Auf dem Schul­weg und in der Schu­le gesetz­lich versichert

Vom ersten Schul­tag an – Für Eltern kostenfrei

Die Som­mer­fe­ri­en in Bay­ern gehen zu Ende und über 1,6 Mil­lio­nen Schul­kin­der machen sich bald wie­der auf den Weg in die Schu­le. Wich­tig für alle Eltern zum Schul­be­ginn: Vom ersten Schul­tag an sind Ihre Kin­der auf dem Schul- und Heim­weg sowie in der Schu­le gesetz­lich unfall­ver­si­chert. Dies tei­len die Kom­mu­na­le Unfall­ver­si­che­rung Bay­ern (KUVB) und die Baye­ri­sche Lan­des­un­fall­kas­se (Bay­er. LUK) mit.

Ob Ihr Kind beim Sport­un­ter­richt hin­fällt, auf dem Schul­weg vom Fahr­rad stürzt oder bei einer Ran­ge­lei auf dem Pau­sen­hof ver­letzt wird: Es ist grund­sätz­lich ein Fall für die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung. Sie schützt unter ande­rem Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Kin­der in Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und Stu­die­ren­de an Hoch­schu­len – kosten­frei für die Eltern. Finan­ziert wird sie in die­sen Fäl­len aus Steuermitteln.

Ver­si­chert sind der Weg von und zur Schu­le, die Teil­nah­me am Unter­richt, die Pau­sen und son­sti­ge Ver­an­stal­tun­gen der Schu­le, wie z. B. Aus­flü­ge, Besich­ti­gun­gen und Wan­der­ta­ge, wenn sie unter der Auf­sicht von Lehr­kräf­ten durch­ge­führt wer­den. Auch bei der Teil­nah­me an einer orga­ni­sier­ten Mit­tags­be­treu­ung blei­ben die Kin­der unfall­ver­si­chert. Nicht ver­si­chert ist dage­gen die Erle­di­gung von Haus­auf­ga­ben im häus­li­chen Bereich.

Ver­si­che­rungs­schutz aus einer Hand

Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung über­nimmt die Kosten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung wie Arzt und Kran­ken­haus, Medi­ka­men­te und Kuren. Bei schwe­ren Unfäl­len mit dau­er­haf­ten Beein­träch­ti­gun­gen wer­den auch Ren­ten gewährt.

Wich­tig ist, dass Unfäl­le schnell der KUVB / Bay­er. LUK gemel­det wer­den. Das über­nimmt nor­ma­ler­wei­se auto­ma­tisch die Schu­le. Wenn sich der Unfall auf dem Schul­weg ereig­net hat, müs­sen die Eltern die Schu­le ver­stän­di­gen. Der Arzt rech­net dann direkt mit der KUVB / Bay­er. LUK ab, die Kran­ken­kas­sen­kar­te muss bei einem Schul­un­fall nicht vor­ge­legt werden.

KUVB und Bay­er. LUK sind die gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rungs­trä­ger für Schü­le­rin­nen und Schü­ler in Bay­ern. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um die gesetz­li­che Schü­ler-Unfall­ver­si­che­rung gibt es unter www​.kuvb​.de (Rubrik: Fra­gen und Ant­wor­ten à Schüler)