GAL Bam­berg: Aus­bau der Elek­tro­mo­bi­li­tät vorantreiben

Grü­ne for­dern mehr Lade­mög­lich­kei­ten für Elek­tro­fahr­zeu­ge im Bam­ber­ger Stadtgebiet

Die Zulas­sungs­zah­len von Elek­tro­fahr­zeu­gen hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zuge­nom­men – eine Ent­wick­lung die auch wei­ter­hin zu erwar­ten ist. Mit der stei­gen­den Zahl an Elek­tro­fahr­zeu­gen soll­ten auch im glei­chen Maß die Lade­mög­lich­kei­ten zuneh­men, wie Jörg Strauß, Teil­neh­mer des GAL Men­to­ring-Pro­gramm 2017, und GAL-Stadt­rä­tin Ger­trud Leu­mer finden.

„Die Zunah­me von Elek­tro­fahr­zeu­gen erfor­dert einen Aus­bau der Lade­sta­tio­nen in Bam­berg. Dies soll daher in künf­ti­gen Bebau­ungs­plä­nen auch recht­lich ver­bind­lich fest­ge­legt wer­den“, schlägt Leu­mer in einem Antrag der GAL-Frak­ti­on vor. Dies gel­te für Wohn­ge­bäu­de, aber auch ins­be­son­de­re für Ein­rich­tun­gen mit öffent­li­chem Cha­rak­ter, wie bei­spiels­wei­se Super­märk­te. Dazu sol­len bei künf­ti­gen Stra­ßen­bau­ar­bei­ten Leer­roh­re ver­legt wer­den, um gege­be­nen­falls nach­träg­lich Lade­säu­len auf öffent­li­chen Stell­plät­zen ein­rich­ten zu können.

Dar­über hin­aus sol­len die Stadt­wer­ke Bam­berg einen bedarfs­ori­en­tier­ten Plan für den Aus­bau eines Lade­sta­tio­nen-Net­zes im Stadt­ge­biet von Bam­berg erstel­len. „Basie­rend auf die­ser Bedarfs­ana­ly­se kann ein län­ger­fri­sti­ges Aus­bau­kon­zept für die Zeit nach 2025 erar­bei­tet wer­den“, sagt GAL-Stadt­rat Dr. Tobi­as Rausch, der noch Aus­bau­be­darf in Tief­ga­ra­gen und Park­häu­sern sieht.

Seit dem 1. Sep­tem­ber kön­nen sich Kom­mu­nen für ein För­der­pro­gramm des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Wirt­schaft und Medi­en, Ener­gie und Tech­no­lo­gie bewer­ben. Das Lade­säu­len-För­der­pro­gramm umfasst eine För­de­rungs­sum­me von 3,2 Mil­lio­nen Euro für den Dop­pel­haus­halt 2017/2018.

Das Pro­gramm zielt bay­ern­weit auf den Aus­bau von wei­te­ren 7.000 Lade­sta­tio­nen bis 2020. Bei der Bewer­bung um eine För­de­rungs­sum­me sind bestimm­te Kri­te­ri­en zu beach­ten, wie bei­spiels­wei­se die öffent­li­che Zugäng­lich­keit der Lade­sta­tio­nen, der Betrieb mit Strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien und eine Betriebs­dau­er von min­de­stens sechs Jahren.