Stadt Bay­reuth: Hin­wei­se zur Ein­tra­gung von Übermittlungssperren

Ein­woh­ner- und Wahl­amt infor­miert über die Mög­lich­kei­ten für Datenübermittlungssperren

Bür­ge­rin­nen und Bür­ger haben die Mög­lich­keit, ein­zel­nen regel­mä­ßig oder auf Anfra­ge erfol­gen­den Daten­über­mitt­lun­gen der Mel­de­be­hör­de zu wider­spre­chen, bereits ein­ge­tra­ge­ne Über­mitt­lungs­sper­ren blei­ben bestehen. Hier­auf weist das Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth hin.

Fol­gen­de Wider­spruchs­mög­lich­kei­ten sind für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger gege­ben: Wider­spro­chen wer­den kann der Über­mitt­lung von Daten an das Bun­des­amt für das Per­so­nal­ma­nage­ment der Bun­des­wehr, das die­se zum Ver­sand von Infor­ma­ti­ons­ma­te­ri­al an deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge benö­tigt, die das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben. Ein Wider­spruch ist auch gegen die Über­mitt­lung von Daten an eine öffent­lich-recht­li­che Reli­gi­ons­ge­sell­schaft mög­lich, der nicht die mel­de­pflich­ti­ge Per­son ange­hört, son­dern deren Familienangehörige.

Wer nicht möch­te, dass sei­ne Daten im Zusam­men­hang mit Wah­len oder Abstim­mun­gen an Par­tei­en oder Wäh­ler­grup­pen über­mit­telt wer­den, kann eben­falls Wider­spruch erhe­ben. Glei­ches gilt für die Über­mitt­lung von Daten an Man­dats­trä­ger, an Pres­se und Rund­funk anläss­lich von Alters- oder Ehe­ju­bi­lä­en. Wider­spruch ist zudem gegen die Über­mitt­lung von Daten an Adress­buch­ver­la­ge für die Her­aus­ga­be ent­spre­chen­der Adress­bü­cher möglich.

Die Ein­tra­gung von Über­mitt­lungs­sper­ren kann schrift­lich oder münd­lich unter Vor­la­ge eines Aus­weis­do­ku­men­tes beim Ein­woh­ner- und Wahl­amt der Stadt Bay­reuth, Neu­es Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 95444 Bay­reuth, zu fol­gen­den Sprech­zei­ten ver­an­lasst wer­den: Mon­tag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 Uhr bis 15.30 Uhr, Diens­tag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr, Mitt­woch von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 17 Uhr, Frei­tag von 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr. Sie kann auch online über das Bür­ger­ser­vice-Por­tal auf der städ­ti­schen Home­page vor­ge­nom­men wer­den. Der Wider­spruch ist an kei­ne Vor­aus­set­zun­gen gebun­den und braucht nicht begrün­det zu wer­den. Die Ein­rich­tung der Über­mitt­lungs­sper­re sowie deren Auf­he­bung sind kostenfrei.