Ober­frän­ki­sche Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik 2016

Symbolbild Polizei

„Obwohl wir 2016 erneut einen Anstieg der Ver­kehrs­un­fäl­le in Ober­fran­ken regi­strie­ren muss­ten, redu­zier­te sich die Anzahl der Ver­kehrs­to­ten inner­halb der ver­gan­ge­nen zehn Jah­re erfreu­li­cher­wei­se um über 50 Pro­zent. Seit Ein­füh­rung der Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik im Jahr 1953, sank damit die Anzahl der Ver­kehrs­to­ten auf den zweit­nied­rig­sten Stand“, kon­sta­tiert Ober­fran­kens Poli­zei­prä­si­dent Rein­hard Kun­kel zur Ver­öf­fent­li­chung der Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik 2016. „Mit unse­ren bewähr­ten Ver­kehrs­si­cher­heits­maß­nah­men wol­len wir des­halb auch wei­ter­hin die Sicher­heit auf den ober­frän­ki­schen Stra­ßen verbessern.“

  • Leich­ter Anstieg der Gesamtunfälle
  • Zweit­nied­rig­ste Anzahl an Ver­kehrs­to­ten seit sta­ti­sti­scher Aufzeichnungen
  • Deut­li­cher Rück­gang bei den Schwerverletzten
  • Aber mehr getö­te­te Motorradfahrer

Im gesam­ten ober­frän­ki­schen Regie­rungs­be­zirk kam es im Jahr 2016 zu ins­ge­samt 32.311 Ver­kehrs­un­fäl­len. Das ent­spricht im Ver­gleich zum Vor­jahr einer Stei­ge­rung um 3,45 Pro­zent (2015: 31.233).

Die Anzahl der im Stra­ßen­ver­kehr getö­te­ten Per­so­nen liegt mit 41 Toten im Jahr 2016 auf dem zweit­nied­rig­sten Stand seit Ein­füh­rung der Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik im Jahr 1953 (2015: 53) und erfuhr im Ver­gleich zum Vor­jahr einen Rück­gang um über 22,6 Prozent.

Bei den Ver­kehrs­un­fäl­len mit ver­letz­ten Per­so­nen regi­strier­te die ober­frän­ki­sche Poli­zei mit 4.227 Ver­kehrs­un­fäl­len einen leich­ten Rück­gang um rund 1,4 Pro­zent (2015: 4.286). Ins­ge­samt wur­den im Jahr 2016 5.585 Ver­kehrs­teil­neh­mer ver­letzt (2015: 5.703). Einen deut­li­chen Rück­gang um über 12,5 Pro­zent stell­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei bei den schwer­ver­letz­ten Unfall­be­tei­lig­ten fest, die von 1.083 im Jahr 2015 auf 947 Schwer­ver­letz­te im Jahr 2016 sanken.

Defi­ni­ti­on: Als leicht ver­letzt gilt eine Per­son, wenn sie bei einem Ver­kehrs­un­fall einen Kör­per­scha­den erlit­ten hat, ohne dass eine Auf­nah­me in ein Kran­ken­haus erfor­der­lich wird. Wird der oder die Ver­letz­te min­de­stens 24 Stun­den in ein Kran­ken­haus auf­ge­nom­men, so gilt sie als schwer verletzt.

Die schwer­wie­gen­den Ver­kehrs­un­fäl­le mit Sach­scha­den stie­gen knapp 8,9 Pro­zent von 8.779 Unfäl­len im Jahr 2015 auf 9.558 Unfäl­le im Jahr 2016 an. Glei­ches gilt für die Ver­kehrs­un­fäl­le mit Blech­schä­den, die eine Stei­ge­rung um etwa zwei Pro­zent auf 18.526 Ver­kehrs­un­fäl­le erfuh­ren (2015: 18.168).

