Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor Telefonbetrügern

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. In den letz­ten Tagen stell­te die Poli­zei wie­der ver­mehrt betrü­ge­ri­sche Anru­fe fest. Die Täter sind hier­bei sehr krea­tiv und bedie­nen sich unter­schied­li­cher Maschen. Das Poli­zei­prä­si­di­um Ober­fran­ken warnt erneut vor den Kri­mi­nel­len und gibt Tipps, wie Sie sich und Ihre Ange­hö­ri­gen schüt­zen können.

Sie geben sich am Tele­fon als Enkel oder Nich­te aus, täu­schen den Unglücks­fall eines Ange­hö­ri­gen vor, ver­spre­chen hohe Gewinn­sum­men oder tre­ten als Poli­zei­be­am­te auf. Viel­fäl­tig sind die Vor­ge­hens­wei­sen der Betrü­ger, die dar­auf abzie­len, ihre arg­lo­sen Gesprächs­part­ner um ihr Erspar­tes zu brin­gen. In jüng­ster Ver­gan­gen­heit teil­ten Opfer der Poli­zei wie­der gehäuft der­ar­ti­ge Anru­fe mit. Glück­li­cher­wei­se sind die Kri­mi­nel­len in der gro­ßen Mehr­heit der Fäl­le nicht erfolg­reich. Gelingt es den Tätern jedoch die Betrof­fe­nen zu täu­schen, ent­ste­hen die­sen hohe finan­zi­el­le Schä­den, die im Ein­zel­fall sogar exi­stenz­be­dro­hend sein können.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt des­halb vor den Tele­fon­be­trü­gern und gibt fol­gen­de Verhaltenstipps:

  • Sei­en Sie miss­trau­isch, wenn sich Per­so­nen am Tele­fon als Ver­wand­te, Bekann­te oder angeb­li­che Poli­zei­be­am­te aus­ge­ben und Geld­for­de­run­gen stellen.
  • Geben Sie kei­ne Aus­kunft über Ihre fami­liä­ren oder finan­zi­el­len Ver­hält­nis­se und geben Sie kei­ne Infor­ma­tio­nen wie Tele­fon­num­mern, Adres­sen oder Kon­to­da­ten preis.
  • Las­sen Sie sich zeit­lich und emo­tio­nal nicht unter Druck setzen.
  • Stel­len Sie dem Anru­fer gezielt Fra­gen nach sei­nem fami­liä­ren Umfeld, z.B. nach dem Namen der Mut­ter oder dem Wohn­ort und bestehen Sie auf die Beantwortung.
  • Hal­ten Sie nach einem Anruf mit finan­zi­el­len For­de­run­gen mit ande­ren Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen Rücksprache.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld oder Wert­ge­gen­stän­de an unbe­kann­te Per­so­nen – auch nicht, wenn sie angeb­lich im Auf­trag von Verwandten/​Bekannten handeln.
  • Las­sen Sie kei­ne Frem­den in die Wohnung!
  • Pfle­gen Sie Kon­takt zu älte­ren Mit­be­woh­ne­rin­nen und Mit­be­woh­nern. Machen Sie ihnen das Ange­bot, bei frem­den Besu­chern an der Woh­nungs­tür zur Sicher­heit hin­zu­zu­kom­men, und über­ge­ben Sie für sol­che Fäl­le die eige­ne Telefonnummer.

Wäh­len Sie in Zwei­fels­fäl­len den Not­ruf 110!