B 470, St 2187: Gehölz­pfle­ge­ar­bei­ten zwi­schen Streit­berg und Mug­gen­dorf sowie bei Gasseldorf

Das Staat­li­che Baumt Bam­berg führt an der Bun­des­stra­ße 470 zwi­schen Streit­berg und Mug­gen­dorf, sowie an der Staats­stra­ße 2187 zwi­schen Gas­sel­dorf und Unter­lein­lei­ter, ab Mon­tag, den 15. Janu­ar 2018 umfang­rei­che Gehölz­pfle­ge­maß­nah­men durch.

Der Baum und Gehölz­be­stand in die­sen Berei­chen ist stark über­al­tert und teil­wei­se erheb­lich geschä­digt. Die Maß­nah­men sind zur Auf­recht­erhal­tung der Ver­kehrs­si­cher­heit unab­ding­bar.. Das bereits seit eini­gen Jah­ren auf­tre­ten­de, sog. ‚Eschen­triebster­ben‘ hat beson­ders im Baum­be­stand auf Höhe des Wei­lers Wöhr bereits mas­si­ve Schä­den, bis hin zum kom­plet­ten Abster­ben ein­zel­ner Bäu­me verursacht.

Die Maß­nah­men wur­den im Rah­men einer Orts­ein­sicht mit der Unte­ren Natur­schutz­be­hör­de am Land­rats­amt Forch­heim erör­tert und abge­stimmt. Hier­bei wur­de fest­ge­legt, dass die stra­ßen­be­glei­ten­den Gehölz­strei­fen zwi­schen Gas­sel­dorf und Unter­lein­lei­ter, unter Erhal­tung eini­ger weni­ger Ein­zel­ex­em­pla­re auf Stock gesetzt wer­den, was in den Fol­ge­jah­ren einen Ver­jün­gungs­ef­fekt des Bestands bewirkt. Der Bestand an der B 470 zwi­schen Streit­berg und Mug­gen­dorf hin­ge­gen, wird eben­falls unter Erhal­tung eini­ger mar kan­ter und gesun­der Ein­zel­bäu­me gero­det, in einen öko­lo­gisch wert­vol­le­ren Mager­ra­sen­stand­ort umge­wan­delt und mit eini­gen Obst­bäu­men (Lokal­sor­ten) überstellt.

Zudem wur­den bereits und wer­den im wei­te­ren Ver­lauf der B 470 umfang­rei­he Ersatz­pflan­zun­gen von Stra­ßen­bäu­men durchgeführt.

Wäh­rend der Arbei­ten müs­sen sowohl die Bun­des als auch die Staats­stra­ße in den betref­fen­den Abschnit­ten halb­sei­tig gesperrt wer­den. Die Ver­kehrs­re­ge­lung erfolgt über Ampel­be­trieb. Für die sich dar­aus erge­ben­den Behin­de­run­gen bit­tet das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg die Ver­kehrs­teil­neh­mer um Nach­sicht.. Die Maß­nah­men sol­len bis Ende der 4. KW abge­schlos­sen sein.