Voll­ver­samm­lung der HWK: Bericht des Präsidenten

Prä­si­dent Tho­mas Zimmer:

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
in kaum einem euro­päi­schen Land ist die wirt­schaft­li­che Lage bes­ser als bei uns in Deutsch­land. Auch das Hand­werk blickt auf eine sehr gute Konjunktur.

Das Hand­werk in Ober­fran­ken ist mit viel Schwung ins neue Jahr gestar­tet. Die Kom­bi­na­ti­on aus nied­ri­gem Ölpreis, gün­sti­gen Kre­di­ten und stei­gen­der Beschäf­ti­gung beflü­gelt die Kauf­lust der Ver­brau­cher und beschert dem Hand­werk Rückenwind.

Der zum Jah­res­start sonst übli­che sai­so­na­le Ein­bruch fiel prak­tisch aus. Im I. Quar­tal 2016 bewer­ten 88 % der Betriebs­in­ha­ber ihre Geschäfts­la­ge als gut oder befrie­di­gend. Dies ist die beste Bewer­tung eines I. Quar­tals seit 24 Jah­ren und über­trifft damit den Spit­zen­wert aus dem Jahr 2014. Dem­entspre­chend ist auch der Aus­la­stungs­grad unse­rer Hand­werks­fir­men für die Jah­res­zeit hoch und liegt bei 72 %. Eben­so opti­mi­stisch sind die Erwar­tun­gen für das kom­men­de Quar­tal: 92,5 % schät­zen auch die künf­ti­ge Geschäfts­la­ge als gut oder befrie­di­gend ein.

Auch die Lage auf dem Arbeits­markt ist ange­sichts der guten kon­junk­tu­rel­len Lage wei­ter­hin sta­bil. In den kom­men­den Mona­ten pla­nen 18,5 % der Inha­ber neue Mit­ar­bei­ter ein­zu­stel­len. Die Nach­fra­ge nach Fach­kräf­ten ist im Hand­werk damit wei­ter­hin hoch. Nicht alle Betrie­be wer­den aber ver­mut­lich ihre offe­nen Stel­len beset­zen können.

In allen Hand­werks­zwei­gen hat sich die Geschäfts­la­ge im Vor­jah­res­ver­gleich ver­bes­sert. Auch sonst prä­sen­tiert sich die Hand­werks­kon­junk­tur robu­ster denn je. Und dank nied­ri­ger Zin­sen, gerin­ger Infla­ti­on und Job­si­cher­heit dürf­te die regio­na­le Wirt­schaft auch in die­sem Jahr wei­ter wach­sen. Ins­ge­samt erwar­ten wir die­ses Jahr ein leich­tes Umsatz­wachs­tum von bis zu 2 %. Bei der Beschäf­ti­gung rech­nen wir mit einer sta­bi­len Ent­wick­lung bei uns im Handwerk.

Dabei kön­nen wir in Deutsch­land aktu­ell auf spru­deln­de Steu­er­ein­nah­men set­zen und von den histo­risch nied­ri­gen Zin­sen pro­fi­tiert natür­lich auch der Bundeshaushalt.

Das wirkt zunächst wie eine Bestä­ti­gung der aktu­el­len Wirt­schafts­po­li­tik. Aber eines muss uns bewusst sein: Die Kon­junk­tur ist getrie­ben vom Geld der Bür­ger, die so viel kon­su­mie­ren wie seit Jah­ren nicht mehr. Die Kon­junk­tur ist nicht von einem staat­li­chen Inve­sti­ti­ons­pro­gramm oder einer zukunfts­ge­rich­te­ten Wirt­schafts­po­li­tik ange­trie­ben. Und wir alle wis­sen auch, dass vor uns gro­ße Her­aus­for­de­run­gen lie­gen – nen­nen möch­te ich z. B. den Zustrom von Flücht­lin­gen und deren Inte­gra­ti­on in den Arbeitsmarkt!

Damit die aktu­el­le posi­ti­ve Ent­wick­lung bei­be­hal­ten wer­den kann, sind aber auch heu­te wich­ti­ge wirt­schafts- und rechts­po­li­ti­sche Wei­chen­stel­lun­gen not­wen­dig, die in der Zukunft grei­fen. Das Mot­to muss lau­ten: Statt Altes bewah­ren – Neu­es wagen!

  • Inve­sti­tio­nen in moder­ne öko­lo­gi­sche Technologien.
  • Die schon oft beschlos­se­nen Mil­li­ar­den Euro in Kli­ma­schutz investieren.
  • Bil­dung und For­schung zu forcieren.
  • Kei­ne Kehrt­wen­de hin zu einer steu­er­fi­nan­zier­ten Rentenpolitik.
  • Die Erb­schaft­steu­er so gestal­ten, dass Betriebs­über­ga­ben nicht bela­stet oder gar ver­hin­dert werden.