Defi­ni­ti­on: Ein schwer­wie­gen­der Unfall mit Sach­scha­den liegt vor, wenn nach den Fest­stel­lun­gen der Poli­zei eine der fol­gen­den Ursa­chen zutrifft, entweder

  • eine Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit, bei der gem. Buß­geld­ka­ta­log-Ver­ord­nung eine Geld­bu­ße fest­zu­set­zen ist (z.B. Vor­fahrts­ver­let­zung, Über­ho­len im Über­hol­ver­bot, etc.) oder
  • eine Straf­tat im Zusam­men­hang mit der Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr (z. B. Uner­laub­tes Ent­fer­nen vom Unfall­ort, Trun­ken­heit im Stra­ßen­ver­kehr, etc.)

Ein star­ker Anteil die­ser soge­nann­ten Klein­un­fäl­le ereig­ne­te sich im Zusam­men­hang mit Wild­wech­sel. Erst­mals seit 2010 war bei den Wild­un­fäl­len ein leich­ter Rück­gang um rund zwei Pro­zent auf 6.753 Unfäl­le fest­stell­bar (2015: 6.911). (Ein­zel­hei­ten hier­zu fin­den Sie unter der Zwi­schen­über­schrift „Weni­ger Ver­kehrs­un­fäl­le mit Wildbeteiligung“)

Über­höh­te Geschwin­dig­keit bleibt Hauptunfallursache

Eine über­höh­te oder nicht ange­pass­te Geschwin­dig­keit war im Jahr 2016 bei 2.076 Ver­kehrs­un­fäl­len (2015: 1.911) unfall­ur­säch­lich. In Fol­ge die­ser Unfäl­le star­ben im Jahr 2016 14 Ver­kehrs­teil­neh­mer (2015: 18). Die­se Art von Unfall­ur­sa­che ist, wie auch der bay­ern­wei­te Ver­gleich zeigt, bei schwe­ren Ver­kehrs­un­fäl­len mit Toten und Schwer­ver­letz­ten die Haupt­un­fall­ur­sa­che Num­mer 1.

Bei Ver­kehrs­un­fäl­len mit über­höh­ter Geschwin­dig­keit außer­halb geschlos­se­ner Ort­schaf­ten ver­lo­ren in Ober­fran­ken 2016 13 Men­schen ihr Leben und 745 Per­so­nen erlit­ten Ver­let­zun­gen. Inner­orts wur­den bei der­ar­ti­gen Ver­kehrs­un­fäl­len eine Per­son getö­tet und 228 Men­schen verletzt.

Eine Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keits­un­fäl­le will die Ober­frän­ki­sche Poli­zei mit einer erneu­ten Betei­li­gung am bay­ern­wei­ten „24-Stun­den-Blitz­ma­ra­thon“ sowie mit einer anschlie­ßen­den „Schwer­punkt­ak­ti­on Geschwin­dig­keit“ errei­chen. Ziel bei­der Ver­kehrs­si­cher­heits­ak­tio­nen ist es, bei der Bevöl­ke­rung das Bewusst­sein für die Gefah­ren über­höh­ter und nicht ange­pass­ter Geschwin­dig­keit auf den Stra­ßen zu wecken. In den zurück­lie­gen­den Jah­ren stell­ten die Ober­frän­ki­schen Poli­zi­sten bei die­sen Aktio­nen fest, dass ein Groß­teil der Ver­kehrs­teil­neh­mer eine ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te­re Fahr­wei­se wäh­rend der im Vor­feld medi­al ange­kün­dig­ten Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen an den Tag leg­te. Den­noch muss­ten gut drei Pro­zent der Auto- und Last­wa­gen­fah­rer, die deut­lich zu schnell waren, mit hohen Buß­gel­dern und Fahr­ver­bo­ten rech­nen. Den trau­ri­gen Spit­zen­wert im Jahr 2016 erreich­te Ende Mai ein Motor­rad­fah­rer der bei Schnecken­lo­he im Land­kreis Kro­nach mit 219 Stun­den­ki­lo­me­tern bei erlaub­ten 100 gemes­sen wur­de. Der Biker muss­te ein Buß­geld in Höhe von 1.200 Euro zah­len und erhielt neben zwei Punk­ten in Flens­burg auch ein drei­mo­na­ti­ges Fahrverbot.

