„Couch­sur­fing“ – Dieb­stahl durch bun­des­weit agie­ren­den Betrüger

Symbolbild Polizei

KULM­BACH. Anfang März ent­wen­de­te ein bun­des­weit agie­ren­der Täter, der über das Inter­net Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten ver­ein­bart, aus einer Woh­nung in Kulm­bach einen Lap­top. Nach dem pro­fes­sio­nel­len Betrü­ger wird bereits gefahndet.

Der Mann lern­te über ein Inter­net­por­tal die Kulm­ba­che­rin ken­nen und ver­brach­te drei Näch­te bei ihr. Dabei gab er sich aller­dings nicht mit sei­nem rich­ti­gen Namen aus. Nach sei­ner Abrei­se muss­te die Frau fest­stel­len, dass der Unbe­kann­te ihren Lap­top gestoh­len hatte.

Kulm­ba­cher Poli­zi­sten gelang es, die wah­re Iden­ti­tät des Man­nes zu ermit­teln. Dabei kam her­aus, dass es sich bei der Per­son um einen pro­fes­sio­nel­len, 26 Jah­re alten Betrü­ger han­delt, der bereits mehr­fach mit Eigen­tums­de­lik­ten im gesam­ten Bun­des­ge­biet aktiv war. Dabei such­te der Beschul­dig­te über Inter­net­por­ta­le Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten – Stich­wort: „Couch­sur­fing“ – um sich dann in den jewei­li­gen Woh­nun­gen, EC-Kar­ten und ande­re Wert­ge­gen­stän­de anzueignen.

Gegen den 26-Jäh­ri­gen lau­fen zahl­rei­che Ermitt­lungs­ver­fah­ren und es besteht ein Haftbefehl.

Mit einem wei­te­ren Auf­tre­ten die­ser Betrugs­ma­sche ist zu rech­nen. Daher weist die Poli­zei wie­der­holt dar­auf hin, sich auf Inter­net­platt­for­men vor­sich­tig und mit einem gesun­den Miss­trau­en zu bewegen.