Das wer­den nur eini­ge der Maß­nah­men und Inve­sti­tio­nen sein, die dar­über bestim­men, wohin sich unser Land, unse­re Wirt­schaft und unse­re Gesell­schaft ent­wickelt. Als Fazit bleibt: Die Bun­des­re­gie­rung muss mehr für eine wirt­schaft­li­che Dyna­mik tun.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
das The­ma Erb­schaft­steu­er habe ich eben genannt. Lei­der ist es bis heu­te nicht gelun­gen, die vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­der­te Anpas­sung des Erb­schaft­steu­er­ge­set­zes abzu­schlie­ßen. Die auf dem Tisch lie­gen­den Eini­gungs­vor­schlä­ge sind aus Sicht des Hand­werks eine gute Basis, um eine ver­fas­sungs­fe­ste und für die Wirt­schaft noch trag­fä­hi­ge Lösung zu finden.

Das Hand­werk hat gera­de für klei­ne Unter­neh­men gute Fort­schrit­te erreicht. Auch wenn – und dies muss eben­so deut­lich gesagt wer­den – wir noch nicht ganz zufrie­den sind. Für uns ist die Gren­ze, ab wann der Nach­weis des Arbeits­platz­erhalts geführt wer­den muss, ein wich­ti­ger Punkt. Dies ist von gro­ßer Bedeu­tung, da in den näch­sten Jah­ren vie­le Hand­werks­be­trie­be zur Über­ga­be anste­hen. Gut die Hälf­te die­ser Über­ga­ben erfolgt inner­halb der Fami­lie. Unse­re wich­tig­sten For­de­run­gen sind des­halb wei­ter­hin die Anhe­bung der Nicht­auf­griffs­gren­ze für die Ein­hal­tung der Lohn­sum­men­re­ge­lung von drei auf min­de­stens fünf Beschäf­tig­te und die Berech­nung der Mit­ar­bei­ter­zahl nach Voll­zeit­äqui­va­len­ten und nicht nach Köp­fen. Hier geht es auch um die Ver­mei­dung von Bürokratie.

Im Inter­es­se der Rechts­si­cher­heit der Unter­neh­men appel­lie­ren wir, zügig eine Eini­gung zu errei­chen. Ein Ver­strei­chen­las­sen der vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gesetz­ten Frist wäre ein fata­les Signal an die Unter­neh­men und die Bür­ger. Jetzt gilt es, den ein­ge­schla­ge­nen rich­ti­gen Weg zu Ende zu gehen und die vom Gericht aus­drück­lich aner­kann­te Ver­scho­nung von Betriebs­ver­mö­gen ver­fas­sungs­fest umzusetzen!

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
ganz Euro­pa und auch das Hand­werk bewegt das The­ma „Flücht­lin­ge“. Wir brau­chen hier­zu Lösun­gen, und wir, das Hand­werk, brin­gen uns ger­ne kon­struk­tiv mit ein. Der abso­lu­te Schwer­punkt liegt dabei für uns in der Ver­mitt­lung der Flücht­lin­ge in Aus­bil­dung und Arbeit. Nur dann kann eine lang­fri­sti­ge Inte­gra­ti­on der­je­ni­gen mit einer hohen Blei­be­per­spek­ti­ve über­haupt gelingen.

Zur Inte­gra­ti­on von Flücht­lin­gen mit hoher Blei­be­per­spek­ti­ve, benö­ti­gen wir eine früh­zei­ti­ge Sprach­för­de­rung und Berufs­ori­en­tie­rung. Genau­so wich­tig ist aber auf der ande­ren Sei­te die Unter­stüt­zung und Beglei­tung der aus­bil­den­den Betrie­be sowie der Flücht­lin­ge wäh­rend der Ausbildung.

Nach­dem wir in Ober­fran­ken Vor­rei­ter mit unse­ren Flücht­lings­ver­ein­ba­run­gen in Sachen „siche­rer Auf­ent­halts­sta­tus wäh­rend einer Aus­bil­dung“ waren, will die Bun­des­re­gie­rung nun auch gesetz­ge­be­risch die Rechts­si­cher­heit erhö­hen und die Ver­fah­ren ver­ein­fa­chen. Damit wird unse­re zen­tra­le For­de­rung end­lich aufgegriffen.

Das Hand­werk stellt aber nicht nur For­de­run­gen an die Poli­tik, wir packen auch sel­ber mit an. Seit kur­zem haben wir bei der Hand­werks­kam­mer zwei wei­te­re Mit­ar­bei­ter, die sich auf der einen Sei­te um jugend­li­che Flücht­lin­ge küm­mern, die im Rah­men eines Prak­ti­kums oder einer Aus­bil­dung den Weg in das Hand­werk gehen wol­len. Auf der ande­ren Sei­te sind Herr Ott und Herr Ohl­raun neben unse­rem Herrn Pfa­den­hau­er auch Ansprech­part­ner für unse­re Betrie­be rund um das The­ma Beschäf­ti­gung von Flücht­lin­gen im eige­nen Betrieb.

