Ver­kehrs­re­ge­lun­gen zum Christ­kind­les­markt in Bayreuth

Am Frei­tag, 24. Novem­ber, öff­net der dies­jäh­ri­ge Bay­reu­ther Christ­kind­les­markt sei­ne Pfor­ten. Für die Innen­stadt ist dies mit geän­der­ten Ver­kehrs­re­ge­lun­gen ver­bun­den, auf die das Stra­ßen­ver­kehrs­amt auf­merk­sam macht. Bereits am Frei­tag, 17. Novem­ber, ab 10.30 Uhr, wird die Fuß­gän­ger­zo­ne Maxi­mi­li­an­stra­ße zwi­schen Hohen­zol­lern­ring und Kirch­gas­se gesperrt. Die Sper­rung gilt bis ein­schließ­lich Sams­tag, 23. Dezem­ber. Die Zufahrt zu den pri­va­ten Stell­plät­zen in der Frau­en­gas­se bleibt frei. Das Rad­fah­ren im Bereich des Christ­kind­les­mark­tes ist verboten.

Für die gesam­te Dau­er des Christ­kind­les­mark­tes ist der Lie­fer­ver­kehr nur sehr ein­ge­schränkt mög­lich. Die Zufahrt zur Maxi­mi­li­an­stra­ße über das Mühl­tür­lein ist vom Hohen­zol­lern­ring bezie­hungs­wei­se der Hin­den­burg­stra­ße mit ent­spre­chen­dem Son­der­aus­weis der Stadt zuge­las­sen. Anson­sten ist der Lie­fer­ver­kehr grund­sätz­lich über die Lade­zo­nen am Ran­de der Fuß­gän­ger­zo­ne abzu­wickeln. Im Übri­gen besteht die Mög­lich­keit werk­tags von 21 Uhr bis 10 Uhr über die Kanz­lei­stra­ße, Maxi­mi­li­an­stra­ße anzu­fah­ren. Die Abfahrt erfolgt aus­schließ­lich über die Sophien­stra­ße, eine Durch­fahrt Rich­tung Mühl­tür­lein ist ver­bo­ten. Die Lie­fe­ran­ten wer­den um Rück­sicht­nah­me gebe­ten, Fahr­gas­sen müs­sen frei blei­ben und Wen­de­mög­lich­kei­ten dür­fen nicht zuge­parkt werden.

Die Stadt weist außer­dem dar­auf hin, dass das Par­ken im Grün­strei­fen ent­lang der gesam­ten Hin­den­burg­stra­ße unter­sagt ist. Die Grün­an­la­gen wur­den in den ver­gan­ge­nen Jah­ren durch dort par­ken­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt und muss­ten wie­der­holt mit hohem Auf­wand instand­ge­setzt wer­den. Zudem befah­ren Ver­kehrs­teil­neh­mer uner­laubt den gemein­sa­men Rad- und Fuß­weg und gefähr­den damit Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer. Die Stadt wird bei Ver­stö­ßen ent­spre­chen­de Ver­war­nun­gen erteilen.

Auf öffent­li­chen Park­plät­zen sowie in den Tief­ga­ra­gen und Park­häu­sern ste­hen aus­rei­chend Park­plät­ze zur Ver­fü­gung. Soweit die zen­tral gele­ge­nen Park­plät­ze belegt sind, soll­ten Besu­cher zum Bei­spiel das Park­haus an der Albrecht-Dürer-Stra­ße oder die Park­plät­ze rund um die Kfz-Zulas­sungs­stel­le in der Dr.-Franz-Straße anfahren.