16-Jäh­ri­ger wegen Han­del mit Betäu­bungs­mit­teln in Untersuchungshaft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Nur von kur­zer Dau­er war am Don­ners­tag­abend die Flucht eines 16-jäh­ri­gen Schü­lers. Poli­zei­be­am­te hol­ten den Jun­gen ein und nah­men ihn fest. Bei der Durch­su­chung vor Ort und einer spä­te­ren Woh­nungs­durch­su­chung fan­den die Beam­ten Rausch­gift in nicht gerin­ger Men­ge. Der Beschul­dig­te befin­det sich auf Antrag der Staats­an­walt­schaft bis auf Wei­te­res in Untersuchungshaft.

Kurz nach 20.30 Uhr ent­schloss sich eine Strei­fen­be­sat­zung der Bam­ber­ger Poli­zei den 16-Jäh­ri­gen am Bahn­hof zu kon­trol­lie­ren. Als der Schü­ler das Vor­ha­ben bemerk­te, flüch­te­te er zu Fuß. Die sprint­star­ken Beam­ten konn­ten den Flüch­ti­gen jedoch schnell ein­ho­len und fest­neh­men. Bei sei­ner Durch­su­chung kamen etli­che Gramm Mari­hua­na zum Vor­schein. Die von der Staats­an­walt­schaft Bam­berg ange­ord­ne­te Woh­nungs­durch­su­chung brach­te noch­mal eini­ges an Betäu­bungs­mit­teln zum Vorschein.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nahm das Kom­mis­sa­ri­at für Rausch­gift­de­lik­te bei der Bam­ber­ger Kri­po. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg erging gegen den Beschul­dig­ten heu­te Nach­mit­tag Unter­su­chungs­haft­be­fehl. Der 16-Jäh­ri­ge sitzt seit­dem bis auf Wei­te­res in einer Justizvollzugsanstalt.