Ein­brü­che ins Rat­haus Strul­len­dorf geklärt – Tat­ver­däch­ti­ger ist fest­ge­nom­men und in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­ser­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

STRUL­LEN­DORF, LKR. BAM­BERG. Nach­dem in den Näch­ten zum Sams­tag und zum Mitt­woch ins Strul­len­dor­fer Rat­haus ein­ge­bro­chen und hoher Sach­scha­den ange­rich­tet wor­den war, haben die Beam­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land einen drin­gend Tat­ver­däch­ti­gen ermit­telt. Nach akri­bi­scher Ermitt­lungs­ar­beit und inten­si­ven Fahn­dungs­maß­nah­men gelang den Ermitt­lern noch am Mitt­woch die Fest­nah­me des 20-Jäh­ri­gen Täters. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ der Ermitt­lungs­rich­ter gegen den Mann einen Haft­be­fehl. Er sitzt nun in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt ein.

Wie bereits berich­tet, ging sowohl am Sams­tag als auch am Mitt­woch in den frü­hen Mor­gen­stun­den die Mit­tei­lung bei der Poli­zei ein, dass ins Rat­haus Strul­len­dorf ein­ge­bro­chen wur­de. In bei­den Fäl­len bot sich den Poli­zi­sten vor Ort ein Bild der Ver­wü­stung. Im Gebäu­de brann­te ins­be­son­de­re das Licht, Büros waren durch­wühlt, Gegen­stän­de waren auf die Stra­ße gewor­fen, Schmie­re­rei­en an den Wän­den angebracht.

Nach Umstel­lung mit meh­re­ren Strei­fen und Absu­che im Rat­haus konn­ten vor Ort kei­ne Per­so­nen mehr ange­trof­fen wer­den. Spe­zia­li­sten der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg führ­ten am Tat­ort umfang­rei­che Spu­ren­si­che­rungs­maß­nah­men durch. Schon im Rah­men der ersten Fahn­dungs­maß­nah­men fiel den Beam­ten in Strul­len­dorf der jun­ge Mann auf. Zu die­sem Zeit­punkt konn­te gegen ihn jedoch noch kein Tat­nach­weis geführt werden.

Nach dem zwei­ten Ein­bruch und zwi­schen­zeit­li­cher Aus­wer­tung von Spu­ren und Bewei­sen ver­dich­te­ten sich die Ver­dachts­mo­men­te auf die­se Per­son. Umge­hend wur­den inten­si­ve Fahn­dungs­maß­nah­men nach dem Mann ein­ge­lei­tet, wel­che auch schnell zum Erfolg führ­ten. Ermitt­lern der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land gelang es noch am Mitt­woch, den im Land­kreis Bam­berg wohn­haf­ten Tat­ver­däch­ti­gen fest­zu­neh­men. Im Rah­men sei­ner poli­zei­li­chen Ver­neh­mung zeig­te sich der Beschul­dig­te gestän­dig und räum­te die bei­den Taten ein. Hin­sicht­lich des genau­en Sach- und Ent­wen­dungs­scha­dens kann noch kei­ne kon­kre­te Aus­sa­ge getrof­fen wer­den. Es dürf­te sich dabei aber um eine Sum­me von meh­re­ren tau­send Euro handeln.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg wur­de der Beschul­dig­te dem Ermitt­lungs­rich­ter vor­ge­führt. Die­ser erließ gegen den Tat­ver­däch­ti­gen Haft­be­fehl und ver­füg­te sei­ne sofor­ti­ge Ein­lie­fe­rung in eine Justizvollzugsanstalt.