CEO-Fraud – Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt Unter­neh­men vor Betrugsmasche

Symbolbild Polizei

LKR. KULM­BACH / OBER­FRAN­KEN. Zwei Fäl­le des soge­nann­ten „CEO-Fraud“ beschäf­ti­gen aktu­ell das neu gegrün­de­te Kom­mis­sa­ri­at zur Bekämp­fung von Cyber­crime der Kri­po Bay­reuth. Bei die­ser „Chef-Betrugs­ma­sche“ for­dern die Täter Finanz­ver­ant­wort­li­che von Unter­neh­men in gefälsch­ten E‑Mails auf, teils hohe Zah­lun­gen anzu­wei­sen. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor wei­te­rem Auf­tre­ten der Betrü­ger, denn auch in ande­ren Regio­nen des Regie­rungs­be­zirks waren die Täter in der Ver­gan­gen­heit bereits aktiv.

„CEO“ steht für Chief Exe­cu­ti­ve Offi­cer und bedeu­tet sinn­ge­mäß Geschäfts­füh­rer, Fraud ist das eng­li­sche Wort für Betrug. Bei ihren Taten ver­sen­den die Kri­mi­nel­len übli­cher­wei­se gut gefälsch­te E‑Mails, in denen sie sich als „CEO“ oder ande­res Mit­glied einer Unter­neh­mens­füh­rung aus­ge­ben. Sie ord­nen dar­in ver­meint­lich berech­tigt und unter Anga­be unter­schied­li­cher Grün­de die Über­wei­sung hoher Geld­be­trä­ge auf eine aus­län­di­sche Bank­ver­bin­dung an. Oft erken­nen die aus­füh­ren­den Mit­ar­bei­ter die guten Fäl­schun­gen nicht, da die Straf­tä­ter vor­her im Vor­feld Fir­men­da­ten, E‑Mail-Adres­sen, Signa­tu­ren und Namen der Geschäfts­füh­rung aus­spä­hen. Hier­zu nut­zen sie Daten, die über die Fir­men­home­page, das Han­dels­re­gi­ster, in Wer­be­bro­schü­ren, aber auch in sozia­len Netz­wer­ken abruf­bar sind. Dar­über hin­aus set­zen die Betrü­ger die ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter oft unter Zeit­druck und ver­wei­sen auf Geheim­hal­tung der Überweisung.

Bei den bei­den Fäl­len, in denen die Täter am Mitt­woch ver­such­ten, von Unter­neh­men in Markt­sch­or­gast und in Wirsberg hohe Geld­sum­men zu ergau­nern, flos­sen glück­li­cher­wei­se kei­ne Zah­lun­gen und die Mit­ar­bei­ter bemerk­ten den Betrug recht­zei­tig. Mit die­ser Masche haben Kri­mi­nel­le aber eini­ge Unter­neh­men teil­wei­se bereits um Mil­lio­nen­be­trä­ge gebracht.

Auch in ande­ren Berei­chen Ober­fran­kens ver­such­ten die Straf­tä­ter in den letz­ten Mona­ten an das Geld ver­schie­de­ner Unter­neh­men zu kom­men. Die Exper­ten der neu gegrün­de­ten Kom­mis­sa­ria­te „Cyber­crime“ der Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­tio­nen in Bam­berg, Bay­reuth, Coburg und Hof haben die jewei­li­gen Ermitt­lun­gen übernommen.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt wei­ter­hin vor den Betrü­gern und gibt fol­gen­de Tipps:

  • Ach­ten Sie dar­auf, wel­che Infor­ma­tio­nen über Ihr Unter­neh­men öffent­lich ein­seh­bar sind und wel­che Infor­ma­tio­nen in sozia­len Netz­wer­ken über Ihre Mit­ar­bei­ter im Zusam­men­hang mit Ihrem Betrieb zu fin­den sind.
  • Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter hin­sicht­lich die­ser Betrugsmasche.
  • Über­prü­fen Sie E‑Mails auf Absen­der­adres­sen und kor­rek­te Schreibweisen.
  • Fra­gen Sie per Rück­ruf oder schrift­lich nach, bevor Sie grö­ße­re Trans­ak­tio­nen tätigen.
  • Neh­men Sie in Zwei­fels­fäl­len Kon­takt zur Geschäfts­lei­tung oder Ihrem Vor­ge­setz­ten auf.
  • Füh­ren Sie inter­ne Kon­troll­me­cha­nis­men ein und tref­fen Sie Abwesenheitsregelungen.
  • Sper­ren Sie fir­men­ähn­li­che Domains über ent­spre­chen­de Spam-Fil­ter und Ver­schlüs­seln Sie Ihre E‑Mails.
  • Rich­ten Sie eine Benach­rich­ti­gung in Ihrem E‑Mail-Pro­gramm ein, sobald Sie E‑Mails an fir­men­ex­ter­ne Adres­sa­ten versenden.
  • Wen­den Sie sich bei Auf­fäl­lig­kei­ten an Ihre Polizeidienststelle.