Wir sehen für die Inte­gra­ti­on von jugend­li­chen Asyl­be­wer­bern in die beruf­li­che Aus­bil­dung noch erheb­li­ches Verbesserungspotenzial:

1. Inten­si­vie­rung der Ver­mitt­lung in Berufs­prak­ti­ka im Rah­men der Berufsintegrationsklassen
Das bay­ern­wei­te Kon­zept der Berufs­in­te­gra­ti­ons­klas­sen für jugend­li­che Asyl­be­wer­ber an Berufs­schu­len ist bun­des­weit ein­ma­lig und ein wich­ti­ges Erfolgs­mo­dell für die Inte­gra­ti­on in Arbeit und Aus­bil­dung. Im Rah­men der Ergän­zung des Unter­richts an den Berufs­schu­len gibt es aber noch Ver­bes­se­rungs­po­ten­zia­le. Ins­be­son­de­re gilt es der Ver­mitt­lung in Berufs­prak­ti­ka mehr Auf­merk­sam­keit zu wid­men. Not­wen­dig ist vor allem eine pass­ge­naue Ver­mitt­lung in Prak­ti­ka und die Betreu­ung wäh­rend der Prak­ti­ka. Aus unse­ren bis­he­ri­gen Erfah­run­gen wis­sen wir, dass es gera­de bei den jun­gen Asyl­be­wer­bern not­wen­dig ist, dass man die­se nicht wahl­los in Prak­ti­kums­be­trie­be „ver­teilt“, son­dern indi­vi­du­ell nach Lösun­gen sucht. Neben den Sprach­kennt­nis­sen ist beson­ders auch das Ver­ständ­nis für die Anfor­de­run­gen der Arbeits­welt in Deutsch­land und der beruf­li­chen Aus­bil­dung in den Mit­tel­punkt der Betreu­ung zu rücken.

2. Kon­ti­nui­tät der Betreu­ung vor und wäh­rend der beruf­li­chen Ori­en­tie­rung und der Ausbildung
Unser Modell­pro­jekt in der Regi­on Bam­berg zur Inte­gra­ti­on von jugend­li­chen Asyl­be­wer­bern in eine beruf­li­che Aus­bil­dung, das von Herrn Pfa­den­hau­er betreut wird, zeich­net sich vor allem durch Kon­ti­nui­tät der Betreu­ung vor und wäh­rend der beruf­li­chen Ori­en­tie­rung und der Aus­bil­dung aus. Die­se Kon­ti­nui­tät der Betreu­ung ist letzt­end­lich der Erfolgs­fak­tor für die bis­lang gerin­ge Abbruch­quo­te von Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­sen. Nur bei einem Betreu­ungs­schlüs­sel von 1:20 (ein Betreu­er für bis zu 20 Azu­bis) ist gewähr­lei­stet, dass sowohl die Azu­bis als auch die Betrie­be hin­rei­chend betreut wer­den können.

3. Über­win­dung von Schnittstellen/​Strukturbrüchen bei Über­gang von Jugend­hil­fe in beruf­li­che Ausbildung
Unbe­glei­te­ten jugend­li­chen Flücht­lin­gen wer­den im Rah­men der Jugend­hil­fe Betreu­ungs­lei­stun­gen gewährt. So erhal­ten die­se bei­spiels­wei­se ana­log der Betreu­ung von Voll­wai­sen durch einen Vor­mund bei Bedarf aus­rei­chen­den Wohn­raum, beglei­tet mit sozi­al­päd­ago­gi­scher Betreu­ung, Taschen­geld, Sprach­kur­se sowie Siche­rung der Ver­pfle­gung. An der Schnitt­stel­le zur beruf­li­chen Aus­bil­dung fal­len nicht sel­ten auf­grund von Voll­jäh­rig­keit bzw. des erfor­der­li­chen Aus­schei­dens aus der Jugend­hil­fe die­se Unter­stüt­zungs­lei­stun­gen weg. Der jugend­li­che Asyl­be­wer­ber ist infol­ge­des­sen gefor­dert, sei­nen Lebens­un­ter­halt incl. Siche­rung sei­ner Woh­nung selbst zu bestrei­ten. Bei Ein­tritt in eine beruf­li­che Aus­bil­dung und der damit gewähr­ten Aus­bil­dungs­ver­gü­tung ergibt sich hier­bei nicht sel­ten ein kräf­ti­ger finan­zi­el­ler Ein­schnitt. Wei­te­re indi­vi­du­el­le För­der­mög­lich­kei­ten bestehen zwar, einen Über­blick hier­über zu gewin­nen, ist ins­be­son­de­re für die jugend­li­chen Asyl­be­wer­ber äußerst schwie­rig. Die­se Fol­ge­wir­kun­gen behin­dern den Über­gang in eine gere­gel­te beruf­li­che Aus­bil­dung und ent­wickeln eher Abschreckungs- statt Anreizeffekte.

