Stadt Forch­heim klagt erfolg­reich gegen Kreisumlage

Ver­wal­tungs­ge­richt hebt Kreis­um­la­ge­be­scheid von 2014 auf – Gute Zusam­men­ar­beit mit dem Land­kreis wei­ter­hin wich­ti­ges Anlie­gen der Stadt

Die Stadt Forch­heim teilt mit, dass das Ver­wal­tungs­ge­richt in Bay­reuth ent­schie­den hat, den Kreis­um­la­ge­be­scheid des Land­krei­ses Forch­heim für das Jahr 2014 auf­zu­he­ben. Die Stadt hat­te gegen den Bescheid Anfech­tungs­kla­ge erho­ben. Für bei­de Sei­ten über­ra­schend, aber nach einer münd­li­chen Anhö­rung nicht ganz uner­war­tet, fäll­te nun das Ver­wal­tungs­ge­richt die rich­tungs­wei­sen­de Ent­schei­dung, den Bescheid kom­plett zu kip­pen. Der Land­kreis kann gegen das Urteil Beru­fung ein­le­gen. Eine schrift­li­che Urteils­be­grün­dung liegt der Stadt noch nicht vor.

Gestern fand die münd­li­che Ver­hand­lung in Bay­reuth statt, in der Stadt und Land­kreis Forch­heim noch neue Argu­men­te vor­tra­gen konn­ten. Aus Sicht der Stadt Forch­heim war die Gebiets­kör­per­schaft gera­de­zu in der Pflicht, gegen den Kreis­um­la­ge­be­scheid vor­zu­ge­hen, so der von der Stadt beauf­trag­te Rechts­an­walt Dr. Die­ter Mronz. 30 Pro­zent der gesam­ten Kreis­um­la­ge, das sind 14,2 Mil­lio­nen Euro, hat­te die Stadt im Jahr 2014 zu stem­men, eine Stei­ge­rung gegen­über dem Vor­jahr von etwa 8,4 Pro­zent oder 1,13 Mil­lio­nen Euro. Auch in den im Pro­zess nicht behan­del­ten Fol­ge­jah­ren blei­ben der Stadt zu wenig Mit­tel für ihre eige­nen Auf­ga­ben übrig. Auch Pflicht­auf­ga­ben (wie z. B. die Schul­sa­nie­rung der Adal­bert-Stif­ter-Schu­le) oder Inve­sti­tio­nen (z. B. in Kin­der­gär­ten), muss­ten warten.

Stadt und Land­kreis müs­sen näm­lich aus dem glei­chen Steu­er­topf schöp­fen. Holt sich der Land­kreis mehr als sei­nen „Bedarf“, sam­melt er gro­ße Reser­ven an, wäh­rend den Gemein­den die Mit­tel feh­len. Die­se Ungleich­heit zwi­schen Stadt und Land­kreis bewo­gen schon den dama­li­gen Ober­bür­ger­mei­ster Franz Stumpf, gegen die Kreis­um­la­ge gericht­lich vor­zu­ge­hen. Der Stadt ging es letz­ten Endes um die Fra­ge, ob die Mit­tel zwi­schen den kom­mu­na­len Ebe­nen im Sin­ne der Gleich­be­hand­lung gerecht ver­teilt wer­den, so dass jeder sein kom­mu­na­les Selbst­ver­wal­tungs­recht aus­üben und sei­ne Auf­ga­ben erfül­len kann.

Die Stadt Forch­heim mach­te nun vor Gericht gel­tend, dass es der Land­kreis 2014 ver­säumt habe, eine ent­spre­chen­de Anhö­rung der betei­lig­ten Kreis­ge­mein­den durch­zu­füh­ren. So hät­ten die not­we­ni­gen Infor­ma­tio­nen gefehlt, um eine ange­mes­se­ne Kreis­um­la­ge zu erhe­ben. Eine Auf­fas­sung, die durch aktu­el­le Rechts­la­ge, (zwei Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts­ent­schei­de, Urtei­le des thü­rin­gi­schen Ober­ver­wal­tungs­ge­richts, des Ver­wal­tungs­ge­richts Schwe­rin, sowie auch durch Emp­feh­lun­gen meh­re­rer Städ­te- und Gemein­de­ta­ge) gestützt wird.

