen ihren Lebens­abend genie­ßen können.“