MdL Hein­rich Rudrof: „Wir rüsten unse­re Feu­er­weh­ren für die Zukunft“

Symbolbild Polizei

„Wir stel­len jetzt die Wei­chen dafür, dass unse­re Feu­er­weh­ren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben“, erklärt der Hall­städ­ter Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Hein­rich Rudrof. Der Baye­ri­sche Land­tag hat am Mitt­woch wich­ti­ge Ände­run­gen beim Baye­ri­schen Feu­er­wehr­ge­setz beschlossen.

„Kern­punkt ist die Anhe­bung der bestehen­den Alters­gren­ze für den Feu­er­wehr­dienst von 63 auf 65 Jah­re“, so MdL Rudrof. „Damit wol­len wir das Ein­satz­kräf­te­po­ten­zi­al für die Feu­er­weh­ren vor Ort sichern.“ Zu die­sem Ziel gehört auch, dass bereits jun­ge Kin­der an die wich­ti­ge öffent­li­che Ein­rich­tung Feu­er­wehr her­an­ge­führt wer­den kön­nen. Den Gemein­den wird daher die Mög­lich­keit eröff­net, auf frei­wil­li­ger Basis selbst die Nach­wuchs­ar­beit ihrer Feu­er­wehr erheb­lich zu stär­ken und Kin­der ab dem voll­ende­ten 6. Lebens­jahr in Form einer Kin­der­feu­er­wehr an die­se wich­ti­ge Auf­ga­be heranzuführen.

Neben vie­len wei­te­ren Punk­ten wird künf­tig auch die kom­mu­na­le Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ein­zel­nen Feu­er­weh­ren erleich­tert. Wie üblich waren dabei auch bei die­ser Geset­zes­än­de­rung alle betrof­fe­nen Ver­bän­de eng ins Ver­fah­ren ein­ge­bun­den. Die Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­set­zes trägt auch deut­lich die Hand­schrift der CSU-Frak­ti­on: „Zusätz­lich zu den geplan­ten Erleich­te­run­gen war uns wich­tig, dass die Weh­ren auch bei Übun­gen auf öffent­li­chen Stra­ßen künf­tig die Anord­nung ver­kehrs­re­geln­der Maß­nah­men durch das Auf­stel­len von Ver­kehrs­zei­chen tref­fen kön­nen. Das durf­te bis­her nur die zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de“, erläu­tert MdL Hein­rich Rudrof abschließend.