Warn­hin­weis über fal­sche Poli­zei­be­am­te am Telefon

Symbolbild Polizei

Lkrs. Forch­heim. Am Mitt­woch­abend wur­de der Forch­hei­mer Poli­zei bekannt, dass im Ver­lau­fe des Tages erneut unbe­kann­te Betrü­ger ver­such­ten, ins­be­son­de­re älte­re Senio­ren mit einer hin­ter­häl­ti­gen Masche am Tele­fon abzu­zocken. So erhielt am Vor­mit­tag ein älte­rer Herr aus Forch­heim einen Anruf eines angeb­li­chen Poli­zei­be­am­ten des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes Wies­ba­den. Die­ser hät­te ange­ge­ben, dass gegen die Ehe­frau des Ange­ru­fe­nen ein Haft­be­fehl bestehen wür­de, wel­cher durch Geld­zah­lung abge­wen­det wer­den könn­te. Glück­li­cher­wei­se reagier­te der Ange­ru­fe­ne rich­tig und ging auf die Geld­for­de­rung des fal­schen Poli­zei­be­am­ten nicht ein. Viel­mehr been­de­te er das Tele­fo­nat. Die Poli­zei weisst anläss­lich die­ses Vor­fal­les noch­mals ein­dring­lich dar­auf hin, dass im Fal­le eines sol­chen Anru­fes kei­nes­falls auf die For­de­rung der ver­meint­li­chen Poli­zei­be­am­ten ein­ge­gan­gen wer­den sol­le. Viel­mehr wird die Bevöl­ke­rung gebe­ten in die­sen Fäl­len die ört­li­che Poli­zei zu verständigen.