4. Wohn­grup­pen für Azubis
Als wich­ti­ger Erfolgs­fak­tor für eine lang­fri­sti­ge beruf­li­che Aus­bil­dung für jugend­li­che Asyl­be­wer­ber stellt sich mehr und mehr eine geord­ne­te Wohn­si­tua­ti­on für Azu­bis her­aus. Es ist wich­tig, dass sich die­se Azu­bis auch außer­halb ihrer Aus­bil­dungs- und Arbeits­zeit auf ihre beruf­li­che Aus­bil­dung (z. B. durch Ler­nen) kon­zen­trie­ren kön­nen. Bei Unter­brin­gung in gemisch­ten Grup­pen, also mit Asyl­be­wer­bern, die sich nicht in Aus­bil­dung befin­den, wer­den die Azu­bis in ihrer Frei­zeit gestört und vom Wesent­li­chen abge­lenkt. Wir sehen in loka­len Azu­bi-Wohn­grup­pen für Asyl­be­wer­ber eine Lösung zu die­sem Pro­blem. Dies erhöht den Erfolg der Inte­gra­ti­on in beruf­li­che Aus­bil­dung maß­geb­lich und ver­hin­dert auch Aus­bil­dungs­ab­brü­che. Des­halb wer­den wir die­sen The­men­kom­plex in den Mit­tel­punkt eines wei­te­ren Run­den Tisches zur Inte­gra­ti­on von Geflüch­te­ten stel­len. Die­ser Run­de Tisch wird von uns orga­ni­siert und am 16. Juni in die­sem Raum statt­fin­den. Und wir hof­fen, dass wir dann gemein­sam mit wei­te­ren Part­nern wie etwa der Regie­rung, dem Bezirk und Wohn­grup­pen bereits erste Erfol­ge erzie­len können.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
eines ist mir an die­ser Stel­le auch beson­ders wich­tig: Es darf aber kei­ne Son­der­re­geln für Flücht­lin­ge geben, z. B. mit Schmal­spur-Aus­bil­dung oder Aus­nah­men bei der Bezahlung.

Wir dür­fen das Niveau der Berufs­bil­dung in Deutsch­land nicht aufs Spiel set­zen. Des­halb sind wir auch ent­schie­den gegen eine „Aus­bil­dung light“ in Form von Teil­qua­li­fi­zie­run­gen für Flücht­lin­ge, wie sie der „Akti­ons­rat Bil­dung“ in sei­nem neue­sten Gut­ach­ten for­dert. Das Hand­werk benö­tigt gut aus­ge­bil­de­te Fach­kräf­te. Die­se bekom­men wir nur durch eine fun­dier­te Berufs­aus­bil­dung. Wir wer­den hier in Deutsch­land welt­weit für unse­re dua­le Berufs­aus­bil­dung, unse­re Mei­ster­aus­bil­dung und das Niveau unse­rer Fach­ar­bei­ter benei­det. Wol­len wir dies leicht­fer­tig aufs Spiel setzen?

Die Feh­ler, die im Umgang mit der ersten Gene­ra­ti­on an „Gast­ar­bei­tern“ gemacht wur­den, dür­fen sich nicht wie­der­ho­len. Wie im „Daten­re­port 2016“ des sta­ti­sti­schen Bun­des­amts nach­zu­le­sen ist, sind vor allem Migran­ten erwerbs­los und von Alters­ar­mut bedroht, sofern die­se über kei­ne oder nur eine gerin­ge Qua­li­fi­ka­ti­on ver­fü­gen. Für die­se muss spä­ter der Steu­er­zah­ler auf­kom­men. Die­je­ni­gen, die eine „Aus­bil­dung Light“ for­dern, soll­ten sich an die Aus­wir­kun­gen der letz­ten Wirt­schafts- und Finanz­kri­se erin­nern: Damals ent­lie­ßen die Groß­un­ter­neh­men vor allem Gering­qua­li­fi­zier­te. Genau­so wird es bei Flücht­lin­gen sein, die eine „Schmal­spur-Aus­bil­dung“ durch­lau­fen. Das Hand­werk dage­gen hat damals an sei­nen gut qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern fest­ge­hal­ten. Anders aus­ge­drückt: Die dua­le Aus­bil­dung ist daher ein Schutz­schild gegen die (spä­te­re) Jugendarbeitslosigkeit.

Des­halb lau­tet unse­re Posi­ti­on: Vor­fahrt für die dua­le Aus­bil­dung! An die­ser Stel­le möch­te ich noch­mals beto­nen, dass die Berufs­aus­bil­dung nicht durch eine ver­stärk­te Aner­ken­nung von Teil­qua­li­fi­ka­tio­nen oder eine Modu­la­ri­sie­rung aus­ge­höhlt wer­den darf. Das Erler­nen eines Berufs in sei­ner gan­zen Brei­te ist durch nichts zu ersetzen.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
damit bin ich bei einem The­ma, das mir beson­ders am Her­zen liegt und las­sen Sie es mich gleich von Beginn an in aller Deut­lich­keit auf den Punkt brin­gen: Die Beruf­li­che Bil­dung ist genau­so attrak­tiv wie ein Studium.

