Leser­brief zu „Fahr­rad­un­fall in Reckendorf“

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Sehr geehr­te Damen und Herren!

Am 26. Juni berich­te­te der Frän­ki­sche Tag über einen Unfall in Recken­dorf: Ein jun­ger Rad­fah­rer wur­de ohne aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand von einem Auto über­holt und kam in Fol­ge des­sen – offen­bar ohne direk­te Berüh­rung – zu Fall.

Viel­fach wer­den der­ar­ti­ge Vor­komm­nis­se als Allein­un­fäl­le regi­striert (http://​www​.adfc​-wei​mar​.de/​d​o​w​n​l​o​a​d​/​S​e​i​t​e​n​a​b​s​t​a​n​d​.​pdf, Sei­ten 5 und 8). Es ist schon bemer­kens­wert, daß hier die tat­säch­li­che Ursa­che über­haupt auf­ge­grif­fen wurde.

Schon lan­ge ist bekannt, daß „tren­nen­de“ Bord­stei­ne und Fahr­bahn­mar­kie­run­gen dazu ver­lei­ten, auf zusätz­lich ein­zu­hal­ten­de Abstän­de nicht mehr zu ach­ten. So fah­ren vie­le Auto­fah­rer haut­eng an Fuß­gän­gern auf dem Geh­steig oder an Rad­fah­rern auf Rad­weg, Radfahr‑, Schutz- oder Sei­ten­strei­fen vor­bei. Ihnen ist auf Grund der sie umge­ben­den „Kabi­ne“ oft gar nicht bewußt, wel­che Gefahr sie für die „unge­pan­zer­ten“ Ver­kehrs­teil­neh­mer her­auf­be­schwö­ren. Daß die Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung, durch die Recht­spre­chung kon­kre­ti­siert, sehr wohl aus­rei­chen­de Abstän­de ver­langt, ist vie­len nicht bekannt.

Des­sen unge­ach­tet, schafft die Ver­kehrs­len­kung (nicht nur) in Bam­berg fort­lau­fend neue Gefah­ren­her­de die­ser Art: Ob bereits lan­ge exi­stie­rend (schma­ler bau­li­cher Rad­weg zwi­schen engem Geh­steig und knap­per Fahr­bahn in der Bahn­un­ter­füh­rung Zoll­ner­stra­ße; enge „Schutz­strei­fen“ neben schma­ler Fahr­bahn in der Bahn­un­ter­füh­rung Mem­mels­dor­fer Stra­ße, zu schma­le Rad­fahr­strei­fen in der Hall­stadter Stra­ße), weni­ge Jah­re alt (zu schma­le Rad­fahr­strei­fen in der Luit­pold­stra­ße) oder erst neu ange­legt (Maga­zin­stra­ße, Sie­chen­stra­ße) – die Rei­he lie­ße sich end­los weiterführen.

Weder die in den ein­schlä­gi­gen Regel­wer­ken vor­ge­ge­be­nen Regel­brei­ten noch vor­ge­schrie­be­ne Abständs­flä­chen wer­den beach­tet – nicht sel­ten sind sogar Min­dest­ma­ße unter­schrit­ten oder unzu­läs­si­ger­wei­se kom­bi­niert. Und sol­che die Ver­kehrs­si­cher­heit hoch­gra­dig gefähr­den­de Infra­struk­tur ver­su­chen die Ver­ant­wort­li­chen als „Fahr­rad­för­de­rung“ aus­zu­ge­ben. Tat­säch­lich neh­men sie , offen­kun­dig vor­sätz­lich, die hohe Gefähr­dung der Rad­ler in Kauf, damit sie dem Auto­ver­kehr den Ein­druck frei­er Bahn ver­mit­teln können.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig