NGG for­dert mehr Min­dest­lohn-Kon­trol­len in Oberfranken

Schwein­fur­ter Zoll: Nur vier Pro­zent aller Hotels und Gast­stät­ten kontrolliert

Kri­tik an feh­len­den Zoll-Kon­trol­len: Ver­stö­ße gegen den gesetz­li­chen Min­dest­lohn wer­den in Ober­fran­ken zu sel­ten geahn­det – vor allem im Gast­ge­wer­be. Das bemän­gelt die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten. Nach Anga­ben der NGG Ober­fran­ken kon­trol­lier­te das Haupt­zoll­amt Schwein­furt im ver­gan­ge­nen Jahr 167 Gastro-Betrie­be. Das sind ledig­lich vier Pro­zent aller Hotels und Gast­stät­ten, für die die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit (FKS) beim Schwein­fur­ter Zoll zustän­dig ist. Im Jahr zuvor hat­ten die Beam­ten 230 Betrie­be im Gast­ge­wer­be geprüft. Allein in Bam­berg z.B. zählt die Bran­che dabei 222 Betrie­be, im Land­kreis Bam­berg sind es 207 Betriebe.

Ins­ge­samt über­prüf­te das Haupt­zoll­amt Schwein­furt im letz­ten Jahr 1.101 Arbeit­ge­ber auf Schwarz­ar­beit, Lohn-Prel­le­rei und Betrug bei der Sozi­al­ver­si­che­rung. Wegen Ver­stö­ßen gegen den gesetz­li­chen Min­dest­lohn ver­häng­ten die Kon­trol­leu­re dabei Buß­gel­der in Höhe von 300.000 Euro und lei­te­ten 174 Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein – 76 davon im Gast­ge­wer­be. Die­se Zoll-Bilanz geht aus einer aktu­el­len Anfra­ge der Arbeits­markt-Exper­tin Bea­te Mül­ler-Gem­me­ke (Grü­ne) an das für den Zoll zustän­di­ge Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­ri­um her­vor, die der NGG vorliegt.

Geschäfts­füh­rer Micha­el Grundl nennt die Zah­len „alar­mie­rend“: „Von der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns Anfang 2015 soll­ten die Beschäf­tig­ten im Gast­ge­wer­be beson­ders pro­fi­tie­ren. Aber vie­le Kell­ner, Köche und Co. gehen offen­bar leer aus. 76 ein­ge­lei­te­te Ermitt­lungs­ver­fah­ren bei nur 167 geprüf­ten Betrie­ben zei­gen, dass die Zahl der Arbeit­ge­ber, die ihren Beschäf­tig­ten den Min­dest­lohn vor­ent­hal­ten, noch immer viel zu hoch ist.“

Der Zoll müs­se sei­ne Kon­trol­len auch in Ober­fran­ken nun drin­gend aus­wei­ten, for­dert Grundl. Es dür­fe nicht der Ein­druck ent­ste­hen, der Min­dest­lohn von der­zeit 8,84 Euro pro Stun­de gel­te nur auf dem Papier. „Je stär­ker der Zoll kon­trol­liert, umso mehr steigt das Risi­ko für Arbeit­ge­ber, bei Trick­se­rei­en erwischt zu wer­den. Die Poli­tik hat den Min­dest­lohn per Gesetz vor­ge­schrie­ben. Jetzt muss sie end­lich dafür sor­gen, dass er über­all ein­ge­hal­ten wird.“

Bun­des­weit sank die Zahl der Zoll-Kon­trol­len im Gast­ge­wer­be nach Anga­ben des Bun­des­fi­nanz­mi­ni­ste­ri­ums allein im letz­ten Jahr um 17 Pro­zent. Die NGG zwei­felt dabei an einem „ernst­haf­ten Inter­es­se des Mini­ste­ri­ums, künf­tig mehr zu kon­trol­lie­ren“. Statt­des­sen habe sich Wolf­gang Schäub­le zuletzt für eine Locke­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes und täg­li­che Arbeits­zei­ten von bis zu 13 Stun­den im Gast­ge­wer­be aus­ge­spro­chen. Micha­el Grundl befürch­tet, so könn­te „tag­täg­li­cher Geset­zes­bruch lega­li­siert wer­den“. Dem erteilt die NGG eine Absa­ge. Ent­schei­dend sei­en mehr Kon­trol­len: „Wenn wenig kon­trol­liert wird, blüht ein Schwarz­markt mit der Arbeit und dem Staat ent­ge­hen Millionen.“

Die Gewerk­schaft for­dert deut­lich mehr Per­so­nal für die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit, um wie­der auf ein „ordent­li­ches Kon­troll-Level“ zu kom­men. Grundl: „Bei der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns hat­te die Bun­des­re­gie­rung 1.600 zusätz­li­che Kon­trol­leu­re für die FKS ver­spro­chen. Davon ist bis­lang weit und breit nichts zu sehen.“