Es ist sehr erfreu­lich, dass die Wis­sen­schaft die Berufs­chan­cen von Men­schen mit beruf­li­cher Bil­dung ähn­lich gut ein­schätzt, wie die von Hoch­schul­ab­sol­ven­ten. Das ist das Ergeb­nis einer aktu­el­len Unter­su­chung des Insti­tuts der deut­schen Wirt­schaft (IW) Köln. Ich zitie­re: „Wer Kar­rie­re machen will, muss nicht unbe­dingt stu­die­ren“ und sinn­ge­mäß wei­ter „mit einem Mei­ster­ab­schluss eröff­nen sich viel­ver­spre­chen­de Kar­rie­re- und Einkommensperspektiven.“

Damit zeigt sich ein­mal mehr, dass es sich lohnt, bei der Berufs­wahl alle Wege in Betracht zu zie­hen. Die IW-Unter­su­chung hat­te erge­ben, dass beruf­lich Qua­li­fi­zier­te im spä­te­ren Berufs­le­ben hin­sicht­lich Per­so­nal­ver­ant­wor­tung, Ent­wick­lungs­chan­cen und Bezah­lung auf Augen­hö­he mit Kol­le­gen ran­gie­ren, die den aka­de­mi­schen Weg gegan­gen sind.

Beruf­li­che Bil­dung und aka­de­mi­sche Bil­dung sind gleich­wer­tig. Das setzt sich auch in der Pra­xis – wenn auch lang­sam – durch. Die­se beleg­te Gleich­wer­tig­keit von beruf­li­cher und aka­de­mi­scher Bil­dung muss jetzt noch stär­ker in die Öffent­lich­keit. Wir haben unse­re Haus­auf­ga­ben gemacht. Ich erin­ne­re nur an unse­re Berufs­mes­sen, unse­re Hand­werks­pa­ten und unse­re Fort­bil­dun­gen für Leh­rer. Es sind aber auch Poli­ti­ker, Leh­rer und Berufs­be­ra­ter der Arbeits­agen­tu­ren in der Pflicht.

Abitu­ri­en­ten allei­ne über Wege in ein Stu­di­um zu bera­ten ist falsch – vie­le die­ser jun­gen Leu­te sind prak­tisch begabt. Mit ihrer Lei­stungs­ori­en­tie­rung erwar­tet sie auch eine Kar­rie­re im Hand­werk. Das gilt auch für jun­ge Leu­te, die an den Hoch­schu­len und Uni­ver­si­tä­ten mit den Anfor­de­run­gen nicht zurecht­kom­men. Vie­le wol­len weg von der aka­de­mi­schen Bil­dung und in eine Aus­bil­dung im Hand­werk wech­seln. Zumal der Weg über die Hoch­schu­le nicht zwangs­läu­fig zufrie­de­ner macht. Zah­len bele­gen, dass jeder drit­te Stu­dent in Deutsch­land am erfolg­rei­chen Abschluss sei­nes Stu­di­ums zwei­felt. Vie­le könn­ten sich als Alter­na­ti­ve eine dua­le Aus­bil­dung vorstellen.

Neben aller doku­men­tier­ter und fest­ge­schrie­be­ner Gleich­wer­tig­keit der beruf­li­chen und aka­de­mi­schen Bil­dung soll­ten wir unab­hän­gig davon selbst­be­wusst deut­lich machen: Eine Aus­bil­dung im Hand­werk ist attraktiv.

Wir eröff­nen jun­gen Frau­en und Män­nern viel­fäl­ti­ge Kar­rie­re­we­ge und Ent­wick­lungs­mög­lich­kei­ten. Digi­ta­li­sie­rung und neue Tech­no­lo­gien – wie z. B. Smart Home und Elek­tro­mo­bi­li­tät – machen das Hand­werk auch für lei­stungs­star­ke Schul­ab­sol­ven­ten attraktiv.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
um unser Hand­werk und unse­re Aus­bil­dung noch attrak­ti­ver zu machen erar­bei­ten wir des­halb zur Zeit ein Kon­zept zusam­men mit der Uni­ver­si­tät Bam­berg und der Hoch­schu­le Coburg zur Koope­ra­ti­on im Bereich der Denk­mal­pfle­ge. Ziel ist der Auf­bau eines bun­des­weit ein­ma­li­gen baye­ri­schen Kom­pe­tenz­ver­bunds im Bereich der Denk­mal­wis­sen­schaf­ten und Kul­tur­gut­si­che­rung durch die enge Koope­ra­ti­on der Hand­werks­kam­mer, der Uni­ver­si­tät Bam­berg und der Hoch­schu­le für Ange­wand­te Wis­sen­schaf­ten. Die schon vor­han­de­nen Kom­pe­ten­zen durch eine Rei­he inter­na­tio­nal erfolg­rei­cher, hoch­spe­zia­li­sier­ter Unter­neh­men im Bereich Denk­mal­pfle­ge, durch die schon bestehen­den Kom­pe­tenz­zen­tren des Hand­werks in ganz Bay­ern und dem bereits ange­bo­te­nen, gemein­sa­men Master­stu­di­en­gang der Uni­ver­si­tät Bam­berg und der Hoch­schu­le Coburg sol­len durch den Auf­bau eines „Kom­pe­tenz­zen­trums für Denk­mal­wis­sen­schaf­ten und Denk­mal­tech­no­lo­gien“ in Bam­berg noch­mals ver­stärkt wer­den. Durch eine enge­re Ver­zah­nung der Kom­pe­ten­zen des Hand­werks und Hoch­schu­len besteht die ein­ma­li­ge Chan­ce, in Ober­fran­ken einen bun­des­weit ein­ma­li­gen Kom­pe­tenz­ver­bund zu schaffen.

