Brutale Räuber überfallen 24-Jährigen in Bamberg
BAMBERG. Nachdem sie am frühen Mittwochmorgen im Bamberger Stadtgebiet auf einen 24-Jährigen eingeschlagen, ihn getreten und beraubt hatten, ermitteln Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Bamberg gegen zwei 16 und 19 Jahre alte Männer wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Gegen sie erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Gegen ihren 18-jährigen Begleiter wird wegen Unterschlagung ermittelt.
Gegen 2.45 Uhr war der 24-Jährige am Mittwochmorgen in der Innenstadt zu Fuß unterwegs, als ihn ein unbekannter Mann fragte, ob er von seiner E‑Zigarette einen Zug machen dürfe. Nachdem der 24-Jährige einwilligte und dem Unbekannten sein Rauchgerät aushändigte, rannte der Mann damit davon. Der Geschädigte wurde daraufhin von zwei Begleitern des davon laufenden Täters zunächst beschwichtigt. Diese schlugen dann aber wenig später im Bereich der Egelseestraße unvermittelt auf den 24-Jährigen ein und brachten ihn zu Boden. Anschließend raubten sie ihm die Geldbörse samt Bargeld und versetzten dem am Boden Liegenden mehrere Tritte gegen den Kopf. Anschließend flüchteten die Täter unerkannt, während der 24-Jährige einen Passanten auf den Überfall aufmerksam machte, der die Polizei verständigte. Der Überfallene erlitt Verletzungen, die er im Krankenhaus behandeln lassen musste.
Erfolgreiche Fahndung
Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Flüchtigen mit mehreren Polizeistreifen brachte bereits kurze Zeit später Erfolg, als eine Streifenbesatzung aufgrund der Personenbeschreibung drei verdächtige Männer im Bereich des Marienplatzes vorläufig festnehmen konnte. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen durch die Kriminalpolizei Bamberg erhärtete sich schließlich der Tatverdacht gegen das Trio. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging am Donnerstag gegen die 16 und 19 Jahre alten Männer Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes. Mittlerweile sitzen sie in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten ein. Ihr 18-jähriger Komplize muss sich wegen Unterschlagung strafrechtlich verantworten.
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