Rausch­gift­trans­port mit Schusswaffe

Symbolbild Polizei

A9 / BAY­REUTH. Mit Mari­hua­na im unte­ren drei­stel­li­gen Gramm­be­reich, einer Schuss­waf­fe und ohne Füh­rer­schein war ein 61-Jäh­ri­ger aus Bran­den­burg in der Nacht zum Don­ners­tag in der ver­gan­ge­nen Woche mit sei­nem nicht zuge­las­se­nen Sko­da auf der A9 unter­wegs. Meh­re­re Strei­fen­be­sat­zun­gen hiel­ten den Wagen an und nah­men den Mann vor­läu­fig fest. Auf Ver­an­las­sung der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth sitzt er zwi­schen­zeit­lich in einer Justiz­voll­zugs­an­stalt in Untersuchungshaft.

Gegen 2 Uhr über­prüf­ten Beam­te der Ver­kehrs­po­li­zei Bay­reuth das Kenn­zei­chen des in süd­li­cher Rich­tung fah­ren­den Autos und stell­ten dabei eine Fahn­dungs­no­tie­rung wegen Dieb­stahls fest. Bei der Kon­trol­le mit meh­re­ren Ein­satz­kräf­ten an der Anschluss­stel­le Bay­reuth-Süd konn­te der Mann weder eine Fahr­erlaub­nis noch eine Zulas­sung für den Sko­da vor­wei­sen. Im Fahr­zeug fan­den die Poli­zi­sten zwei Dosen mit über 100 Gramm Mari­hua­na, eine Schuss­waf­fe und ein Wür­ge­holz. Zudem stand der Mann unter dem Ein­fluss berau­schen­der Dro­gen. Er muss­te neben der vor­läu­fi­gen Fest­nah­me auch eine Blut­ent­nah­me über sich erge­hen lassen.

Die wei­te­re Sach­be­ar­bei­tung erfolg­te durch Beam­te des Rasch­gift­kom­mis­sa­ri­ats der Kri­mi­nal­po­li­zei Bay­reuth. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth erging gegen den 61-Jäh­ri­gen Haft­be­fehl wegen Han­dels mit Betäu­bungs­mit­teln in nicht gerin­ger Men­ge unter Mit­füh­ren einer Schuss­waf­fe. Der Mann befin­det sich seit Frei­tag in einer Justizvollzugsanstalt.