Neben die­sen neu­en Wegen müs­sen wir aber auch dar­auf Wert legen, dass die Aus­bil­dungs­be­ru­fe des Hand­werks und damit auch unse­re Wei­ter­bil­dungs­kur­se bei der Hand­werks­kam­mer fort­lau­fend moder­ni­siert wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass jun­ge Men­schen mit Abschluss einer Aus­bil­dung fit für die künf­ti­gen Erfor­der­nis­se des Berufs­le­bens sind.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
in die­sem Jahr wur­den zwei wesent­li­che Bau­stei­ne in der beruf­li­chen Bil­dung auf den Weg gebracht: Das Mei­ster-BAföG wird ab August 2016 deut­lich erhöht und Fort­bil­dungs­qua­li­fi­ka­tio­nen, die nach dem Berufs­bil­dungs­ge­setz sowie nach der Hand­werks­ord­nung gere­gelt sind, sind im Deut­schen Qua­li­fi­ka­ti­ons­rah­men auf das glei­che Niveau wie der Master-Abschluss der aka­de­mi­schen Bil­dung gestellt worden.

Ange­hen­de Hand­werks­mei­ster und Fach­kräf­te bekom­men mehr Geld vom Staat für ihre Mei­ster­aus­bil­dung. Mit gro­ßer Mehr­heit beschloss der Bun­des­tag Ende Febru­ar deut­li­che Ver­bes­se­run­gen beim Mei­ster-BAföG. Nach dem Beschluss stei­gen die För­der­bei­trä­ge für den Lebens­un­ter­halt und die Lehr­gangs­ko­sten, die Zuschlä­ge für die Kin­der­be­treu­ung sowie der soge­nann­te Erfolgs­bo­nus. Bei einer erfolg­reich abge­leg­ten Prü­fung wur­den bis­her 25 % des Dar­le­hens für Prü­fungs- und Lehr­gangs­ge­büh­ren erlas­sen. Die­ser Erfolgs­bo­nus steigt auf künf­tig 40 %. Das neue Mei­ster-BAföG gilt für alle Kur­se, die nach dem 1. August 2016 begin­nen. Dann stei­gen auch die För­der­sät­ze für den Lebens­un­ter­halt von der­zeit monat­lich 697 Euro auf 768 Euro. Ein gro­ßer Schritt hin zur Gleich­stel­lung von Stu­di­um und beruf­li­cher Bil­dung ist die hälf­ti­ge Bezu­schus­sung der Unter­halts­för­de­rung für Besu­cher von Voll­zeit­lehr­gän­gen. Auch die Kosten des Mei­ster­prü­fungs­pro­jekts wer­den bezuschusst.

Ganz kon­kret bedeu­tet dies: Für einen Elek­tro­tech­ni­ker fal­len für sei­ne Wei­ter­bil­dung zum Mei­ster in Voll­zeit aktu­ell an Kurs- und Prü­fungs­ge­büh­ren etwa 10.000 Euro an. Wer­den sämt­li­che För­der­mög­lich­kei­ten inklu­si­ve Mei­ster­bo­nus ver­rech­net, erhält er ab dem 1. August 2016 einen Zuschuss von ca. 7.400 Euro. Er muss also nur noch ca. 2.600 Euro selbst bezahlen.