Wei­te­re Haupt­un­fall­ur­sa­chen sind neben einer fal­schen Stra­ßen­be­nut­zung und dem Nicht­be­ach­ten des Rechts­fahr­ge­bo­tes, die Feh­ler beim Abbie­gen, Wen­den, Rück­wärts­fah­ren sowie beim Ein- und Anfahren.

Weni­ger Alkoholunfälle

Nach einem kon­ti­nu­ier­li­chen Rück­gang der Ver­kehrs­un­fäl­le mit Alko­hol­ein­fluss, muss­te im Jahr 2016 ein Anstieg auf 410 Ver­kehrs­un­fäl­le fest­ge­stellt wer­den (2015: 395). Alko­hol­kon­sum war bei 5 Getö­te­ten (2015: 5) unfall­ur­säch­lich. In Ver­bin­dung mit Alko­hol­un­fäl­len wur­den 214 Per­so­nen ver­letzt (2015: 220). Mehr als die Hälf­te der betrun­ke­nen Fahr­zeug­füh­rer (231 von 409) hat­te mehr als 1,5 Pro­mil­le Alko­hol im Blut (2015: 228 von 395).

Den trau­ri­gen Spit­zen­wert erreich­te im Febru­ar 2016 eine 42-jäh­ri­ge Auto­fah­re­rin in Göß­wein­stein (Lkr. Forch­heim), als sie mit ihrem Wagen eine Kur­ve schnitt und in den Gegen­ver­kehr fuhr. Die Unter­su­chung des Blu­tes ergab einen Wert von 3,23 Pro­mil­le Alkohol.

Den gleich hohen Pro­mil­le­wert erreich­te ein 31-jäh­ri­ger Auto­fah­rer im Janu­ar 2016 bei einem Ver­kehrs­un­fall in Stein­wie­sen (Lkr. Kro­nach). Ein auf­merk­sa­mer Bür­ger hat­te beob­ach­tet, wie er beim Aus­ran­gie­ren ein ande­res Auto anfuhr und sich ohne um den Scha­den zu küm­mern von der Unfall­stel­le ent­fern­te. Auf­grund des Hin­wei­ses konn­te der Ver­ur­sa­cher zu Hau­se ange­trof­fen und einer Blut­ent­nah­me zuge­führt werden.

Unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln ver­ur­sach­ten im Jahr 2016 ober­fran­ken­weit 30 Fahr­zeug­füh­rer Ver­kehrs­un­fäl­le (2015: 31). Dabei erlit­ten 14 Per­so­nen Verletzungen.

Kin­der im Straßenverkehr

Bei 251 Ver­kehrs­un­fäl­len im Jahr 2016 waren Kin­der betei­ligt (2015: 261), wobei 275 Kin­der (2015: 283) Ver­let­zun­gen erlit­ten. Im Juni 2016 starb ein ein­ein­halb Jah­re alter Jun­ge bei einem tra­gi­schen Ver­kehrs­un­fall in Kro­nach, als er von einem Auto im Hof­raum des Eltern­hau­ses über­rollt wurde.

Bei den Schul­weg­un­fäl­len regi­strier­te die ober­frän­ki­sche Poli­zei im Jahr 2016 mit 50 Ver­kehrs­un­fäl­len einen leich­ten Anstieg (2015: 47). Dabei erlit­ten 59 Schü­ler Ver­let­zun­gen (2015: 61). Kein Schul­weg­un­fall in Ober­fran­ken ende­te tödlich.

Jun­ge Erwach­se­ne (18- bis 24-Jährige)

Die Alters­grup­pe der jun­gen Fahr­an­fän­ger war im Jahr 2016 an ins­ge­samt 3.209 Ver­kehrs­un­fäl­len betei­ligt (2015: 3.191). Dies bedeu­tet eine Stei­ge­rung um über 0,5 Pro­zent. Bei den von die­ser Alters­grup­pe als Haupt­ver­ur­sa­cher schuld­haft ver­ur­sach­ten Unfäl­len ist ein Rück­gang von 1.868 auf 1.844 (minus 1,3 Pro­zent) fest­zu­stel­len. Ins­ge­samt star­ben 3 Per­so­nen aus der Grup­pe der „Jun­gen Erwach­se­nen“ (2015: 13) und 951 wur­den ver­letzt (2015: 1.014).

