In Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar eingefunden

Hin­wei­se des Umwelt­am­tes zum Schutz der vom Aus­ster­ben bedroh­ten Vögel

Auf dem Schlot der ehe­ma­li­gen Braue­rei in Ober­kon­ners­reuth hat sich wie­der ein Stor­chen­paar ein­ge­fun­den. Der Weiß­storch gehör­te einst zu den weit­ver­brei­te­ten Brut­vö­geln in Euro­pa. Jahr­hun­der­te lang war er auch in vie­len deut­schen Dör­fern zu Hau­se. Hier­zu­lan­de ist der Weiß­storch stark gefähr­det, wenn­gleich sich die Popu­la­ti­on in Bay­ern in den letz­ten Jah­ren etwas erholt hat. Die Siche­rung sei­nes Lebens­rau­mes ist daher eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, um den Bestand an Weiß­stör­chen zu erhalten.

Die Ursa­chen für den Rück­gang der Stor­chen­po­pu­la­ti­on sind ver­schie­de­ner Natur. Schuld dar­an sind unter ande­rem die Ver­drah­tung der Land­schaft, aber auch sich rapi­de ver­schlech­tern­de Ernäh­rungs­be­din­gun­gen. Die Ent­wäs­se­rung von Feucht­wie­sen, die Besei­ti­gung von Gewäs­sern, Tüm­pel und Wie­sen­grä­ben, die Regu­lie­rung von Fluss­läu­fen sowie die inten­si­ver wer­den­de Nut­zung von Grün­land schmä­lern die Über­le­bens­chan­ce einer Stor­chen­brut eben­falls. Auch die Aus­deh­nung mensch­li­cher Sied­lungs­räu­me führt dazu, dass ehe­ma­li­ge Stand­or­te nicht mehr ange­nom­men wer­den, da die Wege zu den Nah­rungs­ge­bie­ten zu weit werden.

Das städ­ti­sche Umwelt­amt weist dar­auf hin, dass in den letz­ten Jah­ren eine wei­te­re Ursa­che hin­zu­ge­kom­men ist: Feu­er­wer­ke in der Nähe der Stor­chen­hor­ste. Die­se kön­nen dazu füh­ren, dass die Alt­vö­gel panik­ar­tig das Gele­ge oder die Jung­vö­gel ver­las­sen; die Gele­ge küh­len aus und ster­ben ab, die Jung­vö­gel ver­hun­gern oder wer­den das Opfer von Greifvögeln.

Zum Schutz der Weiß­stör­che soll­te daher das Abbren­nen von Feu­er­wer­ken in der Nähe von Stor­chen­hor­sten wäh­rend der Brut­zeit (April bis August) unter­blei­ben – dies gilt auch für das Weiß­stor­chen­paar im Orts­kern von Ober­kon­ners­reuth. Soll­te auf ein Feu­er­werk nicht ver­zich­tet wer­den kön­nen, ist ein aus­rei­chen­der Abstand zum Stor­chen­horst ein­zu­hal­ten. Je nach Lage des Hor­stes und der Höhe und Inten­si­tät des Feu­er­werks soll­te der Abstand min­de­stens einen Kilo­me­ter betragen.

Wer Weiß­stör­che wäh­rend der Brut­zeit erheb­lich stört, ver­stößt gegen das Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz, was mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann. Unab­hän­gig von die­ser natur­schutz­recht­li­chen Rege­lung müs­sen Feu­er­wer­ke außer­halb der Jah­res­wen­de ohne­hin beim Gewer­be­auf­sichts­amt ange­zeigt bezie­hungs­wei­se vom Ord­nungs­amt der Stadt Bay­reuth geneh­migt werden.