Neu ist auch, dass erst­ma­lig eine Fort­bil­dungs­qua­li­fi­ka­ti­on des Hand­werks gleich­wer­tig mit dem aka­de­mi­schen Master-Abschluss zuge­ord­net wor­den ist. Jetzt ist die Fort­bil­dung „Geprüfte/​r Betriebswirt/​in nach der Hand­werks­ord­nung“ auf der DQR-Stu­fe 7 zuge­ord­net. Mit die­ser Zuord­nung sind erst­ma­lig Fort­bil­dungs­qua­li­fi­ka­tio­nen, die nach dem Berufs­bil­dungs­ge­setz sowie nach der Hand­werks­ord­nung gere­gelt sind, gleich­wer­tig mit dem Master-Abschluss der aka­de­mi­schen Bil­dung zuge­ord­net wor­den. Dies ist ein ech­ter Erfolg unse­rer Arbeit.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
Stu­di­um oder Aus­bil­dung? Das ist die Gret­chen­fra­ge für vie­le Schul­ab­sol­ven­ten. An die­ser Stel­le setzt auch die neue Kam­pa­gne „Eltern­stolz“ an. Eine gemein­sa­me Kam­pa­gne des Baye­ri­schen Wirt­schafts­mi­ni­ste­ri­ums, der baye­ri­schen IHKs und der baye­ri­schen Hand­werks­kam­mern. Wir wol­len jun­gen Men­schen und deren Eltern signa­li­sie­ren, dass eine „Kar­rie­re mit Leh­re“ erstre­bens­wert ist und Eltern stolz dar­auf sein kön­nen, wenn ihre Kin­der den dua­len Berufs­bil­dungs­weg ein­schla­gen. Die Bot­schaft lau­tet: Das Stu­di­um ist nur eine ande­re, aber kei­nes­falls immer die bes­se­re Ent­schei­dung für die beruf­li­che Zukunft.

Allein seit 2006 ist die Zahl der Stu­di­en­an­fän­ger um
47 % gestie­gen. Inzwi­schen begin­nen mehr jun­ge Men­schen ein Stu­di­um als eine Leh­re. Ver­ste­hen Sie mich dabei bit­te nicht falsch, ich will nicht auf den Stu­den­ten her­um­hacken nach dem Mot­to: Die kön­nen nix, die machen nix und wer­den am Ende sowie­so alle Taxi­fah­rer. Die mei­sten Stu­den­ten ler­nen hart und wenn sich einer etwas dazu ver­dient, dann ist das nur zu begrü­ßen. Mir geht es um ein aus­ge­wo­ge­nes Ver­hält­nis. Und unser Land bleibt nur attrak­tiv, wenn es genug Leu­te gibt, die Ideen in die Pra­xis, also in Pro­duk­te und Dienst­lei­stun­gen, umset­zen kön­nen. Und das sind Sie, das sind unse­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter in unse­ren Hand­werks­be­trie­ben in Oberfranken.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
wir müs­sen aber beson­ders auch dar­auf ach­ten, dass unser erfolg­rei­ches dua­les System der beruf­li­chen Bil­dung, für des­sen Funk­tio­nie­ren die Mei­ster­vor­aus­set­zung ein Kern­stück ist, nicht durch Maß­nah­men der Euro­päi­schen Uni­on geschwächt wird. Wir haben ja die soge­nann­te Eva­lu­ie­rung der regu­lier­ten Beru­fe bewäl­tigt. Die Qua­li­fi­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen beim Berufs­zu­gang stan­den dabei auf dem Prüf­stand. Das ist immer auch ein Alarm­si­gnal für die Mei­ster­vor­aus­set­zung im Hand­werk. Aller­dings konn­ten wir mit unse­ren Argu­men­ten über­zeu­gen. Und wir erhiel­ten die not­wen­di­ge Unter­stüt­zung durch die Poli­tik, auf Lan­des- und auch Bun­des­ebe­ne. Brüs­sel wäre aber nicht Brüs­sel, wenn ein The­ma, das schon erle­digt scheint, nicht bald wie­der auf der Tages­ord­nung auf­tau­chen würde.

In die­sem Zusam­men­hang hal­te ich es wie der Gene­ral­se­kre­tär des ZDH, Hol­ger Schwannecke vor kur­zem in der FAZ: „Der Appa­rat in Brüs­sel muss mal innehalten!“

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
ich habe es bereits deut­lich gemacht: Bil­dung und Qua­li­fi­zie­rung sind ein Erfolgs­mo­tor für das Hand­werk in der Zukunft. Ein wei­te­rer Motor der bereits heu­te das Hand­werk bewegt und zukünf­tig noch in viel grö­ße­rem Aus­maß bewe­gen wird, ist die Digitalisierung.

Die Digi­ta­li­sie­rung durch­dringt sämt­li­che Lebens­be­rei­che und beein­flusst maß­geb­lich auch die Zukunft hand­werk­li­cher Arbeits- und Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se. Die­ses The­ma grei­fen wir aktiv auf. Seit März 2016 ist die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken ein bun­des­wei­tes „Kom­pe­tenz­zen­trum Digi­ta­les Hand­werk“. Wir dür­fen stolz dar­auf sein, dass wir in dem bun­des­wei­ten Pro­jekt eine tra­gen­de Rol­le einnehmen.

