Staats­stra­ße 2281, Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen auf der Main­brücke zwi­schen Dörf­leins und Hallstadt

Auf der Grund­la­ge der Ergeb­nis­se der tur­nus­mä­ßi­gen Bau­werks­prü­fung hat das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg eine sta­ti­sche Nach­rech­nung der Main­brücke zwi­schen Dörf­leins und Hall­stadt im Zuge der Staats­stra­ße 2281 durch­füh­ren las­sen. Die nun vor­lie­gen­den Ergeb­nis­se ver­an­las­sen die Stra­ßen­bau­be­hör­de, die Bela­stungs­klas­se der Main­brücke aus Ver­kehrs­si­cher­heits­grün­den auf 16 Ton­nen herabzusetzen.

Dies hat zur Fol­ge, dass die Brücke nicht mehr im Gegen­ver­kehr über­fah­ren wer­den kann. Der Ver­kehr wird mit einer Ampel wech­sel­wei­se über das Bau­werk gelei­tet. Die Auf­stel­lung der Ampel und die Ton­na­ge­be­schrän­kung erfolgt vor­aus­sicht­lich im November.

Die Pla­nun­gen für die Erneue­rung der Brücke sind bereits begon­nen. Die­se sehen vor, dass zunächst eine Behelfs­um­fah­rung erstellt wird über die der Ver­kehr wäh­rend der Bau­zeit gelei­tet wird. Auf­grund einer Viel­zahl von Rand­be­din­gun­gen, die im Vor­feld geklärt wer­den müs­sen, kann noch kei­ne Aus­sa­ge zu einem Bau­be­ginn der Behelfs­um­fah­rung gemacht werden.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet daher die betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer um Nach­sicht für die ver­kehr­li­chen Einschränkungen.