Senio­ren (ab 65 Jahre)

Ana­log zur demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung der Alters­struk­tur regi­strier­te die Ober­frän­ki­sche Poli­zei eine Stei­ge­rung um knapp 6 Pro­zent bei den Ver­kehrs­un­fäl­len, an denen Senio­ren betei­ligt waren. Von 2.732 Ver­kehrs­un­fäl­len mit Senio­ren im Jahr 2016 (2015: 2.578) ver­ur­sach­ten die­se Ver­kehrs­teil­neh­mer 1.806 der Unfäl­le selbst. 581 Senio­ren wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr bei Unfäl­len auf ober­frän­ki­schen Stra­ßen ver­letzt (2015: 545) und zehn Senio­ren kamen bei Ver­kehrs­un­fäl­len ums Leben (2015: 14).

Fuß­gän­ger im Straßenverkehr

Für sechs Fuß­gän­ger in Ober­fran­ken ende­te im Jahr 2016 ein Ver­kehrs­un­fall töd­lich (2015: 10) und 309 Pas­san­ten erlit­ten bei Ver­kehrs­un­fäl­len Ver­let­zun­gen (2015: 347). Ins­ge­samt waren im ver­gan­ge­nen Jahr ober­fran­ken­weit 388 Fuß­gän­ger an Ver­kehrs­un­fäl­len betei­ligt (2015: 457).

Gefähr­li­che Ver­kehrs­si­tua­tio­nen oder gar Unfäl­le erge­ben sich nicht sel­ten durch dun­kel geklei­de­te Fuß­gän­ger oder Fahr­rad­fah­rer, die von her­an­na­hen­den Auto­fah­rern kaum oder über­haupt nicht erkannt wer­den. Das Unfall­ri­si­ko ist in der Däm­me­rungs­pha­se beson­ders hoch. Ein unauf­fäl­lig geklei­de­ter Pas­sant oder Rad­ler ohne Licht ist für den Auto­fah­rer bei Dun­kel­heit bereits ab einer Ent­fer­nung von 25 Metern kaum mehr zu erken­nen. Hel­le, auf­fäl­li­ge Klei­dung mit reflek­tie­ren­den Mate­ria­li­en und funk­ti­ons­fä­hi­ge Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen sind Garan­ten für die siche­re Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr. Auf­fäl­li­ge Klei­dung, Reflek­to­ren und Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen wer­den von den Auto­fah­rern sogar noch in einer Ent­fer­nung von 150 Metern wahrgenommen.

Risi­ko­grup­pe Motorradfahrer

Im Ver­gleich zum Vor­jahr schloss die letzt­jäh­ri­ge Biker-Sai­son mit einem Anstieg der getö­te­ten und ver­letz­ten Motor­rad­fah­rer, als auch der Motor­rad­un­fäl­le ab.

Im Jahr 2016 star­ben zwölf Motor­rad­fah­rer (2015: 8) und zwei Mofa‑, bzw. Moped­fah­rer in Ober­fran­ken an ihren Unfall­ver­let­zun­gen. 506 moto­ri­sier­te Zwei­rad­fah­rer erlit­ten auf ober­frän­ki­schen Stra­ßen Ver­let­zun­gen (2015: 494), was einen Anstieg von rund 2,4 Pro­zent ent­spricht. Ins­ge­samt ereig­ne­ten sich im Jahr 2016 549 Motor­rad­un­fäl­le (2015: 536). Im Ver­gleich zum Vor­jahr stie­gen ober­fran­ken­weit die Ver­kehrs­un­fäl­le mit Motor­rä­dern um 2,43 Prozent.

Weit mehr als die Hälf­te (309 von 549) der ober­frän­ki­schen Motor­rad­un­fäl­le im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den von den Bikern selbst verursacht.

