Neu­es Not­strom­ag­gre­gat – wich­ti­ger Bau­stein im Kata­stro­phen­schutz des Land­krei­ses Forchheim

Vertreter des Landratsamtes und des THW Forchheim bei der Endabnahme der neuen Netzersatzanlage bei der Fa. Polyma in Kassel
Vertreter des Landratsamtes und des THW Forchheim bei der Endabnahme der neuen Netzersatzanlage bei der Fa. Polyma in Kassel

Der Land­kreis Forch­heim hat ein neu­es lei­stungs­star­ken Not­strom­ag­gre­ga­tes der Fir­ma Poly­ma ange­schafft. Dies stellt einen wich­ti­gen Bau­stein bei der Umset­zung des Ent­wick­lungs­kon­zep­tes für den Brand- und Kata­stro­phen­schutz im Land­kreis Forch­heim dar.

Der Land­kreis war bis­lang nur im Besitz eines über 30 Jah­re alten, klei­ne­ren Not­strom­ag­gre­ga­tes mit einer Lei­stung von 61 kVA. Der Kreis­tag hat des­halb die Anschaf­fung einer moder­ne­ren und lei­stungs­stär­ke­ren mobi­len Netz­er­satz­an­la­ge beschlos­sen. Nach über sie­ben­mo­na­ti­ger Bau­zeit fuh­ren jetzt Ver­tre­ter der Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de des Land­rats­am­tes Forch­heim sowie der Fach­grup­pe Ener­gie­ver­sor­gung beim THW Forch­heim nach Kas­sel, um die End­ab­nah­me des fer­tig gestell­ten neu­en Not­strom­ag­gre­ga­tes vorzunehmen.

Das neue land­kreis­ei­ge­ne Not­strom­ag­gre­gat hat eine Lei­stung von 400 kVA und wird von einem 355 kW star­ken Vier­takt-Die­sel­mo­tor ange­trie­ben. Die gesam­te Anla­ge ist auf einem feu­er­ver­zink­ten Tan­dem-Achs-Fahr­ge­stell ver­la­stet. Der Stand­ort des neu­en Aggre­ga­tes ist wie bis­her beim THW Forch­heim, wo es auch betreut und im Bedarfs­fal­le zum Ein­satz gebracht wird.

Mit der Anschaf­fung der knapp 200.000.- € teu­ren Anla­ge wird das Ziel ver­folgt, auch bei län­ger anhal­ten­den Strom­aus­fäl­len, vor denen wir auch in unse­rer moder­nen und tech­nik-abhän­gi­gen Zeit nicht gefeit sind, kri­ti­sche Infra­struk­tur­ein­rich­tun­gen wie Kran­ken­häu­ser, Alten- und Pfle­ge­hei­me oder auch grö­ße­re Hal­le, die im Fal­le einer Eva­ku­ie­rung als Unter­brin­gungs­ort für die Bevöl­ke­rung benö­tigt wer­den, mit Strom ver­sor­gen zu können.
Der Land­kreis Forch­heim nimmt damit sei­ne gesetz­li­che Ver­pflich­tung als Kata­stro­phen­schutz­be­hör­de nach dem Baye­ri­schen Kata­stro­phen­schutz­ge­setz wahr, für Kat­stro­phen- und Groß­scha­dens­la­gen not­wen­di­ge Vor­be­rei­tungs­maß­nah­men zu treffen.