Stadt Bay­reuth: Plan­un­ter­la­gen lie­gen aus

Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Wohn- und Geschäfts­park Leu­sch­ner­stra­ße“ sowie Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung „Leuschnerstraße/​Schwindstraße“

Beim Stadt­pla­nungs­amt lie­gen ab Mon­tag, 22. August, der Bebau­ungs­plan­ent­wurf „Wohn- und Geschäfts­park Leu­sch­ner­stra­ße“ und der Ent­wurf zur Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung „Leuschnerstraße/​Schwindstraße“ öffent­lich aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen bis zum 19. Sep­tem­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss, wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr sowie Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen werden.

Der Bereich zwi­schen Leu­sch­ner­stra­ße, Schwind­stra­ße und Bis­marck­stra­ße ist ein histo­risch gewach­se­ner inner­städ­ti­scher Stand­ort für Gewer­be­be­trie­be in direk­ter Nach­bar­schaft zu Wohn­bau­flä­chen. Mit der Absied­lung der Fir­ma Pöh­ner in die Hirsch­baum­stra­ße eröff­nen sich einer­seits Ent­wick­lungs­po­ten­zia­le, ande­rer­seits wird der Steue­rungs­be­darf der städ­te­bau­li­chen Neu­ord­nung ent­spre­chend der aktu­el­len Nach­fra­ge an Gewer­be- und Wohn­bau­flä­chen deut­lich. Grund­la­ge für eine ver­träg­li­che Flä­chen­ent­wick­lung in die­sem Bereich soll die neue Pla­nung in Form des Bebau­ungs­plans „Wohn- und Geschäfts­park Leu­sch­ner­stra­ße“ sein.

Die wesent­li­chen städ­te­bau­li­chen Zie­le sind:

  • Aus­wei­sung eines Misch­ge­biets im Nor­den, um einen räum­lich-funk­tio­na­len Über­gang zu den aktu­ell genutz­ten Gewer­be­be­triebs­flä­chen im Nor­den und den Wohn­bau­flä­chen im Süden zu erhalten;
  • Aus­wei­sung eines All­ge­mei­nen Wohn­ge­biets im Süden, um eine Anpas­sung an den benach­bar­ten Bestand zu erreichen;
  • kla­re Abgren­zung der Bau­flä­chen­ent­wick­lung von der angren­zen­den, bestehen­den Wohn- und Gewer­be­be­bau­ung, mit ent­spre­chen­den Schutz­an­for­de­run­gen, durch aus­rei­chen­de Abstands­flä­chen und Grünbereiche;
  • Ver­net­zung von Bestands- und Neu­bau­flä­chen durch Gewähr­lei­stung einer Durch­läs­sig­keit des Gebie­tes anhand eines schlüs­si­gen Erschließungskonzepts.

Die ver­kehrs­tech­ni­sche Erschlie­ßung des Plan­ge­bie­tes erfolgt über eine öffent­li­che Wohn­stra­ße, die an die vor­han­de­nen Ver­kehrs­stra­ßen Leu­sch­ner- und Schwind­stra­ße ange­schlos­sen wird. Um eine Ver­la­ge­rung des Kfz-Ver­kehrs von der Leu­sch­ner­stra­ße bezie­hungs­wei­se der Schwind­stra­ße in die neu zu errich­ten­de Wohn­stra­ße zu ver­hin­dern, wird die Durch­fahrt nur für Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer und Fahr­zeu­ge der Ver- und Ent­sor­gung ermöglicht.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Mit­ar­bei­ter des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.