GAL Bam­berg: „War­um herrscht Still­stand am Eberth-Gelände?“

Der 2014 ver­spro­che­ne Woh­nungs­bau fehlt bis heu­te – GAL for­dert Transparenz

War­um wird auf dem Eberth-Gelän­de in der Gereuth nicht schon längst gebaut? Das fra­gen Ralf Dischin­ger und Petra Fried­rich von der GAL-Stadt­rats­frak­ti­on in ihrem aktu­el­len Antrag. Denn die Infor­ma­ti­ons­la­ge für die Stadträt*innen ist nicht bes­ser als die für die Bürger*innen.

„Im Jahr 2014 kauf­te die Stadt­bau GmbH das Gelän­de von der Fir­ma Eberth, und der OB kün­dig­te den Bau von 120 Sozi­al­woh­nun­gen an“, erin­nert sich Petra Fried­rich. „Aber seit­her war­ten alle ver­geb­lich auf Wohn­bau­tä­tig­kei­ten, obwohl seit­her drei Jah­re ver­gan­gen sind.“ Eine Bau­pla­nung liegt nach ihrer Kennt­nis eben­so nicht vor, auch wenn die­se regel­mä­ßig in den Ziel­ver­ein­ba­run­gen mit dem städ­ti­schen Toch­ter­un­ter­neh­men for­mu­liert wird.

Was ist also los am Eberth-Gelän­de? Will man ein­fach kei­ne Sozi­al­woh­nun­gen bau­en, oder was sonst hält die Stadt­bau GmbH von dem Pro­jekt ab? Offi­zi­ell heißt es von Sei­ten der Stadt­bau-Geschäfts­füh­rung auf Anfra­ge, dass der noch unge­klär­te Aus­bau der Bahn­strecke der Grund für den Still­stand am Eberth-Gelän­de sei. Doch, so wun­dern sich Fried­rich und Dischin­ger, die Bahn­glei­se gren­zen gar nicht an das ehe­ma­li­ge Fir­men­grund­stück, dazwi­schen lie­gen sogar meh­re­re mehr­ge­schos­si­ge Wohnhäuser.

Der von der GAL im Okto­ber 2016 gestell­te Antrag, sofort ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten, wur­de vom Ober­bür­ger­mei­ster nicht im Bau­se­nat behan­delt, son­dern in den Auf­sichts­rat der Stadt­bau GmbH ver­wie­sen – ganz offen­kun­dig ohne das gewünsch­te Ergeb­nis. Mög­li­cher­wei­se könn­ten die bei­den grü­nen Auf­sichts­rats­mit­glie­der Aus­kunft dar­über geben, wor­an ein Bau­be­ginn auf dem Eberth-Gelän­de hakt. „Doch unse­re Kol­le­gin­nen dür­fen das nicht“, stellt GAL-Stadt­rat Dischin­ger fest, „sie müs­sen sich an die Ver­schwie­gen­heits­pflicht halten.“

Nach Ansicht der GAL hat die Öffent­lich­keit ein Recht dar­auf, zu erfah­ren, war­um die drei Jah­re alten Ver­spre­chen auf neue Woh­nun­gen nicht ein­ge­hal­ten wer­den: „Alle Infor­ma­tio­nen müs­sen auf den Tisch. Feh­ler und Ver­säum­nis­se dür­fen nicht ver­tuscht, son­dern müs­sen kor­ri­giert wer­den. Auch die GAL steht hier gege­be­nen­falls zu ihrer Verantwortung.“