Ver­kehrs­ein­schrän­kun­gen auf der B 22 west­lich von Mönchsambach

Am Mon­tag, den 29.01.2018 errich­tet das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg west­lich von Mönchsam­bach (Bur­ge­brach) jeweils vor den bei­den Brücken über die Mit­tel­ebrach und über die Ebrach­flut eine Ampel­an­la­ge. Mit die­ser Ampel soll sicher­ge­stellt wer­den, dass nur ein ein­spu­ri­ges Befah­ren der Brücken mög­lich ist.

Die tur­nus­mä­ßi­ge Prü­fung der Brücken über die Mit­tel­ebrach und über die Ebrach­flut west­lich von Mönchsam­bach hat erge­ben, dass die­se in ihrer Trag­fä­hig­keit ein-geschränkt sind und daher nicht mehr im Gegen­ver­kehr über­fah­ren wer­den dür­fen. Der Ver­kehr wird daher wech­sel­wei­se mit einer Ampel über die­se Brücken gelei­tet. Die Pla­nung für die Erneue­rung der bei­den Brücken läuft bereits. Sie sieht vor, dass der Ver­kehr in einem ersten Schritt über eine Behelfs­um­fah­rung an den Brücken vor­bei­ge­lei­tet wird. Auf­grund der Viel­zahl von zu regeln­den Betrof­fen­hei­ten kann der Bau der Behelfs­um­fah­rung vor­aus­sicht­lich erst im Herbst 2018 erfolgen.

Das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg bit­tet daher die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die ver­kehr­li­chen Einschränkungen.