Ach­tung: Trick­be­trü­ger in Forch­heim unterwegs

Symbolbild Polizei

Die Bau­ord­nungs­be­hör­de der Stadt Forch­heim hat Hin­wei­se dar­auf erhal­ten, dass im Stadt­ge­biet Trick­be­trü­ger unter­wegs sind. In den ver­gan­ge­nen Tagen mel­de­ten Bür­ger in der Stadt Forch­heim eine Betrugs­ma­sche an der Haus­tür: Fal­sche „Brand­schutz­be­auf­trag­te“ gaben sich mit einem Fan­ta­sie­aus­weis als Amts­per­so­nen aus und erklär­ten, Feu­er­lö­scher bzw. Rauch­mel­der kon­trol­lie­ren zu wol­len. Die Poli­zei wur­de über die Vor­fäl­le informiert.

Die Unbe­kann­ten woll­ten glaub­wür­dig wir­ken und gaben sich als „Brand­schutz­be­auf­trag­te“ aus. Die Stadt­ver­wal­tung und auch son­sti­ge Behör­den kon­trol­lie­ren bei bestehen­den Woh­nun­gen weder Feu­er­lö­scher noch Rauchmelder.

Die Stadt­ver­wal­tung geht davon aus, dass hier Trick­be­trü­ger unter­wegs sind, die unter einem Vor­wand in die Wohn­häu­ser und damit an die Wert­ge­gen­stän­de der Bewoh­ner gelan­gen wol­len und bit­tet betrof­fe­ne Bür­ger, sich bei der Poli­zei zu melden.

In Bay­ern läuft zum Jah­res­wech­sel die Frist ab, um in bestehen­den Gebäu­den Rauch­mel­der zu instal­lie­ren. Anfang 2018 müs­sen also auch in älte­ren Gebäu­den Rauch­mel­der ange­bracht sein. Für Neu­bau­ten gilt die Pflicht schon in fast allen Bundesländern.

In Woh­nun­gen müs­sen nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Bau­ord­nung (Art. 46 Abs. 4 Bay­BO) Schlaf­räu­me und Kin­der­zim­mer sowie Flu­re, die zu Auf­ent­halts­räu­men füh­ren, jeweils min­de­stens einen Rauch­warn­mel­der haben. In bestehen­den Woh­nun­gen sind die Eigen­tü­mer ver­pflich­tet, die Rauch­warn­mel­der spä­te­stens bis zum 31.12.2017 zu instal­lie­ren. Von Amts wegen wird aber kei­ne Woh­nung auf das Vor­han­den­sein von Rauch­mel­dern oder Feu­er­lö­schern kontrolliert.