Nach Brand­stif­tung der eige­nen Woh­nung in Haft

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Weil er am frü­hen Sams­tag­abend in sei­ner Woh­nung im Bam­ber­ger Nor­den vor­sätz­lich Feu­er gelegt hat­te, sitzt nun ein 45 Jah­re alter Mann nach Ermitt­lun­gen der Kri­po Bam­berg und auf Antrag der Staats­an­walt­schaft in Untersuchungshaft.

Die Ver­mie­te­rin sah, gegen 17.45 Uhr, zufäl­lig den 45-Jäh­ri­gen, als er von dem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Kir­schäcker­stra­ße weg­lief. Gleich­zei­tig erkann­te sie einen Licht­schein in der Woh­nung des Man­nes. Bei der sofor­ti­gen Nach­schau sah sie, dass die­ser von einem bren­nen­den Papier­hau­fen in einem der Zim­mer stamm­te. Die Eigen­tü­me­rin der Miet­woh­nung rief zwei Nach­barn hin­zu und gemein­sam konn­ten sie die Flam­men rasch löschen, noch bevor die ver­stän­dig­te Feu­er­wehr bei dem Anwe­sen ein­traf. Zwei Per­so­nen erlit­ten dabei eine leich­te Rauch­gas­ver­gif­tung. Da der Brand recht­zei­tig erkannt wer­den konn­te, blieb der mate­ri­el­le Scha­den gering.

Den mut­maß­li­chen Brand­stif­ter konn­ten die Poli­zi­sten im Rah­men der Fahn­dung am spä­te­ren Abend vor­läu­fig fest­neh­men. Beam­te des Fach­kom­mis­sa­ri­ats der Kri­po Bam­berg über­nah­men die wei­te­ren umfas­sen­den Ermittlungen.

Am Sonn­tag erging auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Haft­be­fehl wegen ver­such­ter schwe­rer Brand­stif­tung und vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung gegen den 45-Jäh­ri­gen. Inzwi­schen befin­det sich der Beschul­dig­te in einer Justizvollzugsanstalt.