Plan­un­ter­la­gen für Hotel­an­sied­lung am Bay­reu­ther Bahn­hof lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Bür­ger­reu­ther Stra­ße / Wil­helm-von-Diez-Stra­ße“ kann im Rat­haus ein­ge­se­hen werden

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 12. Febru­ar, der Ent­wurf für den Bebau­ungs­plan „Bür­ger­reu­ther Stra­ße / Wil­helm-von-Diez-Stra­ße“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis ein­schließ­lich 12. März im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Bau­aus­schuss hat bereits im Novem­ber 2008 die Ver­wal­tung beauf­tragt, für den Bereich Bür­ger­reu­ther Stra­ße / Wil­helm-von-Diez-Stra­ße (West) ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten mit dem Ziel, neben der Aus­wei­sung einer Gewer­be­flä­che auch einen Fuß­weg und eine Baum­rei­he ent­lang der ehe­ma­li­gen Bahn­flä­che zu ermög­li­chen. Mit die­sen Maß­nah­men soll­te die Brach­flä­che bes­ser in die Auf­fahrt zum Fest­spiel­hü­gel ein­ge­fügt wer­den. Das Plan­ver­fah­ren wur­de jedoch auf­grund von lau­fen­den Ver­hand­lun­gen mit dem Grund­stücks­ei­gen­tü­mer mit Blick auf künf­ti­ge Ver­kehrs­flä­chen nicht wei­ter bear­bei­tet. Zwi­schen­zeit­lich haben sich die Eigen­tü­mer­ver­hält­nis­se geän­dert. Der aktu­el­le Eigen­tü­mer möch­te im Gel­tungs­be­reich des Bebau­ungs­plan-Ent­wurfs ein Hotel­ge­bäu­de errich­ten. Daher kann das Bau­leit­ver­fah­ren zur Ent­wick­lung einer Gewer­be­flä­che wie­der auf­ge­nom­men werden.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Wäh­rend der Aus­le­gung kön­nen Stel­lung­nah­men zur Pla­nung schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­men kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.