Stadt Forch­heim erhöht För­der­sät­ze für neue KiTa-Plät­ze auf 100 %

Zum 4. Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramm „Kin­der­be­treu­ungs­fi­nan­zie­rung“ 2017 – 2020 des Frei­staa­tes Bayern

Um die nach wie vor vor­han­de­ne Nach­fra­ge nach Betreu­ungs­plät­zen für Vor­schul­kin­der im Stadt­ge­biet zu unter­stüt­zen, hat die Stadt Forch­heim die Zu-schüs­se für die Neu­schaf­fung sol­cher Plät­ze deut­lich angehoben.

Hier­bei kann es sich um neue Krip­pen, Kin­der­gär­ten oder Groß­ta­ges­pfleg­stel­len han­deln. Trä­ger kön­nen Kir­chen­ge­mein­den, Ver­ei­ne, Unter­neh­men, aber auch Pri­vat­per­so­nen sein. Bis­her wur­den sol­che Vor­ha­ben mit 75 % der för­der­fä­hi­gen Kosten bezu­schusst. Der Stadt­rat beschloss nun auf Initia­ti­ve von Ober­bür­ger­mei­ster Dr. Uwe Kirsch­stein, den För­der­satz auf 100 % anzu­he­ben. Das bedeu­tet, dass die Stadt Forch­heim die gesam­ten för­der­fä­hi­gen Bau­ko­sten übernimmt.

Grund­la­ge für die­sen Ent­schluss ist das 4. Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramm „Kin­der­be­treu­ungs­fi­nan­zie­rung“ 2017 – 2020 des Frei­staa­tes Bay­ern, wel­ches sich aus Mit­teln des Bun­des finan­ziert. Dank die­ser För­der­mit­tel war es der Stadt Forch­heim mög­lich, selbst den För­der­satz anzu­he­ben. In die­sem Pro­gramm wird die Schaf­fung von neu­en Betreu­ungs­plät­zen für Kin­der von der Geburt bis zum Schul­ein­tritt bezu­schusst. Somit wer­den den Trä­gern gro­ße Spiel­räu­me bei der Errich­tung von Plät­zen und der Ermög­li­chung alters­ge­misch­ter Grup­pen eingeräumt.

Die Erhö­hung gilt somit für inve­sti­ve Bau­vor­ha­ben, die dem 4. Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramm unter­fal­len und auch tat­säch­lich für die­ses eine För­der­be­wil­li­gung erhal­ten. Das 4. Son­der­in­ve­sti­ti­ons­pro­gramm hat expli­zit die Schaf­fung neu­er Betreu­ungs­plät­ze für Kin­der von der Geburt bis zum Schul­ein­tritt zum Inhalt: Das bedeu­tet, dass nur dann Zuschüs­se flie­ßen, wenn durch das inve­sti­ve Bau­vor­ha­ben Plät­ze neu geschaf­fen wer­den – also sol­che, die vor­her nicht da waren. Das wird in der Regel bei Neu-bau­ten der Fall sein. Auch Gene­ral­sa­nie­run­gen kön­nen för­der­fä­hig sein, wenn ohne die Gene­ral­sa­nie­rung die Schlie­ßung der Ein­rich­tung und somit der Weg­fall der Plät­ze unaus­weich­lich wäre. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Erlö­schen der Betriebs­er­laub­nis im Raum steht, z. B. auf­grund von Bau­fäl­lig­keit des Gebäu­des o. ä.

Da das Pro­gramm befri­stet ist, müs­sen Anträ­ge bis zum 31. Juli 2019 bei der Stadt Forch­heim ein­ge­gan­gen sein. Die soge­nann­ten „för­der­fä­hi­gen Kosten“ berech­nen sich nach der FAZR in Ver­bin­dung mit dem Art. 10 FAG.

Für nicht dem Pro­gramm unter­fal­len­de Vor­ha­ben (Gene­ral­sa­nie­run­gen, Umbau­ten von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen) lei­stet die Stadt Forch­heim – bei Vor­lie­gen der ent­spre­chen­den För­der­vor­aus­set­zun­gen – wie bis­her einen Zuschuss in Höhe von 75 % der för­der­fä­hi­gen Kosten.