Gera­de im Hand­werk ist es äußerst wich­tig, den Pro­zess der Digi­ta­li­sie­rung fach­lich und pra­xis­be­zo­gen zu beglei­ten. Ziel des Kom­pe­tenz­zen­trums ist es des­halb Hand­werks­un­ter­neh­men bei der Digi­ta­li­sie­rung von Geschäfts­pro­zes­sen zu unter­stüt­zen, ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu stär­ken und neue Geschäfts­fel­der im Kon­text der Digi­ta­li­sie­rung zu erschlie­ßen. Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken fun­giert dabei als Ideen­ge­ber, Werk­statt, Labor und Demon­stra­tor für Digi­ta­li­sie­rungs­fra­gen der Hand­werks­be­trie­be. Wir unter­stüt­zen unse­re Unter­neh­men kon­kret durch:

  • Infor­ma­ti­on und Hil­fe­stel­lung in den Berei­chen „Pro­duk­ti­ons- und Automatisierungstechnologien“
  • Work­shops, Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen, Schu­lun­gen und „Live-Demon­stra­tio­nen
  • Unter­stüt­zung bei der Ein­füh­rung und Nut­zung von Pro­duk­ti­ons- und Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­no­lo­gien im eige­nen Betrieb
  • Infor­ma­ti­ons­aus­tausch mit ande­ren Betrieben

Im Kom­pe­tenz­zen­trum Digi­ta­les Hand­werk und bei ver­schie­de­nen Leucht­turm­be­trie­ben ver­teilt in ganz Ober­fran­ken kön­nen unse­re Betrie­be die Digi­ta­li­sie­rung im Bereich der Pro­duk­ti­ons- und Auto­ma­ti­sie­rungs­tech­no­lo­gien in den ver­schie­de­nen Gewer­ken „live“ erle­ben und Ideen für den eige­nen Betrieb mit­neh­men. Dabei benö­ti­gen klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men nicht nur eine gene­rel­le Infor­ma­ti­on und Sen­si­bi­li­sie­rung, son­dern auch Unter­stüt­zung bei der Umset­zung ihres Digi­ta­li­sie­rungs­vor­ha­bens im Betrieb.

The­men, die wir in einem ersten Schritt ange­hen wol­len sind:

  • 3D-Druck (Kunst­stoff, Metall, Lebensmittel)
  • Smart Home, Gebäudeautomatisierung
  • Digi­ta­les Aufmaß
  • Digi­ta­le Mess­tech­nik und Dokumentenmanagement
  • Ver­netz­te Produktionssysteme

Die Lauf­zeit des Pro­jek­tes geht zunächst bis Dezem­ber 2018. Das Pro­jekt wird von Dipl.-Ing. Johan­na Erl­ba­cher gelei­tet. Sie hat bereits das Pro­jekt „KFZ-Ser­vice-Engi­nee­ring 2020“ erfolg­reich betreut. Infor­ma­tio­nen über das Pro­jekt und erste Ver­an­stal­tungs­fly­er haben wir für Sie ausgelegt.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
Sie haben es bemerkt, der Schwer­punkt mei­ner heu­ti­gen Rede ist die beruf­li­che Bil­dung. Las­sen Sie mich zum Ende aber noch ein The­ma anspre­chen, bei dem eine Kosten­be­la­stung für Hand­wer­ker und Kun­den droht. Näm­lich den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Bun­des­fern­stra­ßen­maut­ge­set­zes. Eine geplan­te Aus­wei­tung der Maut für klei­ne­re Lkw von 3,5 bis 7,5 t zuläs­si­gem Gesamt­ge­wicht hät­te für unse­re Betrie­be erheb­li­che Aus­wir­kun­gen. Ins­be­son­de­re wenn unse­re Betrie­be einen Anhän­ger nut­zen, wer­den Fahr­zeu­ge zwi­schen 2,8 und 3,5 t in der Regel maut­pflich­tig, weil sie mit dem Gesamt­ge­wicht über die Gren­ze zur Maut­pflicht rut­schen. Rund ein Drit­tel der Betrie­be könn­te betrof­fen sein. Durch die nicht mehr kal­ku­lier­ba­ren Wege­ko­sten wür­den Betrie­be in der Peri­phe­rie Zug um Zug ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit verlieren.

Lie­be Kol­le­gin­nen und Kollegen,
in mei­nen Aus­füh­run­gen zum The­ma „Flücht­lin­ge“ habe ich gesagt: „Das Hand­werk stellt nicht nur For­de­run­gen an die Poli­tik, wir packen auch sel­ber an“.

Ich möch­te mich an die­ser Stel­le für Ihr „ehren­amt­li­ches Anpacken“ ganz per­sön­lich bedan­ken. Sie sind es, die durch Ihre Anwe­sen­heit heu­te zei­gen, dass Sie aktiv Ver­ant­wor­tung für das Hand­werk in Ober­fran­ken über­neh­men, dass Sie die Zukunft des Hand­werks und die Zukunft Ober­fran­ken mit­ge­stal­ten wollen.

Dafür dan­ke ich Ihnen!