Wal­ber­la­fest vom 30.4. – 03.05.2015

Bürgermeisterin Anja Gebhardt zapft an

Bür­ger­mei­ste­rin Anja Geb­hardt zapft an

Wer die frän­ki­sche Schweiz besuch­ten will und von Forch­heim anfährt, sieht zwang­läu­fig rech­ter Hand einen Tafel­berg lie­gen. Dies ist die Ehren­bürg, ein 531,9 m ü. hoher Zeu­gen­berg. Mit sei­ner Dop­pel­kup­pe liegt er in den Gemein­de­ge­bie­ten von Kirch­eh­ren­bach, Leu­ten­bach und Wie­sen­t­hau . Die Nord­kup­pe ist das 513,9 m hohe Wal­ber­la, die Süd­kup­pe der 531,7 m hohe Roden­stein. Land­läu­fig wird der gesam­te Berg Wal­ber­la genannt. Die­ser Name wur­de 1768 zum ersten Mal in Erlan­gen urkund­lich in Zusam­men­hang mit den dor­ti­gen Stu­den­ten („aufs Wal­ber­la gehen“) erwähnt. Der Name Wal­ber­la lei­tet sich wahr­schein­lich von der hei­li­gen Wal­bur­ga ab.

Für die Ehren­bürg lässt sich durch Fun­de die Nut­zung als Kult­platz der Kel­ten sowie als ein ger­ma­ni­sches Hei­lig­tum und anschlie­ßend auch als eine christ­lich geweih­te Stät­te nach­wei­sen. Die Wal­bur­gis-Kapel­le ist namens­ge­bend für den Berg. Für die Her­kunft des Namens Ehren­bürg lie­gen ver­schie­de­ne Deu­tungs­ver­su­che vor. Men­ho­fer lei­tet den Namen vom latei­ni­schen arca (= Schutz) und der End­sil­be bürg (= Burg oder Schutz­an­la­ge) ab. Damit ergibt sich die Bedeu­tung des Wor­tes Ehren­bürg als schüt­zen­der Raum oder die Burg, die Zuflucht gewährt. (Quel­le wikipedia)

An jedem ersten Sonn­tag im Mai fin­det am Pla­teau der Ehren­bürg bei Kirch­eh­ren­bach, das soge­nann­te Wal­ber­la-Fest statt, wel­ches als älte­stes Früh­lings­fest Deutsch­lands gilt. Es soll aller­dings sei­ne Wur­zeln in einem alten heid­ni­schen Opfer­fest zu Ehren Wodans haben. Die dazu­ge­hö­ri­gen Wall­fahr­ten sind seit dem 9. Jahr­hun­dert bezeugt. Schon 1799 wur­den im Geo­gra­phi­schen Sta­ti­stisch-Topo­gra­phi­schen Lexi­kon von Fran­ken 6000 bis 8000 Besu­cher sowie 200 Schu­ster, die dort ihre Erzeug­nis­se anbo­ten, erwähnt. Das Fest gewann schnell an Beliebt­heit und so sind für das Jahr 1923 mehr als 70.000 Fest­be­su­cher bezeugt. (Quel­le wiki­pe­dia) Berühm­te Besu­che die­ses Festes war mehr­fach August von Pla­ten, aber auch Jose­pf Vic­tor von Schef­fel, der das Berg­fest in sei­nem Werk Exodus can­torum fest­hielt, und Gott­hilf Hein­rich von Schubert.

Von Pla­ten 1820 über das Kirch­weih­trei­ben „Auf dem Ber­ge wur­de es bald leb­haft und auch die Son­ne kam. Die herr­li­che Aus­sicht zu bei­den Sei­ten und das bun­te Gewühl von Men­schen, die sich teils des Jahr­markts, teils der Wall­fahrts­ka­pel­le wegen, teils wegen blo­ßer Schau­lust zusam­men­ge­fun­den hat­ten, gewähr­ten viel Genuss. Man mach­te Musik und hat­te ein Karus­sell errich­tet. Unauf­hör­lich kamen neue Züge den Berg her­auf. Es wur­de geges­sen und getrun­ken, die Zeit ver­ging schnell, man sah vie­le Bekann­te. Nach Mit­tag zer­streu­te sich das Volk. In einer ande­ren Gesell­schaft von Stu­den­ten, als ich gekom­men war, kehr­te ich heim. Wir gin­gen über Kun­reuth, des­sen Lage vor­züg­lich hübsch ist. Bestaubt, müde, schläf­rig kam ich hier an, doch wird die­ser Tag mei­ner Erin­ne­rung nicht unwert sein.“ (Quel­le frankenbaier.appspot)

