MdL Lisa Badum: „Staats­re­gie­rung für mög­li­che Fahr­ver­bo­te in baye­ri­schen Städ­ten verantwortlich“

„Leid­tra­gen­de sind Bür­ge­rin­nen und Bürger“

Zum heu­ti­gen Urteil des Bun­de­ver­wal­tungs­ge­richts Leip­zig, dem­zu­fol­ge Fahr­ver­bo­te nach gel­ten­dem Recht grund­sätz­lich zuläs­sig sind, erklärt Lisa Badum, Spre­che­rin für Kli­ma­po­li­tik von Bünd­nis 90/​Die Grü­nen und Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te aus Forchheim:

Die heu­ti­ge Klä­rung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts, das Kom­mu­nen als letz­tes Mit­tel zur Luft­rein­hal­tung auch Fahr­ver­bo­te ver­hän­gen kön­nen, hat auch Fol­gen für Städ­te in Bay­ern und Fran­ken. Das ist die Quit­tung für jah­re­lan­ge Ignoranz.

Denn schon vor sie­ben Jah­ren wur­de die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung zum ersten Mal dazu ver­ur­teilt, Maß­nah­men zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Grenz­wer­te für Luft­schad­stof­fe in ihre Luft­rein­hal­te­plä­ne auf­zu­neh­men. Seit­her wei­gert sie sich, die­se gericht­li­chen Vor­ga­ben umzu­set­zen. Die Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­rich­te haben daher mitt­ler­wei­le sogar Zwangs­gel­der gegen das Land Bay­ern ver­hängt, um die Staats­re­gie­rung zu einem recht­mä­ßi­gen Ver­hal­ten zu bewe­gen. Auch das führ­te nicht dazu, dass die­se ihrer Pflicht zur Ein­hal­tung des Bun­des­rechts nach­kam. Ende Janu­ar sah sich das Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen daher erneut gezwun­gen, Zwangs­gel­der zu verhängen.

Aus­ge­rech­net beim Gesund­heits­schutz igno­riert die Staats­re­gie­rung vor­sätz­lich ihre Bin­dung an Recht und Gesetz. Die Baye­ri­schen Gerich­te haben mehr­fach und deut­lich fest­ge­stellt, dass das Grund­recht der Anwoh­ner auf den Schutz ihrer Gesund­heit an hoch schad­stoff­be­la­ste­ten Stra­ßen­ab­schnit­ten seit Jah­ren gra­vie­rend beein­träch­tigt wird. Dabei hät­te gera­de CSU-Mini­ster Dob­rindt auf Bun­des­ebe­ne mit­tels einer ver­pflich­ten­den Nach­rü­stung für Autos und der Abschaf­fung umwelt­schäd­li­cher Sub­ven­tio­nen sei­ner Ver­ant­wor­tung nach­kom­men können.
Nun hat das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt zudem klar ent­schie­den, dass Fahr­ver­bo­te als Mit­tel von schad­stoff­be­la­ste­ten Kom­mu­nen grund­sätz­lich zuläs­sig sind.
Eine dra­sti­sche Klar­stel­lung, die jedoch gera­de mit Blick Bay­ern not­wen­dig gewor­den ist, weil die Staats­re­gie­rung den gesetz­li­chen Vor­ga­ben der Luft­rein­hal­tung bis­her in kei­ner Wei­se nach­kam. Nun bekom­men die Kom­mu­nen den Schwar­zen Peter zuge­scho­ben Sie müs­sen vor Ort das aus­put­zen, was sich Staats- und Bun­des­re­gie­rung gewei­gert haben zu regeln. Die Leid­tra­gen­den der Poli­tik der Staats­re­gie­rung sind am Ende die Bür­ge­rin­nen und Bürger.

Abge­se­hen davon ist es an der Zeit, dass die Bun­des­re­gie­rung jetzt wenig­stens den recht­mä­ßi­gen Voll­zug des Bun­des­im­mis­si­ons­schutz­ge­set­zes durch die Staats­re­gie­rung eng und gründ­lich kon­trol­liert. Bei einer fort­dau­ern­den Miss­ach­tung des Luft­rein­hal­te­rechts ist auch die Ent­sen­dung eines Bun­des­be­auf­trag­ten zu den zustän­di­gen Lan­des­mi­ni­ste­ri­en zu erwä­gen, um den Schutz der Gesund­heit der baye­ri­schen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gewähr­lei­sten zu können.