Der WEI­SSE RING Forch­heim infor­miert: Beträ­ge der Hil­fe­schecks erhöht

Hil­fe­schecks im Wert von 190 Euro ab sofort verfügbar

Direkt, schnell und unbü­ro­kra­tisch: Dafür steht die Hil­fe des WEI­SSEN RINGS. Ins­be­son­de­re die Hil­fe­schecks sind wich­ti­ge Mit­tel, mit denen die Ehren­amt­li­chen des WEI­SSEN RINGS Opfer unter­stüt­zen kön­nen. Ob anwalt­li­che und psy­cho­trau­ma­to­lo­gi­sche Erst­be­ra­tung oder rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung: Für alle drei Hil­fe­schecks ist der Betrag von 150 Euro auf 190 Euro ange­ho­ben worden.

Der Geschäfts­füh­ren­de Bun­des­vor­stand (GBV) hat beschlos­sen: ab sofort sind die Hil­fe­schecks des WEI­SSEN RINGS noch mehr wert. Die Erhö­hung von 40 Euro an die aktu­el­len Gebüh­ren von Rechts­an­wäl­ten, The­ra­peu­ten und medi­zi­ni­schen Insti­tu­tio­nen anzu­pas­sen war ein wich­ti­ger Schritt. Immer weni­ger Rechts­an­wäl­te waren in der Ver­gan­gen­heit dazu bereit eine Erst­be­ra­tung für 150 Euro durch­zu­füh­ren. So sehe das Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz eine Höchst­ge­bühr von 190 Euro für eine Bera­tung in einem Rechts­ge­biet vor, die meh­re­re Rechts­ge­bie­te umfasst.

Auch die Kosten für The­ra­pie­stun­den und rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chun­gen sind seit der Ein­füh­rung der Hil­fe­schecks gestie­gen. Hil­fe­schecks im Wert von 190 Euro sind ab sofort ver­füg­bar. Alle Außen­stel­len haben die neu­en Bera­tungs­schecks bereits erhal­ten und kön­nen sie einsetzen.