Stadt Bay­reuth berei­tet Abschluss des Sanie­rungs­ge­biets „A‑1“ vor

Die Stadt Bay­reuth berei­tet der­zeit den Abschluss ihres ersten Sanie­rungs­ge­bie­tes „A‑1“ aus den 1970er Jah­ren vor. Damit ver­bun­den ist eine Gesamt­ab­rech­nung mit den För­der­mit­tel­ge­bern und den Bür­gern in dem betrof­fe­nen Bereich. Das Sanie­rungs­ge­biet A‑1 befin­det sich im Bereich Mistel­bach, Am Sen­del­bach, Unte­re Maxi­mi­li­an­stra­ße, Erlan­ger Stra­ße und Austra­ße. Der Bau­aus­schuss des Stadt­rats hat sich in sei­ner jüng­sten Sit­zung erst­mals mit der The­ma­tik befasst.

Wesent­li­che Sanie­rungs­zie­le waren damals auf der Basis des 1971 geschaf­fe­nen Städ­te­bau­för­de­rungs­ge­set­zes unter ande­rem die Aus­wei­tung des Stadt­kern­be­rei­ches, sei­ne Stär­kung mit Blick auf wirt­schaft­li­che Belan­ge, den Wohn­be­darf, die inne­re Erschlie­ßung und Aus­stat­tung mit Grün- und Erho­lungs­flä­chen sowie den flie­ßen­den und ruhen­den Ver­kehr. So beschloss der Stadt­rat im Sep­tem­ber 1976 die Sat­zung über die förm­li­che Fest­le­gung des Sanie­rungs­ge­bie­tes „A‑1“. Das Sanie­rungs­ge­biet wur­de im Novem­ber 1978 um den Bereich Zone 5 „Wit­tels­ba­cher­ring“ erweitert.

Die Sanie­rung die­ses Gebiets ist abge­schlos­sen. Nach erfolg­ter recht­li­cher Prü­fung wer­den nun rück­wir­ken­de Anpas­sun­gen erfor­der­lich, um die Rechts­si­cher­heit der Sat­zung zu gewähr­lei­sten. Die Stadt­rats­gre­mi­en wer­den sich hier­mit in den kom­men­den Sit­zun­gen befassen.

Gesamt­ab­rech­nung erforderlich

Im frag­li­chen Sanie­rungs­ge­biet wur­den seit Mit­te der 1970er Jah­re umfang­rei­che Ord­nungs- und Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men mit Gesamt­ko­sten in Höhe von rund 28,3 Mil­lio­nen Euro vor­ge­nom­men. So wur­den bei­spiel­wei­se Neu­bau­maß­nah­men pri­va­ter Inve­sto­ren ermög­licht, Erschlie­ßungs­maß­nah­men durch­ge­führt oder die Tief­ga­ra­ge „Unte­res Tor“ gebaut. Hier­bei kamen Städ­te­bau­för­der­mit­tel von Bund und Land in Höhe von etwa 14,6 Mil­lio­nen Euro, Städ­te­bau­för­der­mit­tel der Stadt Bay­reuth in Höhe von wei­te­ren rund 7,4 Mil­lio­nen Euro sowie son­sti­ge Eigen­mit­tel der Stadt in Höhe von cir­ca 6,3 Mil­lio­nen Euro zum Ein­satz. Die nun anste­hen­de Gesamt­ab­rech­nung mit den För­der­mit­tel­ge­bern und den betrof­fe­nen Bür­gern bil­det den Schlusspunkt.

Da das Sanie­rungs­ge­biet sei­ner­zeit im soge­nann­ten „umfas­sen­den Ver­fah­ren“ durch­zu­füh­ren war, ist die Stadt Bay­reuth gesetz­lich zur Erhe­bung von Aus­gleichs­be­trä­gen ver­pflich­tet. In der Anfangs­zeit der Städ­te­bau­för­de­rung gab es nur die­ses eine Ver­fah­ren, das ver­ein­fach­te Sanie­rungs­ver­fah­ren ohne Aus­gleichs­be­trags­er­he­bung wur­de erst spä­ter in das Bau­ge­setz­buch auf­ge­nom­men. Der Aus­gleichs­be­trag ent­spricht der sanie­rungs­be­ding­ten Boden­wert­erhö­hung. Sie wird durch Gut­ach­ten für jedes ein­zel­ne Flur­stück festgestellt.

In der Stadt­ver­wal­tung lau­fen die Vor­be­rei­tun­gen der Abrech­nung seit gerau­mer Zeit. Auf der Home­page der Stadt wer­den zu die­sem The­ma dem­nächst wei­te­re Infor­ma­tio­nen bereitgestellt.