Ober­frän­ki­sche Bezirks­ver­samm­lung des Baye­ri­schen Städ­te­tags in Bay­reuth: Anrei­ze zur Schaf­fung von Wohnraum

Gribl: Neue Bun­des­re­gie­rung muss Woh­nungs­bau und Städ­te­bau stär­ker fördern

„Eine Dau­er­auf­ga­be bleibt für eine neue Bun­des­re­gie­rung drän­gend: In vie­len Regio­nen müs­sen bezahl­ba­re Woh­nun­gen geschaf­fen wer­den. Bund, Frei­staat und Kom­mu­nen müs­sen ihre Kräf­te bün­deln, um Woh­nungs­not zu lin­dern. Der Bund muss Anrei­ze schaf­fen für Inve­sti­tio­nen zum Bau neu­er Woh­nun­gen und zur Sanie­rung des Woh­nungs­be­stan­des. Die staat­li­che Wohn­raum­för­de­rung muss wei­ter inten­si­viert, opti­miert und ver­ein­facht wer­den. Der Bund und beson­ders der Frei­staat müs­sen ihre Mit­tel erhö­hen“, sagt der Vor­sit­zen­de des Baye­ri­schen Städ­te­tags, Augs­burgs Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Kurt Gribl. Die Ent­flech­tungs­mit­tel des Bun­des für sozia­le Wohn­raum­för­de­rung lau­fen 2019 aus. Städ­te und Woh­nungs­wirt­schaft brau­chen ein kla­res Signal, wie es mit der För­de­rung wei­ter geht, denn sonst droht ein Still­stand bei not­wen­di­gen Inve­sti­tio­nen. Gribl ver­weist auf ein wei­te­res Pro­blem: „Der Woh­nungs­bau wird teu­rer wegen der hohen Anfor­de­run­gen an Woh­nun­gen bei Bar­rie­re­frei­heit und ener­ge­ti­schen Stan­dards – hier soll­te der Bund mehr Augen­maß zeigen.“

Der Bund muss den Kom­mu­nen mehr Instru­men­te an die Hand geben, um mehr Bau­land aus­zu­wei­sen. Gribl: „In den Städ­ten wird der Raum knapp: In ver­dich­te­ten Räu­men ist die Mobi­li­sie­rung von Bau­land schwie­rig.“ Die Mög­lich­kei­ten des Bau­ge­setz­bu­ches allein – etwa mit der kürz­lich neu geschaf­fe­nen Kate­go­rie des „urba­nen Misch­ge­biets“ – hel­fen Städ­ten und Gemein­den nicht aus­rei­chend, um schnell Bau­land für Woh­nun­gen zu gewin­nen. Dar­um müs­sen wei­te­re Anrei­ze zur Flä­chen­mo­bi­li­sie­rung geschaf­fen wer­den. Gribl: „Städ­te wol­len bau­en, aber die Flä­chen für Bau­land feh­len: Städ­te und Gemein­den brau­chen Hand­lungs­spiel­räu­me für eine vor­aus­schau­en­de Bevor­ra­tung von Flä­chen.“ Sie müs­sen bereits im Vor­feld for­mel­ler städ­te­bau­li­cher Maß­nah­men ein Vor­kaufs­recht für Grund­stücke auf eige­nem Gebiet bekom­men, um recht­zei­tig Bau­grund, Tausch­flä­chen oder Aus­gleichs­flä­chen für den Neu­bau von Woh­nun­gen erwer­ben zu können.