Da in die­sem Jahr der 1.5. ein Frei­tag ist, beginnt das Wal­ber­la­fest bereits am Don­ners­tag, den 30. April. Ab 17.00 Uhr stel­len die Kirch­eh­ren­ba­cher Hei­mat­freun­de und Ker­was­bur­schen den Mai­baum auf. Dazu geben die „Ehrabo­cher Musi­kan­ten“ das ein­zi­ge Stand­kon­zert, das am gan­zen Fest statt­fin­det. Im Anschluss dar­an erfolgt der tra­di­tio­nel­le Bier­an­stich durch die Kirch­eh­ren­ba­cher Bür­ger­mei­ste­rin Anja Geb­hardt. Die „Stäud­la“, d.h. die Kin­der­grup­pe der Trach­ten­grup­pe von den Kirch­eh­ren­ba­cher Hei­mat­freun­den wer­den für die Besu­cher alte frän­ki­sche Tän­ze auf­füh­ren. Anschlie­ßend ist meist eine inof­fi­zi­el­le Bier­pro­be bei einer der 16 Aus­schank­stel­len, mit 15 ver­schie­de­nen Bie­ren, ange­sagt. Wur­de der erste Abend frü­her mehr oder weni­ger nur von Ein­hei­mi­schen besucht, gesel­len sich nun­mehr alle Jah­re immer mehr „Ein­ge­weih­te“ dazu.

Fest­be­trieb ist am Frei­tag 1. Mai von 09.30 bis 23.00 Uhr, Sams­tag 2. Mai von 10.00 bis 23.00 Uhr und Sonn­tag 3. Mai von 9.30 bis 23.00 Uhr. An 49 Ver­kaufs­stel­len wird für das leib­li­che Wohl gesorgt, neben Bier und Brot­zeit, erhal­ten Sie auch Kaf­fee und Kuchen, bzw. frän­ki­sche Spe­zia­li­tä­ten wir Küch­la und Urrädla.

Es ist zu beach­ten, dass vie­le Ver­ei­ne am Sonn­tag bereits ab 20.00 Uhr ihre Ver­kaufs­stel­len abbauen.

Am 1. Mai ist um 9.00 Uhr Mes­se, am Sonn­tag ist um 9.30 Uhr Wort­got­tes­dienst jeweils in der Walburgiskapelle.

Beson­ders ist wie­der die Park­si­tua­ti­on wäh­rend des Wal­ber­la­fe­stes. Die Durch­fahrt ist bereits ab dem Restau­rant „Zum Wal­ber­la“ für Besu­cher gesperrt. Park­mög­lich­kei­ten sind am Park­platz gegen­über des Restau­rants „Zum Wal­ber­la“ und am Bahn­hof vor­han­den. Am besten jedoch ist es, mit den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln nach Wie­sen­t­hau oder Kirch­eh­ren­bach zu fah­ren. Ein Shut­tle-Taxi fährt inter­es­sier­te Besu­cher vom Kirch­eh­ren­ba­cher Bahn­hof bis zum ehe­ma­li­gen obe­ren Park­platz und wie­der zurück. Fol­gen­de Hal­te­stel­len wer­den dabei ange­fah­ren: Bahn­hof, Dorf­platz, Tank­stel­le, Land­kreis­park­platz und ehe­ma­li­ger obe­rer Park­platz. Das Taxi fährt in regel­mä­ßi­gen Abständen.

Vom ehe­ma­li­gen Park­platz aus, muss jedoch das letz­te Steil­stück auf das Pla­teau gelau­fen wer­den. Wer eini­ger­ma­ßen fit ist und sich sei­nen ersten Schluck so rich­tig ver­die­nen will, bezwingt natür­lich den gan­zen Berg zu Fuß. Er wird auf dem Weg durch eine wun­der­schö­ne Natur und einen herr­li­chen Aus­blick belohnt.

Damit das Fest wie alle Jah­re fried­voll und erfolg­reich abläuft, bit­tet Bür­ger­mei­ste­rin Geb­hardt auch um Beach­tung der Wal­ber­la­fest­ver­ord­nung. Die­se ist an den Zugän­gen zum Fest­ge­län­de ange­bracht. Wei­ter­hin ist dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Ehren­bürg auch wäh­rend des Festes ein Natur- und Land­schaft­schutz­ge­biet bleibt. Ein Betre­ten der Berg­hän­ge abseits der mar­kier­ten Wege ist nicht erlaubt und Hun­de dür­fen nicht frei her­um laufen.

Infor­ma­tio­nen unter www​.wal​ber​la​.de