Plan­un­ter­la­gen für neu­es Misch­ge­biet in Bay­reuth lie­gen aus

Frei­staat Bay­ern beab­sich­tigt im Bereich Leuschner‑, Rönt­gen- und Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße neu­es Wohnbauprojekt

Beim Stadt­pla­nungs­amt Bay­reuth liegt ab Mon­tag, 23. Okto­ber, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf für ein Misch­ge­biet im Bereich Leuschner‑, Rönt­gen- und Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße ein­schließ­lich wei­te­rer umwelt­be­zo­ge­ner Infor­ma­tio­nen aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 23. Novem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. Ober­ge­schoss), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

In Bay­ern steigt ins­be­son­de­re in den Ober­zen­tren der Bedarf an Wohn­raum, dies gilt auch für die Stadt Bay­reuth. Nach­dem bereits im ver­gan­ge­nen Jahr im frag­li­chen Bereich ein Geschoss­woh­nungs­bau errich­tet wor­den ist, möch­te der Frei­staat Bay­ern dort nun auf eige­nen Grund­stücken wei­te­re Woh­nun­gen schaf­fen. Dies soll durch ent­spre­chen­de pla­nungs­recht­li­che Fest­set­zun­gen ermög­licht wer­den. Gleich­zei­tig wer­den Maß­nah­men für den Schall­schutz direkt an der stark fre­quen­tier­ten Lud­wig-Tho­ma-Stra­ße vor­ge­schrie­ben, um für der­ar­ti­ge Aus­nah­me­fäl­le gesun­de Wohn­ver­hält­nis­se gewähr­lei­sten zu kön­nen. Der Stadt­rat hat den vor­lie­gen­den Pla­nun­gen in sei­ner Sit­zung Ende Sep­tem­ber zuge­stimmt und die Ver­wal­tung mit den wei­te­ren pla­nungs­recht­li­chen Schrit­ten beauftragt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Ver­fü­gung. Stel­lung­nah­men zur Pla­nung kön­nen schrift­lich und münd­lich zu Pro­to­koll abge­ge­ben wer­den. Nicht frist­ge­recht abge­ge­be­ne Stel­lung­nah­me kön­nen bei der Beschluss­fas­sung über den Bau­leit­plan unbe­rück­sich­tigt bleiben.