Tat­ver­däch­ti­ger nach meh­re­ren Fäl­len erheb­li­cher Sach­be­schä­di­gun­gen sowie wei­te­rer Straf­ta­ten in Bam­ber­ger Kir­chen festgenommen

Symbolbild Polizei

Wie bereits berich­tet, kam es zwi­schen Mitt­woch und Don­ners­tag ver­gan­ge­ner Woche zu sie­ben Fäl­len gemein­schäd­li­cher Sach­be­schä­di­gung in bzw. an fünf Kir­chen im Stadt­ge­biet Bam­berg. Es wird dies­be­züg­lich auf die Pres­se­er­klä­rung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt v. 04.05.2018 verwiesen.

Am Frei­tag wur­de bekannt, dass der Täter im Ver­lauf des Frei­tags aus der Insti­tuts­kir­che am Holz­markt zwei Kreu­ze im Wert von ca. 5000 Euro ent­wen­det hatte.

Am Frei­tag gegen 15.00 Uhr ging bei der Poli­zei die Mit­tei­lung über einen räu­be­ri­schen Dieb­stahl in einem Ein­kaufs­markt in der Lan­ge Stra­ße ein. Der Tat­ver­däch­ti­ge hat­te dabei einem Ange­stell­ten des Mark­tes mehr­fach ins Gesicht geschla­gen und anschlie­ßend die Flucht ergrif­fen. Sei­nen Ruck­sack mit den ent­wen­de­ten Waren ließ er am Tat­ort zurück. Bei der Über­prü­fung durch die ein­ge­setz­ten Poli­zei­be­am­ten, konn­te im Ruck­sack der Rei­se­pass des Gesuch­ten auf­ge­fun­den wer­den. Bei dem Ruck­sack han­del­te es sich zudem um das glei­che Modell, wie ihn ein Tat­ver­däch­ti­ger, der am 21.04.2018 sowie am 03.05.2018 öffent­li­che Kreu­ze mit Jesus­fi­gur bespuckt hat­te, mit sich führte.

Zwi­schen­zeit­lich mel­de­te sich ein Anti­qui­tä­ten­händ­ler aus dem Stadt­ge­biet bei der Poli­zei, bei dem der Täter bei­de Kru­zi­fi­xe zum Kauf ange­bo­ten hatte.

Als der 25-jäh­ri­ge flüch­ti­ge Tat­ver­däch­ti­ge aus Bam­berg im Ver­lauf des Nach­mit­tags dann völ­lig uner­war­tet zur Wache der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt kam, um dort sei­nen Ruck­sack sowie sei­nen Aus­weis abzu­ho­len, erfolg­te die vor­läu­fi­ge Fest­nah­me des Man­nes. Im Zuge der ersten Ver­neh­mun­gen räum­te der Fest­ge­nom­me­ne die Straf­ta­ten schließ­lich ein. Die Staats­an­walt­schaft Bam­berg ord­ne­te die Vor­füh­rung des Beschul­dig­ten vor den Ermitt­lungs­rich­ter an. Gegen den Mann wur­de Haft­be­fehl unter ande­rem wegen meh­re­rer Fäl­le der gemein­schäd­li­chen Sach­be­schä­di­gung sowie des Dieb­stahls im beson­ders schwe­ren Fall erlas­sen. Der 25-jäh­ri­ge Beschul­dig­te wur­de anschlie­ßend in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.