Fahr­ad­dieb in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­mit­tei­lung der Staats­an­walt­schaft Bam­berg und der Poli­zei­in­spek­ti­on Bamberg-Stadt

BAM­BERG. Mit Unter­su­chungs­haft ende­ten bereits im April die­ses Jah­res die kri­mi­nel­len Machen­schaf­ten eines 32-jäh­ri­gen ita­lie­ni­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen. Beam­te der Ermitt­lungs­grup­pe der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt ermit­tel­ten in zwei­und­zwan­zig Fäl­len von Eigen­tums­de­lik­ten. Ziel­rich­tung des Man­nes waren nahe­zu aus­schließ­lich höher­wer­ti­ge Her­ren-Moun­tain­bikes und Fahrradteile.

Auf die Spur des Tat­ver­däch­ti­gen kamen die Ermitt­ler, als die­ser eines der ent­wen­de­ten Fahr­rä­der auf einer Online-Ver­kaufs­platt­form zum Kauf anbot und das gestoh­le­ne Rad dort wie­der­erkannt wurde.

Da die Per­son wei­te­rer Fahr­rad- und Fahr­rad­tei­le­dieb­stäh­le drin­gend ver­däch­tig war, wur­de auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg durch den Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts Bam­berg ein Beschluss zur Durch­su­chung der Woh­nung des Beschul­dig­ten erlas­sen. Bei der Woh­nungs­durch­su­chung konn­te schließ­lich wei­te­res Die­bes­gut auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt werden.

Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erließ der Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts Bam­berg anschlie­ßend Haft­be­fehl gegen den 32-jäh­ri­gen Mann. Der Beschul­dig­te wur­de zwi­schen­zeit­lich in eine Justiz­voll­zugs­an­stalt eingeliefert.

Nach Abschluss der Ermitt­lun­gen besteht der drin­gen­de Ver­dacht, dass der Beschul­dig­te im Zeit­raum von 01.02.2017 bis 26.04.2017 zwei­und­zwan­zig voll­ende­te und ver­such­te Dieb­stäh­le, über­wie­gend im beson­ders schwe­ren Fall, in Bam­berg began­gen hat. Der Gesamt­ent­wen­dungs­scha­den beläuft sich auf ca. 18.400 Euro.