Thor­sten Glau­ber, MdL, zum The­ma „Abschaf­fung der Straßenausbaubeiträge“

Vor­stoß der CSU kann nur der Anfang sein

„Die heu­te (11.4.) vor­ge­stell­ten Eck­punk­te durch die CSU zur Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­baubei­trags­sat­zung sind aus mei­ner Sicht maxi­mal ein Anfang, aber auch noch nicht mehr. Durch die Ein­füh­rung des Stich­tags zum 01. Janu­ar 2018 macht es sich die CSU viel zu ein­fach. Vie­le Bür­ger müs­sen sich Ihr Recht jetzt in juri­sti­schen Wider­spruchs­ver­fah­ren erst noch erstreiten.“

„Aus mei­ner Sicht ver­sucht Mini­ster­prä­si­dent Söder mit dem heu­ti­gen Vor­stoß ledig­lich ein lästi­ges The­ma vor den anste­hen­den Land­tags­wah­len mit mini­ma­len finan­zi­el­len Auf­wand aus dem Weg zu räu­men. Die Kom­pen­sa­ti­ons­re­ge­lung etwa oder der Über­gang sind kei­nes­wegs aus­rei­chend durch­dacht wor­den. Auf die­se Wei­se wer­den vie­le Gemein­den von der Staats­re­gie­rung im Regen ste­hen gelas­sen“ resü­miert Glau­ber. Unter ande­rem ist etwa auch die groß ange­kün­dig­te Lex Eber­mann­stadt nicht in Sicht. Wir for­dern fol­ge­rich­tig, dass bereits bezahl­te Bei­trä­ge rück­wir­kend bis zum 01. Janu­ar 2014 erstat­tet wer­den, so kön­nen vie­le lau­fen­de Rechts­strei­te ad acta gelegt werden.

„Wir wer­den das Volks­be­geh­ren trotz­dem solan­ge auf­recht erhal­ten, bis das Gesetz mit ver­läss­li­chen und sinn­vol­len Regeln für Bür­ger und Kom­mu­nen in trocke­nen Tüchern ist“, so Glau­ber abschließend.