Rausch­gift­han­del auf Rezept

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH. Tei­le sei­nes medi­zi­nisch ver­ord­ne­ten Can­na­bis ver­kauf­te in den ver­gan­ge­nen Mona­ten mehr­fach ein 24-Jäh­ri­ger. Sowohl gegen den Mann, als auch gegen sei­ne Abneh­mer führt das Rausch­gift­kom­mis­sa­ri­at der Kri­po Bay­reuth Ermittlungen.

Ende 2017 erga­ben sich im Zuge ande­rer Rausch­gif­ter­mitt­lun­gen Hin­wei­se auf den jetzt 24-jäh­ri­gen Bay­reu­ther. Dem­nach soll er Can­na­bis in unter­schied­li­chen Men­gen ver­äu­ßern. Wie sich im wei­te­ren Ver­lauf der Ermitt­lun­gen her­aus­stell­te, bezog der Mann Betäu­bungs­mit­tel auch auf Grund medi­zi­ni­scher Ver­ord­nun­gen auf Rezept. Das Rausch­gift ver­kauf­te er in meist klei­ne­ren Ein­hei­ten an unter­schied­li­che Abnehmer.

Einen von der Staats­an­walt­schaft Bay­reuth bean­trag­ten Durch­su­chungs­be­schluss voll­zo­gen die Rausch­gif­ter­mitt­ler Anfang des Jah­res. In der Woh­nung des Bay­reu­thers konn­ten in die­sem Zusam­men­hang ent­spre­chen­de Beweis­mit­tel sicher­ge­stellt wer­den. Der 24-Jäh­ri­ge und sei­ne Abneh­mer müs­sen sich dem­nächst straf­recht­lich verantworten.