Offe­ner Brief der Forch­hei­mer CSU-Stadt­rats­frak­ti­on an OB Kirschstein

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Sehr geehr­ter Herr Oberbürgermeister,

ich neh­me Bezug auf fol­gen­de Ver­öf­fent­li­chung, Aus­zug aus NN vom 21.10. hin­sicht­lich Bür­ger­ver­samm­lung in Bucken­ho­fen: „Kirsch­stein kön­ne sich eine Bau­ver­pflich­tung inner­halb eines bestimm­ten Zeit­rau­mes, wie sie auch Eber­mann­stadt dis­ku­tiert, vor­stel­len. Auch ohne die Flä­chen von Eigen­tü­mern, die nicht an einem Bau­ge­biet mit­wir­ken wol­len, soll eine Pla­nung mög­lich wer­den. Eine Arbeits­grup­pe soll sich mit dem The­ma befassen.“

Hin­sicht­lich Ihres Vor­ha­bens, einen Bau­zwang umzu­set­zen und hier­für mit­tels einer Arbeits­grup­pe Res­sour­cen zu ver(sch)wenden, hal­te ich es für sinn­voll – und dies wird ggf. for­mal bean­tragt wer­den – abzu­klä­ren, wel­che dies­be­züg­li­che Mei­nungs­bil­dung und Posi­tio­nie­rung im Stadt­rat exi­stie­ren, die Ihnen aller­dings bekannt sein dürf­ten und die Ihrer­seits inso­weit in nicht mehr nach­voll­zieh­ba­rer Wei­se igno­riert werden.

Vie­le Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­schied­li­cher im Stadt­rat ver­tre­te­ner Parteien/​Wählergruppierungen haben des Öfte­ren in aller Deut­lich­keit dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es zwar auf der Erwer­ber­sei­te (jun­ge Fami­li­en bzgl. der 30 %igen Antei­le) eine Bau­zwang gab, gibt und wei­ter­hin geben, soll, dies aber als eigen­tums­feind­li­cher Ein­griff hin­sicht­lich der bei den Eigen­tü­mern ver­blei­ben­den Flä­chen nicht gewollt wird. Nach mei­nem Kennt­nis­stand tei­len die­se Sicht­wei­se fol­gen­de im Stadt­rat ver­tre­te­ne Fraktionen/​Gruppierungen/​Kollegen: CSU, JB, FW, FDP, FBF, REP.

Das Fest­hal­te an Ihrer Sicht­wei­se führt in die­ser Hin­sicht zu einer letzt­end­lich nicht ziel­füh­ren­den per­so­nel­len und finan­zi­el­len Res­sour­cen­be­la­stung sowie – was noch gra­vie­ren­der ist – zu einer wei­te­ren erheb­li­chen zeit­li­chen Ver­zö­ge­rung hin­sicht­lich der Schaf­fung von drin­gend benö­tig­tem Wohnraum!

Auch wenn Sie dies vor eini­gen Mona­ten öffent­lich (Pres­se­be­richt) – im Gegen­satz zu Kol­le­gen Otzel­ber­ger, Leh­nard und mir – nicht so sahen: Wir ste­hen im inter­kom­mu­na­len Wett­be­werb und soll­ten unse­re „Haus-„Aufgaben erledigen.

Des­halb emp­feh­le ich fol­gen­de Vor­ge­hens­wei­se, die ggf. mit­tels eines geson­der­ten Beschlus­ses unter­mau­ert wer­den kann und wird:

1. Modi­fi­zie­rung des Bau­land­mo­dells hin­sicht­lich teil­wei­ser pla­nungs­be­ding­ter Wert­ab­schöp­fung zugun­sten der Kommune

  • Wei­ter­ent­wick­lung des Modells, in wel­chem das Ziel der pro­zen­tua­len Auf­tei­lun­gen bzw. die Wert­ab­schöp­fung der Kom­mu­ne per Sat­zung fest­ge­schrie­ben wird.
  • Gleich­zei­tig soll­te gere­gelt wer­den, dass hin­sicht­lich der ent­spre­chen­den Metho­den der Ver­wal­tung rela­tiv freie Hand hin­sicht­lich Pro­blem­lö­sung und Ver­hand­lungs­füh­rung gege­ben wird.
  • Die Ver­wal­tung wäre ggf. gehal­ten, die jewei­lig im Sin­ne die­ser Inten­si­on ent­wickel­ten Sach­ver­hal­te in den Gre­mi­en (PLUA, STR) vorzustellen.

Die­se abstra­hier­te und gleich­wohl Ziel-fokus­sier­te Metho­dik könn­te ver­hin­dern, dass wir mit­tel­fri­stig eine Viel­zahl ent­wickel­ter Modell-Vari­an­ten haben – wel­che bei einem x‑ten Sach­ver­halt nicht pas­sen und aber­ma­li­ger Anpas­sungs­be­darf erfor­der­lich wäre.

2. Modi­fi­zie­rung des Bau­land­mo­dells hin­sicht­lich der Ver­ga­be von Flächen

Hier wur­den unter Betei­li­gung auch ande­rer Frak­tio­nen Über­le­gun­gen ent­wickelt, die zu einer mode­ra­ten Anpas­sung füh­ren könn­ten und bei­spiels­wei­se Aspek­te wie „För­de­rung von Men­schen mit Behin­de­rung“ berücksichtigen.

Mit einer gerin­gen zeit­li­chen Vor­lauf­zeit könn­ten hier Opti­mie­rungs­maß­nah­men rea­li­siert wer­den, die gut wären, auch wenn hin­sicht­lich des Bau­land­mo­dells „der Schuh an die­ser Stel­le am wenig­sten drückt“.

3. Kein Bau­zwang für die bei den ursprüng­li­chen Eigen­tü­mern ver­blei­ben­den Flächen

Ein Bau­zwang wird als eigen­tums­feind­li­cher Ein­griff abge­lehnt. Wäre er eige­führt, wür­de die­ser zu einer deut­lich dra­ma­ti­sche­ren Ableh­nung bzw. Nicht-Mit­wir­kungs­be­reit­schaft der Eigen­tü­mer und noch dra­ma­ti­sche­rem Still­stand führen.

Was dann?

Kommt dann der Vor­schlag der Enteignung?

Mit freund­li­chem Gruß
Udo Schönfelder