Stadt Bam­berg reicht Nor­men­kon­trol­le zum Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof gegen Bebau­ungs­plan ein

„Wir wer­den nicht taten­los zusehen“

Stadt Bam­berg wird eine Nor­men­kon­trol­le zum Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof gegen den Bebau­ungs­plan „Neu­ord­nung ERTL-Zen­trum“ der Stadt Hall­stadt einreichen

Die Stadt Bam­berg berei­tet aktu­ell einen Nor­men­kon­trollan­trag zum Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof gegen den Bebau­ungs­plan der Stadt Hall­stadt zur „Neu­ord­nung Ertl-Zen­trum“ vor. Der Antrag soll noch in die­ser Woche ein­ge­reicht wer­den. Der Bebau­ungs­plan der Stadt Hall­stadt sieht unter ande­rem die Ansied­lung eines fran­zö­si­schen Sport­aus­rü­sters mit einer Ver­kaufs­flä­che von 2.000 Qua­drat­me­tern vor – was den Wett­be­werb für die zum Teil seit Jahr­zehn­ten ansäs­si­gen Sport­ge­schäf­te mas­siv zu ver­zer­ren droht.

„Wir wer­den nicht taten­los zuse­hen, dass im Gewer­be­ge­biet, ohne die erfor­der­li­che, vor­he­ri­ge inter­kom­mu­na­le Abstim­mung ein aus der Sicht der Stadt Bam­berg der­art über­di­men­sio­nier­tes Ein­zel­han­dels­vor­ha­ben rea­li­siert wer­den soll“, begrün­det Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke die Kla­ge. Er bedau­ert, dass „ohne Rück­sicht auf die gute Nach­bar­schaft in Hall­stadt Fak­ten geschaf­fen wer­den sollen.“

Daher hat die Stadt Bam­berg bereits im August auch Kla­ge zum Ver­wal­tungs­ge­richt Bay­reuth gegen die bereits für das Vor­ha­ben erteil­te Bau­ge­neh­mi­gung ein­ge­reicht. „Es bleibt das Ziel der Stadt Bam­berg, den inner­städ­ti­schen Han­del zu schüt­zen. Es wäre bes­ser gewe­sen, ein ordent­li­ches Ver­fah­ren zu wäh­len, das den Ver­ein­ba­run­gen aus der Beson­de­ren Arbeits­ge­mein­schaft (ARGE) der Stadt Bam­berg, der Gemein­de Bisch­berg, der Stadt Hall­stadt und des Mark­tes Hirschaid gerecht wird,“ erklär­te Ober­bür­ger­mei­ster Starke.

Nach Auf­fas­sung der Stadt Bam­berg wur­den bei dem Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren der Stadt Hall­stadt in ekla­tan­ter Art und Wei­se gegen das im Bau­ge­setz­buch ver­an­ker­te inter­kom­mu­na­le Abstim­mungs­ge­bot ver­sto­ßen. Die­ses besagt, dass Bau­leit­plä­ne benach­bar­ter Gemein­den auf­ein­an­der abzu­stim­men sind. Dem ist die Stadt Hall­stadt aus Sicht der Stadt Bam­berg bei der Neu­ord­nung des Ertl-Zen­trums nicht aus­rei­chend nachgekommen.

Wei­ter­hin wur­de ent­ge­gen der, auch von der Stadt Hall­stadt unter­zeich­ne­ten Ver­ein­ba­rung, das Vor­ha­ben nicht in der ARGE inter­kom­mu­nal abge­stimmt: Die vier Kom­mu­nen, näm­lich Bam­berg, Bisch­berg, Hall­stadt und Hirschaid haben sich bereits 2002, in einer Beson­de­ren Arbeits­ge­mein­schaft, einem bun­des­weit beach­te­ten Pro­jekt, frei­wil­lig zusam­men­ge­schlos­sen, um exakt sol­che städ­te­bau­li­chen Fehl­ent­wick­lun­gen, wie sie nun nach Auf­fas­sung der Stadt Bam­berg ein­ge­tre­ten sind, zu vermeiden.