MdL Micha­el Hof­mann stimmt gegen die Ände­rung der STRABS

Der Abge­ord­ne­te Micha­el Hof­mann hat in der heu­ti­gen Abstim­mung zur Ände­rung des Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­set­zes (Strabs) im Baye­ri­schen Land­tag nicht mit der CSU-Frak­ti­on gestimmt. Hier sei­ne per­sön­li­che Erklä­rung zu die­ser Ent­schei­dung, die er im Ple­num abge­ge­ben hat:

Michael Hofmann

Micha­el Hofmann

Sehr ver­ehr­te Frau Präsidentin,
lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,

bis gestern Abend wuss­te ich nicht, wie ich heu­te in die­ser Fra­ge abstim­men wer­de. Ich habe mir die Ent­schei­dung nicht leicht gemacht. Es ist der erste Gesetz­ent­wurf mei­ner Frak­ti­on, den ich nicht mit­tra­gen kann. Aller­dings: die Lösungs­vor­schlä­ge der ande­ren Frak­tio­nen haben mich auch nicht überzeugt.

Dass ein System­wech­sel immer die Stich­tags­pro­ble­ma­tik nach sich zieht, ist klar. Hier kommt hin­zu, dass es auch noch unter­schied­li­che Anknüp­fungs­punk­te für die Stich­ta­ge geben kann. Völ­lig will­kür­lich – nicht nur in mei­nen Augen – ist der Stich­tag des 31. Dezem­ber 2013. Die vor­der­grün­di­ge Behaup­tung folgt dem glei­chen Muster wie alle ande­ren Aktio­nen, die von den Frei­en Wäh­lern in die­ser The­ma­tik insze­niert wor­den sind. Da kann ich den Anknüp­fungs­punkt, Abschluss der Maß­nah­me, schon eher ver­ste­hen. Aller­dings: auch hier hängt das recht­li­che Ende von Zufäl­len ab, sei es weil Rech­nun­gen ver­zö­gert ein­ge­hen oder Dorf­er­neue­rungs­maß­nah­men sich wegen For­ma­li­en hinziehen.

Mei­ne Hal­tung begrün­de ich damit, dass durch kei­nen der vor­ge­leg­ten Ent­wür­fe das Pro­blem der Stadt Eber­mann­stadt rechts­si­cher gelöst wer­den könn­te. Wor­um geht es?

Kurz gesagt – ein­zel­ne Details für Lieb­ha­ber las­se ich weg – geht es dar­um, dass die Stadt Eber­mann­stadt bis 2014 kei­ne Aus­baubei­trags­sat­zung hat­te. Der Bür­ger­mei­ster wur­de immer mit gro­ßer Mehr­heit wie­der­ge­wählt. Durch eine erhöh­te Grund­steu­er, um auf­wän­di­ge Abrech­nun­gen zu ver­mei­den, wur­den die Kosten der Sanie­run­gen gesamt­so­li­da­risch getra­gen. Eine Lösung, die in der Zukunft für vie­le Gemein­den womög­lich ein Aus­weg sein wird, also aus heu­ti­ger Sicht durch­aus visio­när. Im Jahr 2015 dann hat Eber­mann­stadt der „soll“-Vorschrift fol­gend nach dem Muster des Gemein­de­tags die Sat­zung erlas­sen. Kon­se­quenz: alle, die bis dahin dach­ten, dass kei­ne Bei­trä­ge gezahlt wer­den müss­ten, soll­ten für die Ver­gan­gen­heit nachzahlen.

Natür­lich war der Stadt­rat von Eber­mann­stadt juri­stisch schlecht bera­ten, um nicht zu sagen schlecht beein­flusst, als er sich unter Andro­hung zivil­recht­li­cher oder straf­recht­li­cher Fol­gen die Sat­zung beschlos­sen hat. Man hät­te nicht für die Ver­gan­gen­heit abrech­nen müs­sen. Aber in jedem Fall hat die Stadt dar­auf ver­traut, dass die­ses System bei­be­hal­ten wird. Mit dem Wis­sen von heu­te hät­ten die wenig­sten der Sat­zung zuge­stimmt. Und wer als Par­la­men­ta­ri­er jetzt denkt: so ist das eben in der par­la­men­ta­ri­schen Demo­kra­tie, nichts ist für die Ewig­keit, hat jede Empa­thie für die Situa­ti­on der Men­schen verloren.

Ent­schei­dend ist: bin­nen weni­ger Mona­te wur­de zwei Mal tief­grei­fend das Ver­trau­en der brei­ten Bevöl­ke­rung in das Rechts­emp­fin­den erschüt­tert, eigent­lich zer­stört: das erste Mal, weil Anlie­ger zah­len müs­sen, die im guten Glau­ben waren, durch die Erhö­hung der Grund­steu­er ihren Teil bereits gelei­stet zu haben. Und zum zwei­ten Mal, weil durch die heu­ti­ge Geset­zes­än­de­rung für die einen die Zah­lungs­pflicht wie­der auf­ge­ho­ben wird, für ande­re die­se aber bestehen bleibt, obwohl es dafür weder in der Sanie­rung selbst einen Grund gibt noch dog­ma­tisch zwin­gend ist. Gera­de in der heu­ti­gen Zeit soll­te es uns Abge­ord­ne­te nicht kalt las­sen, wenn Men­schen einem sagen, dass sie nie­mals geglaubt hät­ten, dass so etwas in unse­rem Staat mög­lich wäre.

Es ist genau unse­re Auf­ga­be, auch die Aus­wir­kun­gen unse­rer Geset­ze zu betrach­ten und auf gro­be Unge­rech­tig­kei­ten zu prü­fen. Hier haben wir eine sol­che Unge­rech­tig­keit, die durch ein Gesetz aus­ge­löst wird. Die­se Unge­rech­tig­keit hin­dert mich dar­an, dem Gesetz zuzustimmen.

Und ich wage einen Aus­blick: ich sage vor­aus, dass Kom­mu­nen ver­su­chen wer­den, die Unge­rech­tig­kei­ten im Allein­gang zu lösen. Zum Bei­spiel über eine beson­ders wei­te Aus­le­gung des § 227 AO oder über eine ande­re juri­sti­sche Krücke. Juri­stisch halt­bar wer­den die­se Lösun­gen in den sel­ten­sten Fäl­len sein. Spä­te­stens wenn sich ein fin­di­ger Staats­an­walt damit beschäf­tigt, lie­be Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, wer­den sich die Abge­ord­ne­ten des neu­en Land­tags zusam­men­set­zen und die Miss­stän­de besei­ti­gen müs­sen, die wir in die­sem Jahr kurz vor der Wahl nicht in der Lage waren zu lösen. Nach mei­ner Auf­fas­sung lässt sich § 227 AO über das KAG so modi­fi­zie­ren, dass indi­vi­du­el­le Lösun­gen vor Ort gefun­den wer­den können.

Und soll­ten mich die Men­schen im Land­kreis Forch­heim für eine wei­te­re Peri­ode mit die­ser ehren­vol­len Auf­ga­be betrau­en, wer­de ich im Sin­ne eines „ceter­um cen­seo“ immer wie­der dar­an erin­nern, dass der Fall der Stadt Eber­mann­stadt nicht gelöst ist.

Ich dan­ke für Ihre Aufmerksamkeit!