MdL Thor­sten Glau­ber: „Erhö­hung der För­de­rung für Sportstättenbau“

Erhö­hung der För­de­rung für den ver­eins­ei­ge­nen Sport­stät­ten­bau ist Meilenstein

Thorsten Glauber

Thor­sten Glauber

Glau­ber: Detail­fra­gen müs­sen jetzt schnell geklärt werden

In die­ser Woche konn­te noch­mals ein wich­ti­ger Etap­pen­sieg im Kampf um eine bes­se­re För­de­rung für den ver­eins­ei­ge­nen Sport­stät­ten­bau errun­gen wer­den. Der Land­tag hat beschlos­sen, die Gesamt­mit­tel für den Sport­stät­ten­bau deut­lich zu erhö­hen, um damit dem zuneh­men­den Sanie­rungs­stau bei ver­eins­ei­ge­nen Sport­stät­ten im länd­li­chen Raum zu begeg­nen. Für Thor­sten Glau­ber als Lan­des­sport­bei­rat ist das natür­lich ein Grund zur Freu­de: „Die Erhö­hung der Gesamt­mit­tel ist ein Mei­len­stein in der Ent­wick­lung des ver­eins­ei­ge­nen Sport­stät­ten­baus. Die Ver­ei­ne sind damit nicht mehr nur von den Kom­mu­nen abhän­gig und kön­nen selbst ihre Sport­stät­te sanie­ren und pla­nen.“ Die Akzep­tanz für sol­che Gebäu­de sei dadurch viel höher als bei einem Bau durch Kom­mu­ne oder Staat.

Durch die Erhö­hung der För­der­mit­tel sol­len die Ver­ei­ne leich­ter in die Lage ver­setzt wer­den, Sport­stät­ten in eige­ner Initia­ti­ve zu errich­ten und zu betrei­ben. Künf­tig beträgt der För­der­satz bei soge­nann­ten Klein­an­trä­gen mit för­der­fä­hi­gen Kosten bis zu 250.000 Euro 20 Pro­zent, bei Anträ­gen mit einem Gesamt­vo­lu­men von über 250.000 Euro nun­mehr 30 Pro­zent. Für Ver­ei­ne im Land­kreis Forch­heim wird außer­dem noch ein Bonus in Höhe von fünf Pro­zent gewährt, da die Regi­on ein Raum mit beson­de­rem Hand­lungs­be­darf ist. „Durch die neu­en För­der­richt­li­ni­en ver­rin­gert sich der auf­zu­brin­gen­de Eigen­an­teil für die Ver­ei­ne erheb­lich. Die maro­den Ver­eins­hei­me in unse­rem Land­kreis kön­nen so wesent­lich geziel­ter unter­stützt wer­den“ erklärt Glau­ber weiter.

Abschlie­ßend müs­sen jetzt noch zügig offe­ne Detail­fra­gen geklärt wer­den, zum Bei­spiel wie sich der Zuschuss zusam­men­setzt, wenn bereits ande­re För­der­mög­lich­kei­ten grei­fen. Das Ver­hält­nis zwi­schen staat­li­cher und kom­mu­na­ler För­de­rung kann von Kom­mu­ne zu Kom­mu­ne stark abwei­chen. Dies gel­te es schnell zu vereinheitlichen.