Medi­ka­ti­ons­plan: Risi­ken ver­min­dern, Wech­sel­wir­kun­gen verhindern

Wer unter­schied­li­che Tablet­ten zu unter­schied­li­chen Zei­ten ein­neh­men soll, tut sich manch­mal schwer, den Über­blick zu behal­ten. Jetzt haben Pati­en­ten laut E‑He­alth-Gesetz Anspruch auf einen soge­nann­ten Medi­ka­ti­ons­plan – sofern sie min­de­stens drei ver­ord­ne­te Medi­ka­men­te ein­neh­men. „Der Plan soll für mehr Sicher­heit bei der Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie sor­gen“, erklärt Peter Weber, Direk­tor von der AOK in Bam­berg. Pati­en­ten ent­schei­den aller­dings selbst, ob sie einen sol­chen Plan haben möch­ten. Sie kön­nen sich mit ihrem Arzt abstim­men, ob auch die ver­ord­nungs­frei­en Medi­ka­men­te mit auf­ge­nom­men werden.

In der Regel erstel­len Haus­ärz­te den Medi­ka­ti­ons­plan, aber auch Fach­ärz­te kön­nen ihn aus­hän­di­gen. Zunächst erhal­ten Pati­en­ten das Doku­ment in Papier­form. Vor­aus­sicht­lich ab 2018 kön­nen die Anga­ben mit Ein­wil­li­gung des Pati­en­ten auf der elek­tro­ni­schen Gesund­heits­kar­te (eGK) gespei­chert wer­den. „Sobald sich die Medi­ka­ti­on ändert, soll­te der Plan aktua­li­siert wer­den“, sagt Weber. Dafür ist in erster Linie der Arzt zustän­dig, der das Doku­ment aus­ge­stellt hat. Auf Wunsch des Pati­en­ten kön­nen aber auch Fach­ärz­te, Apo­the­ker sowie Kran­ken­haus­ärz­te den Plan aktua­li­sie­ren. Um dies zu erleich­tern, ist ein soge­nann­ter Bar­code auf dem Medi­ka­ti­ons­plan auf­ge­druckt. Er ent­hält die Infor­ma­tio­nen des Plans in digi­tal les­ba­rer Form und macht es mög­lich, dass die­ser per Scan­ner ein­ge­le­sen und aktua­li­siert wer­den kann.