Weni­ger Ver­kehrs­un­fäl­le mit Wildbeteiligung

Nach­dem seit 2010 die Ver­kehrs­un­fäl­le mit Wild­be­tei­li­gung stets zunah­men, ist im Jahr 2016 erst­mals ein leich­ter Rück­gang bei den Wild­un­fäl­len um knapp 2,3 Pro­zent auf 6.753 (2015: 6.911) festzustellen.

Bei den Ver­kehrs­un­fäl­len mit Wild­be­tei­li­gung kam zwar kein Mensch ums Leben, aber den­noch erlit­ten 45 Per­so­nen (2015: 65) bei 43 Wild­un­fäl­len (2015: 59) Ver­let­zun­gen. Bei sta­ti­sti­schen Aus­wer­tun­gen kri­stal­li­sier­ten sich ins­be­son­de­re Zusam­men­stö­ße mit Reh­wild heraus.

„BAY­ERN MOBIL – SICHER ANS ZIEL“

Als wohl mar­kan­te­ster Bau­stein des Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms 2020 „BAY­ERN MOBIL – SICHER ANS ZIEL“ hat sich auch in die­sem Jahr die 17. Motor­rad­stern­fahrt in Kulm­bach am 29. und 30. April 2017 als Sicher­heits­ak­ti­on im Ver­kehrs­be­reich etabliert.

Mit zahl­rei­chen Pro­gramm­punk­ten wer­den sich die Ver­an­stal­ter inten­siv dem The­ma Ver­kehrs­si­cher­heit wid­men. Zusätz­lich sol­len Fahr­si­cher­heits­trai­nings im Vor­feld das Fahr­ver­hal­ten der Biker zu Sai­son­be­ginn posi­tiv beein­flus­sen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Ter­mi­ne zur Motor­rad­stern­fahrt in Kulm­bach fin­den Sie unter www​.motor​rad​stern​fahrt​.de.

Neben der Prä­ven­ti­on will die Ober­frän­ki­sche Poli­zei aber auch mit einer kon­se­quen­ten Ahn­dung von Ver­kehrs­ver­stö­ßen zur wei­te­ren Redu­zie­rung der Unfall­zah­len bei­tra­gen. Des­halb wird auch in die­sem Jahr der Schwer­punkt auf einer Redu­zie­rung der Geschwin­dig­keits­un­fäl­le durch ver­stärk­te Kon­trol­len lie­gen, um wei­ter­hin die Anzahl der Ver­kehrs­un­fall­to­ten und Schwer­ver­letz­ten ste­tig zu reduzieren.

Mit der wöchent­li­chen Ankün­di­gung von Mess­stel­len sowohl auf der Inter­net­sei­te der Ober­frän­ki­schen Poli­zei als auch in den Sozia­len Medi­en, soll in Anleh­nung an den Blitz­ma­ra­thon zusätz­lich eine Prä­ven­ti­on durch Öffent­lich­keits­ar­beit erreicht wer­den. Die Ver­kehrs­teil­neh­mer sol­len auch auf die­sem Weg für die Gefah­ren hoher Geschwin­dig­kei­ten im Stra­ßen­ver­kehr sen­si­bi­li­siert werden.

Als Grund­la­ge für die Kon­trollört­lich­kei­ten die­nen den Beam­ten die Aus­wer­tun­gen der Unfall­kom­mis­sio­nen und die poli­zei­li­che Ver­kehrs­un­fall­sta­ti­stik. Neben der geziel­ten Über­wa­chung von Unfall­brenn­punk­ten und Unfall­ge­fah­ren­punk­ten wird die Ober­frän­ki­sche Poli­zei auch flä­chen­decken­de Geschwin­dig­keits­kon­trol­len durchführen.

Wir wol­len, dass Sie sicher ankom­men, getreu dem Mot­to unse­res Ver­kehrs­si­cher­heits­pro­gramms: „BAY­ERN MOBIL – SICHER ANS ZIEL“.