„Bera­tung zum The­ma Woh­nen im Alter“ im Land­kreis Bamberg

Am Land­rats­amt soll eine Fach­stel­le für alters­ge­rech­te Woh­nungs­pla­nung eta­bliert werden

Zwi­schen 2013 und 2033 wird die Zahl der Senio­rin­nen und Senio­ren im Land­kreis Bam­berg durch­schnitt­lich um 64% zuneh­men, in eini­gen Gemein­den um bis zu 115%. Die mei­sten von ihnen haben den Wunsch, so lan­ge wie mög­lich selbst­be­stimmt zu Hau­se zu leben. Aller­dings haben im Land­kreis Bam­berg der­zeit 80% der Woh­nun­gen kei­ne senio­ren­ge­rech­te Grund­aus­stat­tung. „Ein alters­ge­rech­ter Woh­nungs­um­bau kann eine will­kom­me­ne Alter­na­ti­ve zum Umzug in ein Senio­ren­heim sein“, so Land­rat Johann Kalb, „daher wol­len wir im Zuge des senio­ren­po­li­ti­schen Gesamt­kon­zepts eine Woh­nungs­an­pas­sungs­be­ra­tung am Land­rats­amt Bam­berg etablieren“.

Im Land­kreis Bam­berg gibt es bis­her kei­ne neu­tra­le und umfas­sen­de Wohn­be­ra­tung. So bera­ten bei­spiels­wei­se die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des Bau­amts im Land­rats­amt zu lei­stungs­frei­en Dar­le­hen der Baye­ri­schen Wohn­raum­för­de­rung und die Pfle­ge­be­ra­tun­gen der Pfle­ge­kas­sen zu den Lei­stun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­run­gen. Das senio­ren­po­li­ti­sche Gesamt­kon­zept des Land­krei­ses Bam­berg ent­hält als Maß­nah­men­emp­feh­lung die kurz­fri­sti­ge Ein­rich­tung einer Woh­nungs­an­pas­sungs­be­ra­tung in der Zustän­dig­keit des Land­krei­ses. „Als Sozi­al­hil­fe­trä­ger gewäh­ren wir in Zukunft älte­ren Land­kreis­be­woh­ne­rin­nen und ‑bewoh­nern ein­kom­mens­un­ab­hän­gi­ge Unter­stüt­zung. Dabei ste­hen ins­be­son­de­re Bera­tungs­lei­stun­gen zur Beschaf­fung und zur Unter­hal­tung einer Woh­nung, die den Bedürf­nis­sen von Senio­rin­nen und Senio­ren ent­spricht, im Fokus“, erläu­tert Land­rat Johann Kalb.

Die Bera­tun­gen der Fach­stel­le, die ab 1. Mai 2018 besetzt wer­den soll, kön­nen kosten­los in Anspruch genom­men wer­den. Die Bera­tungs­ge­sprä­che erfol­gen – je nach Wunsch – tele­fo­nisch, im Land­rats­amt oder vor Ort im Rah­men von Haus­be­su­chen. Die Fach­stel­le wird in enger Abstim­mung mit Ehren­amt­li­chen vor Ort arbei­ten – mit den „Berater/​innen in Alters­fra­gen“ in den Gemein­den, den gemeind­li­chen Senio­ren­be­auf­trag­ten und mit ehren­amt­li­chen Wohnraumberater/​innen, die das Land­rats­amt ver­netzt, schult und beglei­tet. Nach der För­der­richt­li­nie „Selbst­be­stimmt leben im Alter-SeLA“ gewährt das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Arbeit und Sozia­les, Fami­lie und Inte­gra­ti­on für die Fach­stel­le in den ersten zwei Jah­ren ein Zuschuss von 40.000,00 Euro.