Mut­maß­li­cher Kre­dit­kar­ten­be­trü­ger nach Ermitt­lun­gen der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern und der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg vor Prozess

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Oberfan­ken und der Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bayern

BAM­BERG. Dem Kom­mis­sa­ri­at für Cyber­crime der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg und den Staats­an­wäl­ten der bei der Gene­ral­staats­an­walt­schaft Bam­berg ein­ge­rich­te­ten Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern (ZCB) gelang es, nach umfang­rei­chen Ermitt­lun­gen einen 30-jäh­ri­gen Immo­bi­li­en­mak­ler aus dem Raum Bam­berg als mut­maß­li­chen Täter einer beacht­li­chen Betrugs­se­rie zu ermitteln.

Ihm liegt zur Last, zwi­schen Mai 2015 und Mai 2017 meh­re­re Kre­dit­kar­ten eines welt­weit täti­gen Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­mens unter Anga­be fal­scher Namen und Bank­ver­bin­dun­gen bean­tragt und erhal­ten zu haben. Die Namen und Bank­ver­bin­dun­gen soll er über­wie­gend einer ihm vor­lie­gen­den Mit­glie­der­li­ste eines Ver­eins von Grund­stücks­ei­gen­tü­mern ent­nom­men haben. Meh­re­re der Geschä­dig­ten stam­men dabei aus dem Raum Bam­berg, so dass die poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen von den Bam­ber­ger Cyber­cops über­nom­men wur­den. Für die Iden­ti­täts­prü­fung soll der Ange­klag­te gefälsch­te Stem­pel eines Ber­li­ner Bank­in­sti­tuts ver­wen­det haben. Die Kre­dit­kar­ten wur­den von ihm mut­maß­lich dazu ver­wen­det, im gro­ßen Sti­le Waren und Dienst­lei­stun­gen im Wert von über 70.000 Euro zu erwer­ben. Nach dem Ermitt­lungs­er­geb­nis finan­zier­te der Ange­klag­te damit sei­nen sehr kosten­in­ten­si­ven und luxu­riö­sen Lebensstil.

Zudem soll der Ange­klag­te auch noch einen Dar­le­hens­ver­trag in Höhe von 50.000 EUR abge­schlos­sen und sich den Dar­le­hens­be­trag auch ver­schafft haben, obwohl er wuss­te, dass er zur Rück­zah­lung des Dar­le­hens nicht in der Lage sein würde.

Nach inten­si­ven und auf­wän­di­gen Ermitt­lun­gen im gesam­ten Bun­des­ge­biet gelang es den Staats­an­wäl­ten der ZCB und den Cyber­cops der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg, den Ange­klag­ten als mut­maß­li­chen Täter zu über­füh­ren. Das betrof­fe­ne Kre­dit­kar­ten­in­sti­tut lie­fer­te die erfor­der­li­chen Daten. So konn­te fest­ge­stellt wer­den, dass die Umsät­ze haupt­säch­lich in Ber­lin, Regens­burg, Mün­chen, aber auch in Bam­berg getä­tigt wur­den. Der vor­be­straf­te Ange­klag­te wur­de bereits am 13.07.2017 im Land­kreis Bam­berg fest­ge­nom­men und war­tet seit­dem in Unter­su­chungs-haft auf sei­nen am kom­men­den Diens­tag vor dem Land­ge­richt Bam­berg begin­nen­den Pro­zess. Bei sei­ner Fest­nah­me führ­te er eine der betrü­ge­risch erlang­ten Kre­dit­kar­ten mit sich.

Die Zen­tral­stel­le Cyber­crime Bay­ern hat u. a. wegen gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs in 15 Fäl­len Ankla­ge erho­ben. Das Gesetz sieht für jeden Fall eine Frei­heits­stra­fe von 6 Mona­ten bis zu 10 Jah­ren vor.