Die zustän­di­ge Kam­mer am Ver­wal­tungs­ge­richt folg­te dem Antrag der Stadt. Vor­aus­ge­gan­gen war mehr­mals das Ange­bot der Klä­ge­rin, sich mit der Beklag­ten durch einen Ver­gleich in Form einer Teil­rück­zah­lung zu eini­gen. Der Land­kreis sah sich aller­dings nicht in der Lage, einen Ver­gleich auszuhandeln.

Infol­ge des auf­ge­ho­be­nen Kreis­um­la­ge­be­schei­des müss­te der Land­kreis die Kreis­um­la­ge eigent­lich zurück­zah­len. Aller­dings kann der Land­kreis Beru­fung zum Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ein­le­gen, um das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts über­prü­fen zu las­sen. Legt der Land­kreis Beru­fung ein, wird das Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts nicht rechts­kräf­tig, der Kreis­um­la­ge­be­scheid gilt fort und die von der Stadt gezahl­te Kreis­um­la­ge ver­bleibt einst­wei­len beim Land­kreis. Erst nach end­gül­ti­ger gericht­li­cher Klä­rung wäre die Kreis­um­la­ge an die Stadt zurück zu zah­len, wenn auch nur vorübergehend.

Denn für Gedan­ken­spie­le, was die Stadt mit dem vie­len Geld anfan­gen könn­te, gibt es kei­ne Grund­la­ge: Es ist nicht damit zu rech­nen, dass das Geld der Stadt auf Dau­er zur Ver­fü­gung steht. Viel­mehr wäre zu erwar­ten, dass der Land­kreis – unter Ein­hal­tung der gericht­li­chen Vor­ga­ben – die Kreis­um­la­ge für das Jahr 2014 neu festsetzt.

Die Stadt erhofft sich von dem Rechts­streit vor allem, dass für die Zukunft ein Ver­fah­ren zur Fest­set­zung der Kreis­um­la­ge eta­bliert wird, bei dem die Stadt und die ande­ren kreis­an­ge­hö­ri­gen Gemein­den ihre finan­zi­el­len Bedürf­nis­se vor­tra­gen kön­nen und gehört wer­den mit der Fol­ge, dass der Land­kreis die­se Bedürf­nis­se mit den eige­nen finan­zi­el­len Bedürf­nis­sen abwägt. Am Ende des Abwä­gungs­pro­zes­ses, so erhofft es sich die Stadt, soll der Land­kreis mit­tels der Kreis­um­la­ge weni­ger Geld von den Gemein­den abschöp­fen als bis­lang. Die Stadt benö­tigt drin­gend einen grö­ße­ren finan­zi­el­len Spiel­raum, um eine Chan­ce zu haben, den Inve­sti­ti­ons- und Sanie­rungs­stau abzu­bau­en und die Stadt weiterzuentwickeln.

Dass die Mit­tel dafür bei wei­tem nicht rei­chen, wird schon der Eck­wer­te­be­schluss für den Haus­halt 2018 zei­gen, der heu­te auf der Tages­ord­nung des Finanz­aus­schus­ses steht.

Für den ein­zel­nen Bür­ger wird die­ses Urteil kei­ne Nach­tei­le haben. Es geht ledig­lich um die Fra­ge, wel­chen Anteil der Ein­nah­men der Gemein­den der Land­kreis abschöp­fen darf. Schöpft der Land­kreis künf­tig weni­ger Ein­nah­men ab als bis­lang, wird es den Gemein­den leich­ter fal­len, ihre Steu­ern und Gebüh­ren nicht zu erhöhen.

„Wir gehen ent­spannt mit­ein­an­der um“

Wert legt der Ober­bür­ger­mei­ster der Stadt Forch­heim, Dr. Uwe Kirsch­stein, auf die Fest­stel­lung, dass die bei­den Gebiets­kör­per­schaf­ten – auch nach der Urteils­ver­kün­dung – kei­nes­falls ver­fein­det sind: „ Es steht für mich außer Fra­ge, dass wir Teil des Land­krei­ses sind! Die Kla­ge behin­dert uns nicht in unse­rer Kom­mu­ni­ka­ti­on und wir gehen ent­spannt mit­ein­an­der um. Natür­lich sind wir wei­ter­hin bereit, unse­ren finan­zi­el­len Bei­trag zu lei­sten, um gemein­sa­me Auf­ga­ben erfül­len zu kön­nen und wer­den dies nach der Neu­fest­set­zung der Kreis­um­la­ge 2014 selbst­ver­ständ­lich auch tun.“