Gribl: „Der Bund muss steu­er­li­che Anrei­ze schaf­fen, damit brach lie­gen­de Flä­chen einer sozia­len Nut­zung zuge­führt wer­den.“ Der Ver­kauf von land­wirt­schaft­li­chen Flä­chen an Kom­mu­nen soll­te steu­er­lich begün­stigt wer­den, um dort Woh­nun­gen zu bau­en – samt der dafür nöti­gen Infra­struk­tur für Ver­kehrs­er­schlie­ßung mit Stra­ßen und öffent­li­chem Nah­ver­kehr, mit Schu­len und Kitas, mit Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten für die Nah­ver­sor­gung. Dies könn­te über die Ein­füh­rung eines Frei­be­trags im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz bei Ein­künf­ten aus Land- und Forst­wirt­schaft und Erwei­te­rung der Reinve­sti­ti­ons­mög­lich­kei­ten auf beweg­li­che Wirt­schafts­gü­ter gesche­hen. Dar­über hin­aus muss end­lich eine Eini­gung gefun­den wer­den, die degres­si­ve AfA (Abset­zung für Abnut­zung) für Woh­nungs­bau wie­der ein­zu­füh­ren. Hilfs­wei­se kön­nen Inve­sti­ti­ons­zu­la­gen Pri­va­te moti­vie­ren, Bau­land für den Woh­nungs­markt zur Ver­fü­gung zu stellen.

Auch Bund und Frei­staat müs­sen ihren Grund­stücks­be­stand nach geeig­ne­ten Bau­plät­zen durch­su­chen und Bau­lücken syste­ma­tisch erfas­sen; dazu gehö­ren ehe­ma­li­ge Kaser­nen­ge­län­de und Mili­tär­flä­chen der Bun­des­an­stalt für Immo­bi­li­en­auf­ga­ben (BImA) und Flä­chen der Immo­bi­li­en Frei­staat Bay­ern (IMBY). Gribl: „Lie­gen­schaf­ten und Frei­flä­chen des Bun­des müs­sen bevor­zugt und ver­gün­stigt an Kom­mu­nen abge­ge­ben wer­den. Der Bund muss sei­ner struk­tur­po­li­ti­schen und sozi­al­po­li­ti­schen Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den. Der Bund muss einen Rechts­rah­men schaf­fen, damit die BImA bei struk­tur­po­li­tisch und sozi­al wich­ti­gen Pro­jek­ten Grund­stücke bil­li­ger abge­ben kann, um dort gün­sti­ge Woh­nun­gen zu bau­en.“ Freie Kaser­nen­ge­län­de und ehe­ma­li­ge mili­tä­ri­sche Lie­gen­schaf­ten bie­ten Raum für Städ­te­bau und Stadt­ent­wick­lung, um Woh­nun­gen, Schu­len, Kin­der­gär­ten und Infra­struk­tur zu errichten.

Gribl: „Die Städ­te­bau­för­de­rung muss dem Bedarf ange­passt wer­den und muss dau­er­haft gesi­chert sein. Nötig ist eine Quar­tiers­ent­wick­lung, die für eine aus­ge­wo­ge­ne Durch­mi­schung und einen sozia­len Aus­tausch in der Stadt sorgt. Schief­la­gen müs­sen früh erkannt wer­den, um bei Pro­ble­men oder bei sozia­len Span­nun­gen gegen­zu­steu­ern. Das Bau­ge­setz­buch muss ergänzt wer­den, damit die Städ­te­bau­för­de­rung auch zur Prä­ven­ti­on von sozia­len Miss­stän­den in neu­en Wohn­quar­tie­ren ein­ge­setzt wer­den kön­nen.“ Städ­te und Gemein­den brau­chen in der Städ­te­bau­för­de­rung ver­läss­li­che und dau­er­haf­te Rah­men­be­din­gun­gen. Anstatt eine Viel­zahl an the­ma­ti­schen Ein­zel­pro­gram­men mit unter­schied­li­chen Lauf­zei­ten zu kon­zi­pie­ren, ist eine Kon­zen­tra­ti­on der Städ­te­bau­för­de­rung auf ein lang­fri­sti­ges und inhalt­lich fle­xi­bles Pro­gramm nötig. Der Bund muss die Mit­tel­aus­stat­tung für Städ­te­bau­för­de­rung auf hohem Niveau hal­ten, um den Her­aus­for­de­run­gen der Stadt­ent­wick­lung gerecht zu werden.