Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren und Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Indu­strie­ge­biet Orionstraße“

Beim Pla­nungs­amt der Stadt Bay­reuth lie­gen ab Mon­tag, 6. Febru­ar, die Ent­wür­fe für das Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­ren „Indu­strie­ge­biet Ori­on­stra­ße“ und das Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren „Indu­strie­ge­biet Ori­on­stra­ße Nord­ost“ aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis 6. März im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, Öffent­li­che Plan­auf­la­ge (9. Ober­ge­schoss), wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Plan­be­reich befin­det sich am Nord­rand des Stadt­teils Aichig, süd­lich der Bahn­li­nie Wei­den-Neu­en­markt-Wirsberg. Die seit vie­len Jah­ren an der Ori­on­stra­ße ansäs­si­ge Spe­di­ti­ons­fir­ma möch­te das Fir­men­ge­län­de nach Osten erwei­tern und mit einer neu­en gro­ßen Hal­le einen Abschluss der Bau­tä­tig­keit im dor­ti­gen Bereich schaf­fen. Durch die neue Hal­le soll der durch die gewerb­li­che Tätig­keit ver­ur­sach­te Lärm zum Groß­teil von den Anwoh­nern der Polar­stra­ße abge­schirmt werden.

Um die pla­nungs­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für den Bau die­ser Spe­di­ti­ons­hal­le zu schaf­fen, hat der Stadt­rat Ende Dezem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res die ent­spre­chen­den bau­recht­li­chen Ver­fah­ren beschlossen.

Das Fir­men­ge­län­de soll wie bis­her von der Ori­on­stra­ße erschlos­sen wer­den. Für das neue Lager­ge­bäu­de ist von Süden her eine Zu- und Abfahrts­ram­pe geplant. Um die künf­ti­ge Immis­si­ons­si­tua­ti­on ein­schät­zen zu kön­nen, wird dem­nächst ein Lärm­gut­ach­ten erstellt, das auch Vor­schlä­ge zu einer geeig­ne­ten Abschir­mung der Emis­sio­nen gegen­über der öst­lich benach­bar­ten Wohn­be­bau­ung in der Polar­stra­ße ent­hält. Die Ergeb­nis­se hin­sicht­lich einer schall­schutz­tech­ni­schen Ver­träg­lich­keit wer­den im wei­te­ren Ver­fah­ren gewürdigt.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te ger­ne zur Verfügung.