MdL Hein­rich Rudrof: „Jugend­ar­beit ist der beste Weg, um Radi­ka­li­sie­rung entgegenzuwirken“

Arbeit­neh­mer kön­nen jetzt leich­ter und fle­xi­bler für ihre Jugend­lei­ter­tä­tig­keit frei­ge­stellt wer­den. Damit wird ihre Arbeit vor Ort mit den Jugend­li­chen unter­stützt. Der Land­tag hat gestern auf Antrag der CSU-Frak­ti­on ein ver­bes­ser­tes Jugend­ar­beit-Frei­stel­lungs­ge­setz beschlos­sen. Dar­auf hat Abge­ord­ne­ter Hein­rich Rudrof alle ehren­amt­lich Täti­gen im Land­kreis Bam­berg hingewiesen.

„Jugend­ar­beit unter­stüt­zen ist der beste Weg, um der Radi­ka­li­sie­rung unter jun­gen Men­schen und einer Schwä­chung der Zivil­ge­sell­schaft ent­ge­gen­zu­tre­ten. Außer­dem stär­ken wir so den Zusam­men­halt im länd­li­chen Raum in unse­rer Gesell­schaft.“ Mit die­sen Wor­ten begrüßt MdL Rudrof die Ent­schei­dung im Baye­ri­schen Land­tag. Künf­tig sol­len zum Bei­spiel auch stun­den­wei­se Frei­stel­lun­gen mög­lich sein, was Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern glei­cher­ma­ßen entgegenkomme.

Die CSU reagiert mit der Geset­zes­än­de­rung auf neue Gege­ben­hei­ten im ehren­amt­li­chen Bereich und im Arbeits­le­ben. Hier­zu sol­len die Frei­stel­lungs­mög­lich­kei­ten fle­xi­bi­li­siert und der Frei­stel­lungs­an­spruch nicht mehr nach Tagen, son­dern Ver­an­stal­tun­gen bemes­sen wer­den. „Unser Vor­schlag schafft mehr Fle­xi­bi­li­tät für die Ehren­amt­li­chen. Es liegt auch im Inter­es­se der Arbeit­ge­ber, selbst­stän­di­ge und ver­ant­wor­tungs­vol­le Mit­ar­bei­ter in ihren Unter­neh­men zu haben. Sie pro­fi­tie­ren mit­tel- und lang­fri­stig von die­sen wich­ti­gen Eigen­schaf­ten, neu­deutsch Soft-Skills genannt“, bekräf­tig­te Abge­ord­ne­ter Rudrof.

Jugend­ar­beit sei in jedem Fall ein Gewinn für die Gesell­schaft. Sie bie­te jun­gen Men­schen die Chan­cen, durch eige­nes ehren­amt­li­ches Enga­ge­ment zu akti­ven und pflicht­be­wuss­ten Bür­gern heranzureifen.

MdL Rudrof wies dar­auf hin, dass die Ver­bes­se­run­gen nicht nur Jugend­li­chen zugu­te­kä­men, son­dern auch älte­ren Erwach­se­nen, die in der Jugend­ar­beit aktiv sind. Die Jugend­ver­bän­de könn­ten mit die­ser ehren­amt­li­chen Lei­stung einen gesell­schaft­li­chen Bei­trag lei­sten, der vom Staat allen­falls mit enor­men Mit­teln gelei­stet wer­den könn­te. „Aber selbst mit viel Geld kann der Staat nicht die glei­che Qua­li­tät erset­zen, die als gesell­schaft­li­cher Kit durch ehren­amt­li­che Arbeit ent­steht“, zeig­te sich Rudrof über­zeugt. Durch die ehren­amt­li­che Arbeit ent­stün­den Bin­de­kräf­te in einer Zivilgesellschaft.

Bis­her kann ein Arbeit­neh­mer zum Zwecke der Jugend­ar­beit für höch­stens 15 Arbeits­ta­ge und für nicht mehr als vier Ver­an­stal­tun­gen im Jahr Frei­stel­lung ver­lan­gen. Künf­tig kön­nen sich die Frei­stel­lun­gen auf zwölf Ver­an­stal­tun­gen ver­tei­len. Der denk­ba­re Gesamt­um­fang der Frei­stel­lung je Arbeit­neh­mer wird durch das Gesetz nicht erhöht.

Mehr Orga­ni­sa­ti­ons- und Pla­nungs­si­cher­heit erhal­ten die Arbeit­neh­mer und die Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen, weil eine so genann­te Geneh­mi­gungs­fik­ti­on ein­ge­fügt wur­de. Das heißt, ein Frei­stel­lungs­an­trag soll als bewil­ligt gel­ten, wenn ihn der Arbeit­ge­ber nicht gegen­über dem Antrag­stel­ler spä­te­stens zwei Wochen vor Beginn des Frei­stel­lungs­zeit­raums begrün­det ablehnt.
„Aber auch die Sor­gen der Wirt­schaft haben wir sehr ernst genom­men. Wir haben eine Über­prü­fung der neu­en Rege­lung nach zwei Jah­ren vor­ge­se­hen“, so MdL Rudrof abschließend.