Stadt Bamberg reicht Normenkontrolle zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen Bebauungsplan ein
„Wir werden nicht tatenlos zusehen“
Stadt Bamberg wird eine Normenkontrolle zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan „Neuordnung ERTL-Zentrum“ der Stadt Hallstadt einreichen
Die Stadt Bamberg bereitet aktuell einen Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Bebauungsplan der Stadt Hallstadt zur „Neuordnung Ertl-Zentrum“ vor. Der Antrag soll noch in dieser Woche eingereicht werden. Der Bebauungsplan der Stadt Hallstadt sieht unter anderem die Ansiedlung eines französischen Sportausrüsters mit einer Verkaufsfläche von 2.000 Quadratmetern vor – was den Wettbewerb für die zum Teil seit Jahrzehnten ansässigen Sportgeschäfte massiv zu verzerren droht.
„Wir werden nicht tatenlos zusehen, dass im Gewerbegebiet, ohne die erforderliche, vorherige interkommunale Abstimmung ein aus der Sicht der Stadt Bamberg derart überdimensioniertes Einzelhandelsvorhaben realisiert werden soll“, begründet Oberbürgermeister Andreas Starke die Klage. Er bedauert, dass „ohne Rücksicht auf die gute Nachbarschaft in Hallstadt Fakten geschaffen werden sollen.“
Daher hat die Stadt Bamberg bereits im August auch Klage zum Verwaltungsgericht Bayreuth gegen die bereits für das Vorhaben erteilte Baugenehmigung eingereicht. „Es bleibt das Ziel der Stadt Bamberg, den innerstädtischen Handel zu schützen. Es wäre besser gewesen, ein ordentliches Verfahren zu wählen, das den Vereinbarungen aus der Besonderen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Stadt Bamberg, der Gemeinde Bischberg, der Stadt Hallstadt und des Marktes Hirschaid gerecht wird,“ erklärte Oberbürgermeister Starke.
Nach Auffassung der Stadt Bamberg wurden bei dem Bebauungsplanverfahren der Stadt Hallstadt in eklatanter Art und Weise gegen das im Baugesetzbuch verankerte interkommunale Abstimmungsgebot verstoßen. Dieses besagt, dass Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen sind. Dem ist die Stadt Hallstadt aus Sicht der Stadt Bamberg bei der Neuordnung des Ertl-Zentrums nicht ausreichend nachgekommen.
Weiterhin wurde entgegen der, auch von der Stadt Hallstadt unterzeichneten Vereinbarung, das Vorhaben nicht in der ARGE interkommunal abgestimmt: Die vier Kommunen, nämlich Bamberg, Bischberg, Hallstadt und Hirschaid haben sich bereits 2002, in einer Besonderen Arbeitsgemeinschaft, einem bundesweit beachteten Projekt, freiwillig zusammengeschlossen, um exakt solche städtebaulichen Fehlentwicklungen, wie sie nun nach Auffassung der Stadt Bamberg eingetreten sind, zu vermeiden.
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